Falscher Schlüssel klemmt in Schloss, wer zahlt Schlüsseldienst?

Hallo ihr, ich brauche dringend Rat.

Ich bin Mieter bei einer Vermietungsgesellschaft. Es gibt einen gemeinsamen Fahrradkeller in den ich rein wollte. Als ich die Tür wieder zuschließen wollte, ließ sich mein schlüssel nur halb drehen und dann ist er stecken geblieben und ließ sich nichtmehr drehen und nicht rausziehen. Daraufhin hab ich den Hausmeister gerufen. Ein wenig später kam auch ein Hausmeister allerdings nicht der Mann der für unser Haus zuständig ist. Er hat ihn auch nicht rausbekommen und meinte erst dann lassen wir ihn erstmal drin aber dan ist ihm eingefallen das niemand an die fahrräder kommt. Also wollte er den schlüsseldienst rufen und meinte ich hätte nicht den originalen schlüssel (eigentlich muss der bei einer bestimmten firma gemacht werden aber das steht nicht im mietvertrag). ich meinte zu ihm ich würde gerne erst mein vati rufen das er versucht den schlüssel mit einer zange rauszuholen und er meinte das geht nicht. daher habe ich ihn 3 mal gesagt wenn er jetzt den dienst ruft werde ich nicht bezahlen da ich das mit meinen eltern klären muss. also bin ich schnell zum telefonieren in die wohnung und dann war der hausmeister weg. am nächsten tag war auch der schlüssel weg.

Nun kam ein brief, dass ich ein falschen schlüssel (habe ihn schon 13 jahre) hatte und nun die rechnung tragen muss. da sie eine einzugsermächtigung haben werden sie dies gleich mit abbuchen. die rechnung der firma liegt auch bei allerdings mit 20 euro weniger.

Ich hoffe mir kann einer sagen, wie ich mich jetzt zu verhalten habe? dürfen sie das geld einfach abbuchen? und muss ich das wirklich alles selbst zahlen?

wie gesagt im vertrag steht nicht das der schlüssel bei der firma gemacht werden muss sondern nur das ich eine genehmigung brauche.

Schlüssel, Mieter, Vermieter, schluesseldienst, Reparatur, Keller
Feuerwehreinsatz bei Gasgeruch - Fehlalarm - Kostenerstattung?

Hallo,

ich hoffe, es kann mir jemand bei folgendem Problem weiterhelfen:

Mein Freund und ich sind vor ein paar Tagen in eine neue Wohnung eingezogen. Schon beim Einzug hatten wir das Gefühl, dass es vor allem im Bad unangenehm nach Gas roch. Nach zwei Tagen, als der Geruch auch nach dem Lüften nicht besser wurde, haben wir die Hausverwaltung angerufen, doch leider nur auf dem AB erreicht. Da haben wir dann drauf gesprochen, dass wir vermuten, dass aus irgendeinem Rohr im Bad vermutlich Gas austritt. Da wir jedoch am kommenden Tag in den Urlaub fahren wollten, haben wir der Hausverwaltung das OK gegeben, dass sie auch waehrend unserer Abwesenheit in die Wohnung kann, um sich ein Bild von der Lage zu verschaffen (dabei sind wir davon ausgegangen, die Hausverwaltung hat auch noch einen eigenen Schlüssel der Wohnung).

Am naechsten Morgen rief uns die Hausverwaltung dann an, kurz bevor wir in den Flieger gestiegen sind, und meinte, dass sie keinen Schlüssel hatten und deshalb gleich in die Wohnung einbrechen würden.

Das haben die dann auch mit Polizei, Feuerwehr gemacht und gleich das Schloss ausgetauscht. Den Schlüssel dürfen wir uns jetzt bei der Polizei abholen. Das Ergebnis ergab: Ja, es riecht tatsaechlich nach Gas, es sei aber von keiner Gefahr auszugehen.

Die Hausverwaltung hat uns jetzt eine saftige Rechnung für den Einsatz von Feuerwehr/Schlüsseldienst/Polizei versprochen. Wir haetten also unseren Urlaub eigentlich verfallen lassen und einem Handwerker einen Zugang zu unserer Wohnung verschaffen müssen oder eben den Verdacht erst gar nicht melden sollen.

Nun unsere Fragen: Ist es tatsaechlich so, dass wir völlig im Unrecht sind und für den Einsatz aufkommen müssen? Besteht die Möglichkeit, dass unsere Haftpflichtversicherung zumindest einen Teil des Schadens übernimmt? Und weiss vielleicht jemand, wieviel ein solcher Einsatz kosten kann?

Wir hoffen sehr, es kann hierzu jemand seine Einschaetzung geben.

Danke, Emilie

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