Vorladung §29 BTMG, Unerlaubter Handel mit Cannabis. Fall soll vor 3 Jahren gewesen sein, 25 gramm, nie erwischt, Darknet, Was tun?

Ich habe eine Vorladung der Polizei bekommen. Anlass §29 BTMG, Unerlaubter Handel mit Cannabis. Der Fall soll vor 3 Jahren gewesen sein, angegebener Zeitraum 2 Monate also kein genaues Datum. Wenn es das ist was ich denke waren es 20-25 gramm, bestellt im Internet.

Ich wurde nie persönlich erwischt, es lag damals im Briefkasten oder ich hatte es vom Postboten angenommen, da bin ich mir jetzt leider nicht mehr sicher was eig. wichtig wäre aber ich denke eher es war im Briefkasten.

Ich gehe davon aus dass der damalige Verkäufer erwischt wurde und meine Adresse + Bestellung bei ihm noch vorgefunden wurde. Der Vorname der Adresse die ich verwendete müsste ein ausgedachter gewesen sein, könnte aber auch mein echter gewesen sein, IP war nicht meine ich hatte ein VPN.

Ich hatte schon 2-3 mal solche Briefe und bin zur Vorladung gegangen und da ging es dann um 1-5 gramm wo ich nur die Aussage verweigerte und es daraufhin eingestellt wurde. Nun geht es aber wenn es das ist was ich meine um mehr und was ich nicht verstehe ist, warum dort Handel steht, ich habe noch nie gehandelt sonder nur für Eigenkonsum bestellt.

Also was sie haben/könnten:

Meine Adresse+was ich bestellt habe, falsche IP VPN, anonyme Bitcoin Zahlung, wenn ich es persönlich entgegengenommenhabe im schlimmsten Fall unterschrift beim Postboten.

Wie kommen die jetzt darauf dass ich handel, meine einzige Idee wäre wegen der Menge dass sie das aufgrund einer Vermutung dort hinein schreiben.

Ich habe seit ein paar Monaten schon nichts mehr mit Cannabis am Hut, mache mir auch eigentlich kaum sorgen momentan, würde aber trotzdem gerne wissen was ihr denkt/mir ratet zu tun.

Soll ich wie sonst auch immer hin gehen, mir anhören was sie sagen und die Aussage verweigern, oder direkt anrufen und sagen dass ich nicht komme und gebrauch von meiner Aussageverweigerung mache. Was kann auf mich zukommen bei diesen "Beweisen/Indizien"wenn man es so nennen kann. Theoretisch kann ja jeder das ganze bestellt haben wenn ich es nicht vom Postboten angenommen hatte.

Jemand hätte auf meinen Briefkasten das ganze bestellt, der weiss dass ich nicht oft daheim bin und es einfach aus dem Briefkasten geangelt. Einfachste Erklärung. Keine IP von mir, keine Zahlung, einzig und allein meine Adresse ist bekannt im besten Fall. (Das sag ich natürlich erstmal nicht so, wäre eher eine Idee für den Anwalt im Fall der Fälle.)

Danke schonmal für die Antworten.

Polizei, Anwalt, Gesetz, Cannabis, Hanf, Richter, Vorladung, Betäubungsmittelgesetz
Versicherung für Klamotten?

