Hallo,
ich beziehe seit Dezember 2012, übergangsweise ALG2. Vorher habe ich Wohngeld bezogen. Ich habe von September bis Dezember das Mittagessen (Schule) für meine Tochter in voller Höhe bezahlt, weil der aktuelle Wohngeldbescheid lange auf sich warten lies. Nach der Einreichung konnte ich an dem Bildung und Teilhaber Paket teilnehmen und habe somit im Januar die Rückzahlung von September- Dezember, für das Mittagessen bekommen. Meine Frage ist nun, wird dieser Betrag bei dem Jobcenter als zusätzliches Einkommen gerechnet? Weil ich hätte es ja quasi eigentlich schon VOR dem Bezug von ALG2 bekommen sollen... Wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar!!!
Liebe Grüße aus Siegen