Hallo liebe Community,
gesetzt dem Fall man ist bei einem Nettogehalt von 1700 EUR dazu verpflichtet für 3 Kinder insgesamt 300 EUR Barunterhalt zu leisten.
Der Barunterhalt für die 3 Kinder wurde durch ein Familiengericht festgelegt.
Diese geringe Unterhaltshöhe kam deshalb zu Stande da nachgewiesen werden konnte, das die Fahrtkosten von montl. 400 EUR mit dem PKW zum Einsatzort unvermeidlich sind. (mehr als 3 Stunden mit OVM, keine Verbindungen zu gewissen Zeiten, etc., bla bla bla g)
Nun erhält man beispielsweise aus irgendeinem Grund einen Strafbefehl...
.. und bekommt überall zu lesen / hören, dass diese Fahrtkosten nicht mindernd auf die Tagessatzhöhe (nicht Tagessatzanzahl!) annerkannt werden, wenn man Einspruch auf die Tagessatzhöhe einlegt.
Der Kindesunterhalt wird meines Erachtens ja auch am tatsächlichen Einkommen und noch strengeren Vorraussetzungen / Bediengungen berechnet.
Hat man nun einen Nachteil in der Bemessung der Tagessatzhöhe wegen der unvermeintlichen Fahrtkosten, da diese generell nicht berücksichtig werden?
Gibt es da wirklich keine Chance die unvermeintlichen Fahrtkosten zum Einsatzort durch beschränkten Einspruch auf die Tagessatzhöhe geltend zu machen?
Gruß