Es wäre: Mein Kleiderschrank ist voller seltener, teurer und wertvoller Pieces, die ich im Alltag genauso anziehe. Fall 1: Ich bin in der Schule und ein Mitschüler erlaub sich einen 'lustigen' Scherz und spritzt mit seiner vollen Patrone Tinte auf meine Jacke und macht sie somit wertlos. Was passiert, wenn er im Besitz einer Haftpflichtversicherung ist? Und wie sturr sind dann die Versicherungen (unterschiedlich von Versicherung zu Versicherung, ist mir klar) von von wegen, wer mit solch teuren Sachen rum läuft, muss damit rechnen? Und was, wenn der Verschulder keine Haftpflichtversicherung abgedchlossen hat? Fall 2: Ich schütte mir selbst beim Trinken von einer Tasse Kaffe die Soße über die Jacken, welche daraufhin komplett ruiniert ist. Ich erleide einen Schaden von mehreren 1000€. Was ich weiß ist, dass man Versicherungen auf Gegenstände wie Vasen, Bilder usw. abschließen kann und ich muss dazu sagen, dass diese Klamotten für mich wie eine Wertanlage fungieren, denn ich kenne mich in dem Bereich aus und kann einschätzen, dass ich ein bestimmtes Kleidungsstück in ein paar Jahren für den gleichen (oder höheren Preis) wieder verkaufen kann. Gibt es überhaupt Gesellschaften speziallisiert auf solch einem Gebiet oder kann man zu einer ganz normalen Versicherung gehen und den Deal abschließen? Was werden die dafür brauchen (Rechnungen)? Und wie teuer kann so was werden?

Kleidung, Geschädigter, Fashion, Mode, Style, Versicherung, Recht, Anwalt, Jacke, Gesetz, Haftpflicht, Richter, Sachbeschädigung, Sneaker, Trend, Sachschaden
Ablauf Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe)?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zu Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen). Meine Frage ist dabei wie folgt;

Wenn man zu Fahndung ausgeschrieben ist (Haftbefehl besteht) und nicht am Wohnsitz zu finden ist (quasi Umgezogen 500 km weiter, nicht angemeldet etc.) und nicht sofort durch die Polizei gefunden wird, erhöhen sich dadurch die Tagessätze (z. B 90 Tagessätze lt. Strafbefehl)?

Eine weitere Frage ist kann man die Geldstrafe auch durch bekannte Zahlen lassen wenn man bereits in der JVA eingeliefert wurde, z.b. durch Teilzahlungen dadurch Haftverkürzung etc.), Zählen bei der Summe der Gesamtrechnungsbetrag durch die Staatsanwaltschaft (Tagessätze + Gebühren + Strafbefehl etc.) oder nur die Zahlung der Tagessätze, exakt in der Überweisung angegeben?

Muss man zudem auch die nicht gezahlten Gebühren in der JVA absetzen oder nur die Tagessätze?

Letzte Frage, wie läuft eine Fahndung ab? Hat jemand Erfahrung, gibt es die Handyortung etc., wie schnell findet ein die Polizei bei einen Umzug (nicht umgemeldet…) z.B. von Nürnberg nach Berlin.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

München, Berlin, Rechtsanwalt, Recht, Gericht, Freiheitsstrafe, Gefängnis, Geldstrafe, GPS Ortung, haftstrafe, Jura, Justiz, JVA, Mahnung, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafe, Häftling
Wird ein Streckenverbot (Tempo 30) dort aufgehoben, wo es für den Gegenverkehr beginnt?

Eins vorweg, ich bin verkehrsrechtlich eigentlich ganz gut auf Stand und kenne auch die hier betroffenen Paragraphen. Dennoch kann ich zu folgender Situation nirgends eine Rechtsgrundlage finden:

Ich fahre mehrmals in der Woche eine Nebenstraße außerorts, die nur über Felder und mitten in der Prärie an einer Bauhof-Einfahrt vorbeiführt. Dort hat man vor kurzem in beiden Richtungen vor der Ausfahrt jeweils ein 274er Verkehrszeichen aufgehängt, was 30 km/h Höchstgeschwindigkeit vorschreibt, ohne Zusatz. Unmittelbar vor und hinter der Bauhof Ausfahrt befinden sich nur Felder und keine Gefahrenstellen.

Die nächste Ortschaft ist ca. 2 km entfernt, das Streckenverbot wird nach der Ausfahrt nirgendwo aufgehoben. Bedeutet das ernsthaft, dass hier die 2 km bis zur nächsten Ortschaft mit 30 km/h weitergefahren werden muss? Wäre ja laut StVO tatsächlich der Fall.

