Hallo, habe von 2005 bis 2007 schüler bafög bekommen, wovon ich jetzt einen teil zurückzahlen soll. Der saschverhalt stellt sich so dar , dass ich 2007 einspruch gegen diese rückforderung erhoben habe. Den letzen brief vom bezirksamt bekamm ich am 20.08.2007 mit dem hinweis das der wiederspruch bearbeitet wird und sie sich dann bei mir melde. Bis heute, 20. 11.2010 habe ich nun keine post mehr von denen bekommen. In dem heute angekommenedem brief fordern sie mich nun auf die rückzshlung vorzunehmen.

Meine frage ist nun ob ich das noch bezahlen muss oder ob die forderung nicht schon verjährt ist?! Abgesehen davon das in dem brief nicht mal etwas vom meinem wiederspruch erwähnt wird.

wenn jemand den passenden paragrafen dazu kennt, danke!!!