Frage: Aufgrund eines laufenden Rechts-Streits wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ( Tochter ), bin ich vom Familiengericht durch Beschluss verpflichtet, meine Tochter alle 2 Wochen in den Zug von Stuttgart nach Hessen zu setzen ( dh. mitzufahren )und auch die Kosten zu tragen. Da der Rechtsstreit noch weiter geht, und noch kein Urteil gefällt ist, hält sich der Kindsvater schön raus . obwohl er meins Wissens ja die Kosten für die Fahrt vom Jobcenter ersetzt bekommen würde- zur Info - wir bekommen als BG- ergänzende Hilfe vom JC, mein Ex ist ALG II Empfänger. Nun meine Frage: Kann ich die Kosten nun bis zur Urteilsverkündung beim JC einreichen oder muss ich dafür zum Jugendamt???
Übernahme Fahrtkosten für WE Fahrt von Kind vom JObcenter?
ALG II,
Aufenthaltsbestimmungsrecht,
Jobcenter
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