Nun aber die Kernfrage: Hebt sich das Streckenverbot in dem Fall dort auf, wo es für den Gegenverkehr durch das entsprechende 274er Schild beginnt?

Denn auch wenn das 274er Schild nicht mit einem Zusatz versehen ist, ist ja klar ersichtlich, dass das Streckenverbot nur aufgrund der Ausfahrt gilt. Ich finde dazu jedoch nirgendwo ein verwertbares Gerichtsurteil oder irgendeine Grundlage, wie mit dieser Situation im Ernstfall umzugehen ist.

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Richter, Straßenverkehr
Wer weiß biographische Details über Joachim W. Hartnack („Große Geiger unserer Zeit“)?

Hallo!

Schon vor 40 Jahren habe ich mit Begeisterung das Buch „Große Geiger unserer Zeit“ von Joachim W. Hartnack gelesen, und bis heute nehme ich es immer wieder gern in die Hand und entdecke dabei regelmäßig neue Details, die mir bisher noch nicht so bewußt geworden waren. Da würde es mich schon interessieren:

Wann ist Hartnack geboren? Wo ist er aufgewachsen? Wie und wo hat er in der Weimarer Republik und in der Nazizeit gelebt? Wann und wo hat er Jura studiert? Welche Stationen seiner beruflichen Laufbahn hat er durchgemacht? Wann, wo und bei wem hat er Geige gelernt bzw. studiert? Inwiefern war er (professionell oder hobbymäßig) als Geiger tätig? Welche Kontakte zu anderen Musikern hatte er? Lebt er noch? Wie lautet sein kompletter Name? Gibt es noch weitere biographische Details, die das Bild seiner Persönlichkeit abrunden könnten?

Ich finde es sehr sympathisch, daß er als Person total im Hintergrund bleibt (obwohl er sehr deutlich macht, daß sein Buch sehr subjektiv gefärbt ist, da er nur auf der Grundlage seines ganz persönlichen Geschmacks so plastische Beurteilungen liefern konnte). Gerade deshalb würde mich interessieren, was für eine Persönlichkeit das war, die hier ganz hinter die darzustellende Sache zurücktrat.

Auch seine anderen biograpischen Stationen machen neugierig: Was für ein Berliner Sender war das, bei dem er die Unterhaltungsabteilung leitete? Und von wann bis wann? In welcher Weise hat er das Programm dieses Senders geprägt?

Wie sah seine Tätigkeit als Staatsanwalt für den Buch-, Zeitungs-, Zeitschriften- und Kunstmarkt aus? Sind da irgendwelche besonders interessante Fälle zu erwähnen, die er bearbeitet hat? Und gibt es dieses Berufsbild in dieser Ausprägung heute noch?

Und an welchem Gericht und gegebenenfalls welchem Rechtsgebiet war er als Richter tätig?

Man sieht: Viele Fragen!

Kennt jemand vielleicht historische Quellen, aus denen man so etwas erfahren kann? (Ich will ja jetzt auch nicht Tage oder Wochen in die Recherche stecken; ich bin nur eben neugierig auf diesen besonderen Menschen.) Oder gibt es hier jemanden aus der älteren Generation, der diesen vielseitigen Menschen bzw. sein berufliches, musikalisches, literarisches und/oder privates Umfeld noch persönlich kannte?

Fortsetzung der mir bisher vorliegenden Informationen in meiner ersten Antwort.

Mit neugierigem und wissensdurstigem Gruß,

Merkantil

Musik, Geige, Jurist, Richter, Staatsanwaltschaft
Wie urteilt ein Richter wenn mehr Zeugen ein Zeuge gegen einen aussagt?

Es geht ja nicht das der Richter sagt wenn ein Zeuge gegen dich aussagt und sonst kein Zeuge da war ist man doch nicht direkt verurteilt.

Der Richter muss doch auch den Wahrheitsgehalt der Aussage prüfen ob die logisch klingen kann.

