Eine Bekannte und ihr Mann leben mit den Kindern im Ausland. Sie sind inzwischen getrennt und er hat aber noch weiter das Kindergeld kassiert, weil er hier der Familienkasse nichts vom Umzug ins Ausland gesagt hat (obwohl die Kinder bei ihr sind und er auch keinen Unterhalt zahlt). Das ist ja eigentlich strafbar. Inzwischen ist die Zahlung gestoppt, weil sie die Familienkasse informiert hat, sobald sie das erfahren hat. Wie reagiert die Familienkasse, wenn sie erfährt, daß derjenige sich jetzt in Deutschland aufhält? Wird er nur angeschrieben und zur Rückzahlung aufgefordert, oder kommen sie gleich mit härteren Bandagen wie Anzeige, Haftbefehl o. ä.? Und wie schnell reagieren sie? Hat jemand schon von so einem Fall gehört? Wie wird das strafrechtlich gehandhabt?