Die Eltern leben getrennt, die Kinder bei der Mutter. Der Vater zahlte keinen Unterhalt. Nach der Scheidung musste der Vater rückwirkend Unterhalt zahlen. Die Kindsmutter wurde vom Amt aufgefordert den Unterhaltsvorschuß zurück zuzahlen, was sie wegen Arge nicht konnte. Muss der Vater nicht für die rückzahlung aufkommen? Immerhin sprang das Amt für ihn ein?!