Es kann ja nicht sein das man verurteilt wird weil ein Zeuge gegen einen ausgesagt hat was er gesehen hat obwohl man schuldig ist zum Beispiel sagt der Zeuge die Person hätte jemanden geschlagen obwohl das nicht stimmt.'

Die geschädigte Person sagt auch das sie geschlagen wurde textet aber noch eine Geschichte dazu die sehr unglaubwürdig ist.

Der Schuldige hätte sie gegen die Motorhaube gedrückt gewürgt getreten und das innerhalb ca. 15 Sekunden Zeit die ab dem Zeitpunkt wo es passiert ist bis zum Eintreffen der Zeugen.

Man kann ja nicht davon ausgehen wenn mehr Zeugen gegen einen aussagen wird man verurteilt weil es ja nur einer mehr sein müsste.

Der Richter muss ja auch den Wahrheitsgehalt der Aussagen überprüfen und nicht unschuldige Leute verurteilen.

Und noch was wichtiges.....

Darf ein Anwalt einfach sein Mandat einfach niederlegen und den Gerichtssaal verlassen nur weil ich nicht seiner Meinung bin.

In meinem Fall war das so das der Richter schon ein Vorurteil fällen wollte obwohl noch nicht alle Zeugen gehört wurden.

Er hatte mir ständig angeboten wenn ich einen ermäßigten Satz zahle kriegt die angeblich geschädigte Person kein Schmerzensgeld. Das wären nur die Gerichtskosten plus andere Gebühren.

Mein anwalt hat dem Richter einfach gefolgt ohne drüber nach zu denken Hauptsache schnell Feierabend weil es war ja kurz vor Wochenende. Deswegen kam er auch zu spät.

Ich weiß aber auch das ich unschuldig bin.

Gericht, Richter
Was soll mein Lebensgefährte tun wegen dem Gerichtsvollzieher?

Hallo,

Ich bin am verzweifeln. Mein Partner hat vor einigen Wochen einen Vollstreckungsbescheid per Post bekommen, den ich per Zufall entdeckt habe. Habe ihn darauf angesprochen und er meinte, er ruft dort an. Gesagt - Getan. Er sollte am 1.7.16 eine Rate zahlen seiner Wahl und dann nochmals Kontakt aufnehmen. Er ist aber arbeitslos seit 7 Monaten und genauso lang warten wir schon, dass er endlich mal Geld vom Amt bekommt, was sich aber noch ewig hinzieht... Er hat eine abgeschlossene Ausbildung und danach bis die Firma pleite ging, auch noch dort gearbeitet. Allerdings ist sein Beruf hier im Überfluss, deswegen gibt es kein einziges Stellenangebot, weswegen er im September eine neue Ausbildung beginnt mit 25 J.

Ich verdiene 1100€ Netto und wir sind jeden Monat im Dispo, weil er ja nichts verdient und ich unseren Lebensunterhalt alleine verdiene.

Er macht sich sichtlich wenig Sorgen, meint er kriegt das schon irgendwie hin.. Ich habe so Angst .. Habe jeden Moment das Gefühl, der Gerichtsvollzieher steht gleich vor der Tür .. Vorhin hat jemand Sturm geklingelt und geklopft, da ich aber gerade alleine bin und niemanden hier im Dorf kenne, habe ich die Tür nicht aufgemacht.

Alle Dinge, die sich in der Wohnung befinden, habe ich bezahlt. Die nicht eingegangene Zahlung weswegen der Bescheid kam, richtet sich nur an meinen Partner, es handelt sich um eine Summe von 50€, die vor ein paar Jahren nicht von seinem Konto abgegangen sind und jetzt soll er satte 1000€ zahlen dafür, die er nicht hat...

Was wird ein Gerichtsvollzieher machen, wenn er in unsere Wohnung kommt ? Mir ist bewusst, dass die Arbeitslosigkeit meines Partners keinen Grund darstellt, um nicht zu zahlen, aber ich kann ihm leider nicht helfen, mein Konto ist selbst leer, weil ich einfach zu wenig verdiene, um alles zu zahlen. Wir haben nichtmal eine Küche, nur improvisiert.

