Die Arge nutzt zur Berechnung von eventuellen Rückzahlungen ja das Zuflussprinzip. Wenn man also Hartz 4 Empfänger eine Arbeit Antritt, muss ja geschaut werden, wann er das erste Gehalt gezahlt bekommen hat, um die Rückforderung zu ermitteln. Wie ist das in diesem Fall: Arbeitsaufnahme in der Mitte eines Monats und erste Gehaltszahlung erst zum 15. des nächsten Monats. Hier liegt der Fall so, dass das Hartz 4 vor den Monat der Arbeitsaufnahme komplett nicht zurück gezahlt werden muss. Aber wie ist es mit der Zahlung des Hartz 4 für den Monat nach der Arbeitsaufnahme, denn die Zahlung erfolgt ja immer schon zum Ende des Vormonats. Würde das bedeuten, dass ein Hartz4 Empfänger dann 1,5 mal Hartz 4 behalten kann, nur weil die Lohnzahlung erst im Folgemonat stattfindet?