Kitten Kätzchen öffnet ein Auge ganz und eins nur halb (ein Auge wirkt kleiner)?

Hallo. Ich wohne neben einem Bauernhof und eine der Katzen ‚wohnt‘ bei uns im Garten, ist zahm und hat vor 11 Tagen 2 Kätzchen direkt vor unserer Tür in der Wiese geworfen. Wir haben die Katze samt Wurf in eine sichere Gartenhütte umgezogen. Die Kitten haben ab Tag 3 viel geniest und ich war deshalb beim TA. Der hat Katzenschnupfen festgestellt und wir waren 2 mal da um Penicillin zu spritzen. Das Niesen ist weg, die Kleinen nehmen sehr gut zu, sind recht agil und die Lunge ist wieder frei. 

Gestern hat das erste Kätzchen das erste Auge geöffnet, heute war dieses Auge ganz offen, aber das andere Auge (jetzt auch offen) sieht nicht mal halb so groß aus. Beim anderen Kätzchen ist es ähnlich. Die Augen sind NICHT verklebt/verkrustet.

Nun meine Frage: öffnen Katzen ihre beiden Augen unterschiedlich schnell? Der TA hat mich heute am Telefon beruhigt, aber ich habe Angst, dass es dieses typische Katzenschnupfen-Auge wird, wo ein Auge für immer kleiner und schief und verkümmert aussieht.

Zusatz Info: während die Kätzchen krank waren, hatten sie keinerlei Ausfluss an den Augen oder tränende Augen (die Augen waren da auch noch geschlossen). Sie hatten auch keinen Ausfluss aus der Nase - sie haben ‚nur’ viel geniest.

Was habt ihr für Erfahrungen - ist es normal, dass die beiden Augen einer Katze nicht im selben Tempo aufgehen?

(Bitte spart euch negative Kommentare über Stallkatzen, über Vermehrung von Stallkatzen etc. Es sind nicht meine Katzen und ich habe mich nur verantwortlich gefühlt, weil die Mutter direkt vor meiner Tür geworfen hat und mir offensichtlich vertraut. Sie ließ mich von Tag eins an ihre Kitten ran, ich füttere die Mutter und umsorge sie und ihre Babys, sorge dafür dass sie es warm und gemütlich haben und habe sicher schon 150 Euro für TA und gutes Futter etc ausgegeben. Aber es sind nicht meine Katzen)

danke :)

Augen, Katze, Tiermedizin, Tiergesundheit, Katzenschnupfen, Katzenjunges
Darf ein Schlüsseldienst nach schneller Absage und ohne Begründung Kosten geltend machen?

Hallo, am 30.11 2014 wurde mir beim Weggehen (Nacht von Samstag auf Sonntag) Tasche samt Schlüssel geklaut. Nachdem mein Freund meine Wohnungstür zunächst nicht öffnen konnte, rief er (mein Handy wurde auch geklaut) einen Schlüsseldienst, leider einen sehr umstrittenen, wie ich inzwischen in versch. Foren lesen musste. Da uns eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden vorausgesagt wurde, versuchte mein Freund erneut, die Tür zu öffnen und es klappte. Wir haben den Schlüsseldienst abgesagt, dazwischen lagen exakt 15 Minuten (Bestellung um 06:28, Absage um 06:43), was auch so auf der Rechnung vermerkt ist: Anfang Februar bekam ich eine Rechnung über 149 Euro, für welche Leistung konkret ist nicht vermerkt, dort steht nur „Einsatzpauschale“. Nachdem ich mich in einem Verbraucherforum schlau gemacht habe, wo jemand fast exakt dasselbe Problem mit demselben Schlüsseldienst hatte, habe ich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen. Mein exakter Wortlaut, bei dem ich mich bei der Antwort eines Anwalts auf orientiert habe: „ich nehme Bezug auf Ihre vorgenannte Rechnung, die ich hiermit zurückweise. Zum einen, da der Auftrag ordnungsgemäß und zeitnah storniert wurde. Zum anderen ist die Einsatzpauschale nicht näher begründet. Da der Nachweis fehlt, bereits tätig geworden zu sein, haben Sie kein Recht, Kosten geltend zum machen. Auch die Tatsache, dass Sie beim ersten Anruf eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden veranschlagt hatten (da Sie noch mit einem anderen Kunden beschäftigt waren) und die Absage des Auftrags unsererseits nur 15 Minuten später erfolgte, spricht dagegen, dass Sie tätig geworden sind. Für den Anruf habe ich auch einen Zeugen, da mein Freund für mich angerufen hatte.“ Gestern habe ich eine Mahnung bekommen und der Handwerker verlangt jetzt mit Mahnkosten 154 Euro und droht mit Inkasso bei Nichtzahlung in den nächsten 8 Tagen, geht dabei aber nicht auf mein Einschreiben ein, obwohl er es erhalten hat (Rückschein mit Empfangsbestätigung habe ich nämlich). Dieses Vorgehen sei bei dieser „Masche“ normal, habe ich den weiteren Antworten des Anwalts in dem Forum entnommen und man solle erneut widersprechen/auf den ersten Widerspruch hinweisen, wieder per Einschreiben mit Rückschein.

Reicht das, nocheinmal zu widersprechen? Darf der Schlüsseldienst diese Summe – ohne sie näher zu erklären – verlangen? Nachdem eine Wartezeit von über 2 Stunden veranschlagt wurde, kann der Handwerker ja noch nicht auf dem Weg gewesen sein. Und selbst wenn, diese Summe übersteigt doch „normale“ Anfahrtskosten? Wenn ich jetzt widerspreche und das tatsächlich an ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben wird, mit welchen Kosten und Konsequenzen habe ich dann zu rechnen? Wäre im Notfall ein „Gegenangebot“ eine gute Lösung, damit die Sache vom Tisch kommt? Was wäre in diesem Fall eine akzeptable Summe für etwaige Anfahrtskosten? Oder bin ich im Recht und soll es drauf ankommen lassen? Ich wäre sehr dankbar für Antworten, Tipps und Erfahrungen. Danke, Johanna

schluesseldienst, Abzocker, Mahnung
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