Darf der Gerichtsvollzieher einfach meine Sachen mitnehmen ? Und muss ich ihn reinlassen, wenn mein Partner nicht da ist ? Ich habe ja eigentlich nichts damit zu tun... Und würde meine Sachen gerne behalten.. Was passiert, wenn ein Gerichtsvollzieher merkt, dass er nichts zum Pfänden hier sieht ? Bitte gebt mir ein paar Tipps und wenn ihr wisst, wie das läuft, was die nächsten Schritte sind, wenn nichts gepfändet werden kann.

Schulden, Recht, Gesetz, Gericht, Gerichtsvollzieher, Richter, Strafrecht
Verurteilt wegen einem Witz - was kann ich nun unternehmen?

Hallo,

im Jahr 2006 war ich mit einem Kumpel an meinem PC und wir haben PC-Spiele gezockt. Dann ist uns die "tolle" Idee gekommen, andere im Internet-Chat zu verarschen. Wir sind in ein Erotìk-Chat gegangen und wir haben dauernd den Satz "Hat hier jemand Kinderpornos zu tauschen??" dort geschrieben. Also bestimmt 10x mal hintereinander, wir wollten die anderen einfach nur provozieren. (ich war damals 21 und mein Kumpel 20)

Halbes Jahr später im Januar 2007 klingelt es an der Tür, Hausdurchsuchung! Wegen diesem Satz in dem Chat. Waren 3 Kripo-Beamte und einer hat mir die Chat-Protokolle gezeigt. Ich hab damals keine Aussage gesagt, weil in dem Durchsuchungs-Beschluss stand, dass "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit BEWEISMaterial gefunden wird". Und ich wusste ja, dass die nix finden, weil ich mit sowas nix zu tun hatte! Jedenfalls haben die den PC usw. beschlagnahmt.

Juni 2007: Per Post kam ein Strafbefehl vom Gericht. Wegen dem VERSUCHTEN Erwerbs von kinderpornògrafischer Schriften wird gegen mich eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen festgesetzt. (war etwas über 550 Euro)

Als ich diesen Strafbefehl in der Hand hielt, wusste ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Als Begründung dort stand: "Sie haben mehrmals versucht sich kinderpornògrafische Schriften in dem Chat zu beschaffen"

Ich war wie gesagt 21 Jahre damals, kannte mich mit Gericht und Justiz überhaupt nicht aus und DACHTE, dieser Strafbefehl ist sowas wie ein Strafzettel. Also man zahlt die Strafe und dann ist die Sache gegessen. Also hab ich damals die Geldstrafe von 550 Euro gezahlt in 2 Monatsraten.

Ich hatte diesen Strafbefehl nach wenigen Monaten wieder vergessen und geriet mit 2 Freunden in eine Polizei-Kontrolle. Dann wurden unsere Ausweise abgefragt, und zu mir sagte dann der Polizst, der die Abfrage machte, was dass "mit dem Kindersèx war". Meine 2 Kumpels schauten mich an und ich hab auf die Frage nicht geantwortet. Jedenfalls waren die Polizisten wieder weg, haben mich meine 2 Freunde gefragt, ob ich ein Pädophìler sei..

Ich versuchte denen zu erklären, dass das ein Spaß damals war im Chat usw. aber die haben das nicht geglaubt. Jedenfalls haben diese 2 Freunde sich dann von mir verabschiedet und haben im ganzen Freundeskreis herumerzählt, ich wäre ein "Kinderfìcker".

So, jetzt wusste ich, ich bin richtig im Eimer. Ich bekam fürchterliche Panikattacken, die ich bis heute habe. Aufgrund der Panikattacken bin ich drogenabhängig geworden und tablettenabhängig.

Nun haben wir 2016 und langsam aber sicher hab ich die Faxen dicke. Es KANN NICHT SEIN, dass man wegen einem WITZ (ja über solche Themen macht man eigentlich keine Witze, aber ich war noch jung und dumm damals mit 21!) Das man wegen einem WITZ das ganze Leben versàut bekommt?

Ich will jetzt irgendetwas unternehmen. Der Richter, der mir damals diesen Strafbefehl ausstellte, der WUSSTE GANZ GENAU, dass er mir mein Leben versàut. Was kann ich nun unternehmen? Ich bin mittlerweile zu fast allem bereit.

Polizei, Recht, Gericht, Drogen, Justiz, Richter, Strafbefehl, Strafrecht
Besitzer/Eigentümer/Nutzer Online Accounts?

Meine jetzige E-Mail wurde bis 2009 von einer anderen Person genutzt. Dass heißt eine andere Person war zum damaligen Zeitpunkt rechtmäßiger Besitzer dieser E-Mail. Diese Person hat mit dieser Mail einen Apple Account eröffnet und nutzt diesen gegenwärtig noch mit der E-Mail Adresse von damals.
Die E-Mail Adresse wurde gelöscht und gehört nun rechtmäßig mir. Die E-Mail Adresse wurde bei dem Apple Account nie geändert.

Jetzt wollte ich mir einen Apple Account anlegen und habe gesehen, dass die Mail bereits existierte. Ich habe das Passwort zurücksetzen lassen, weil ich nicht sicher war, ob ich vielleicht schon einen Account hatte.

Passwort wurde über Mail zurückgesetzt und ich habe Zugriff auf die Apple ID. Dort habe ich gesehen, dass die Apple ID der anderen Person gehört. Die E-Mail Adresse allerdings meine ist und nicht geändert wurde.

Apple und die Telekom über die meine Mail läuft konnten mir in der Hinsicht 0 weiterhelfen.

Über die iCloud habe ich Zugriff auf die Daten (E-Mails, Bilder, Dokumente Kontakte etc.) der anderen Person bekommen. Somit den Nutzer ausfindig machen können.

Meine Frage ist jetzt:
Habe ich mich strafbar gemacht, weil ich mir unerlaubt (?) Zugriff zu dem Account verschafft habe?
Ist die andere Person Schuld, weil sie die Mail nicht geändert hat bei damaliger Löschung?
Wer haftet für Schäden die mit dem Account passieren?
Wer ist Besitzer diese Apple Accounts?

Ich weiß es ist sehr kompliziert...
Vielen Dank im Voraus

Apple, Internet, Datenschutz, Account, Betrug, E-Mail, Recht, Besitzer, Eigentum, Justiz, Nutzer, Richter, Strafgesetzbuch, Telekom
Telekom DSL Sonderkündigung wegen nicht erbrachter Leistung?

Hallo Liebe Community,

zu meinem Problem:

Ich wohne in einer ländlichen Umgebung und besitze derweil einen Telekom DSL und Telefonie Vertrag. Der Vertrag verspricht eine Leistung von bis zu 16MBit/s jedoch bekomme ich seid Jahren lediglich eine Leistung von 378 kbit/s. Unser regionaler Energieversorger hat nun Breitbandinternet in der Umgebung ausgebaut und bietet dieses seid Anfang September an.

Mir ist bewusst, dass das im Vertrag stehende "bis zu" 16MBit ausschlag gebend dafür ist, dass die Telekom hier eine fristlose Kündigung ablehnen kann, doch ist das wirklich recht? Ich las, dass 50-80% schwankung im legitimen Rahmen liegt, aber 2-3% der versprochenen Leistung? Das ist meines erachtens nach eine Frechheit.

Gibt es einen Weg, von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen? Gibt es Gesetzliche Regelungen die ich bei Auseinandersetzungen mit dem Telekom Kundencenter als Anhaltspunkt nutzen kann? Ich weiß, das Kundencenter ist exzellent darin, den kleinen Mann abzuwimmeln und ruhigzustellen, bis sein Vertrag von selbst ausläuft. Muss man denn immer den Weg zum Richter suchen?

Ich habe wirklich keine Lust mehr, bis September 2016 zu warten, wo der Vertrag dann auslaufen wird. Ich hoffe Ich treffe auf gleichgesinnte, die dieses Problem ebenfalls hatten oder Experten, die sich in diesem Gebiet auskennen und Hilfe anbieten können.

Im Anhang noch ein Screenshot eines gestrigen Speedtests.

Liebe Grüße

Internet, Recht, Anwalt, Gesetz, Vertrag, DSL, Richter, Telekom
"Fahrerflucht" mit Verkehrsschild?

Ich habe ein Riesen Problem. Das Problem ist an sich nicht so arg groß aber ich hab es durch das nicht anrufen der Polizei zu einem großen gemacht... Das Verkehrsschild steht jetzt vielleicht 5cm schiefer da als es davor dastand aber an sich ist kein großer Schaden entstanden. An meiner Heckstoßstange ist auch nichts bis auf ein paar Kratzer (die Geschwindigkeit war minimal klein, kein Gas nur Schleifpunkt der Kupplung gehalten). Jetzt standen ca. 2h später die Herren in blau vor der Tür und ich habe eine Anzeige wegen Fahrerflucht am Hals. Mir ist im Nachhinein klar, dass es falsch war aber daran ändern kann ich jetzt auch nichts mehr ändern und ich bin auch nur aus Panik weggefahren (noch 1 Jahr Probezeit) und nicht weil ich dafür nicht geradestehen wollte aber das macht die ganze Sache auch nicht besser.
Der Schaden einer Stange die ersetzt werden muss betragen laut verschiedenen Internet Seiten 35€ Verwarngeld + Kosten einer neuen Stange (150-250€ hab ich gelesen). Was mir mehr Sorgen macht ist die Anzeige, die natürlich auch kosten wird. Aber mal abgesehen von diesen ganzen Kosten: wie siehts mit meinem Lappen aus? Sofern ich das richtig gelesen hab ist der Nur weg, wenn Personenschaden entstanden ist (natürlich nicht der Fall) oder ein großer Sachschaden (>1.300€) entstanden ist (auch nicht der Fall). Wie schätzt ihr die Folgen meiner dummen tat ein? Vielleicht ein paar Juristen hier oder Menschen die das ganze auch schon durchmachen mussten? Wäre euch sehr dankbar.

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Was bedeutet ein Bewährungswiderruf Amtsgericht?

Anhörungstermin 2 mal nicht wahr genommen !

Schönen Guten Abend .

Zur Zeit bin ich sehr unruhig, weil mich eine gewisse Frage plagt . Mein Partner war für bisschen über zwei Jahre im Gefängnis und durfe im August 2014 wegen guter Führung entlassen werden. Jedoch hat er nicht bis zur Entstrafe abgesessen und hat demzufolge eine Bewährungszeit von 2 Jahren bekommen. Nun ja , vor 3 Monaten hatte er ein Anhörungstermin, der bei uns jedoch nicht ankam .. dessen Folge ließ die Richterin die Anhörung fallen ..am letzten Freitag bekam er erneut Post , er hätte seinen Termin zur Anhörung am vergangenen Dienstag wieder nicht wahrgenommen. Jedoch haben wir auch dieses mal keinen Brief erhalten zum Termin , obwohl er eausgesndet wurde, laut Richterin. Seine Bewährungshelferin hat uns bzw ihn ebenfalls nicht über diese Anhörung informiert, was ich sehr enttäuschend finde. Denn meiner Meinung nach ist sie für solche Dinge ebenfalls verantwortlich. Nun stand in dem Brief was von Bewährungswiderruf. Heißt das jetzt, dass er wider ins Gefängnis muss?? Er ist jetzt dabei eine Maßnahme zu machen, weil er im vorherigen Beruf krankheitsbedingt aufhören musste. Er hat sehr viele Bewerbungen geschrieben und abgesendet, aber leider nie eine Antwort bekommen und sitzt nun ohne Job da. Was kann er / wir tun , damit er seine Endstafe nicht absitzen muss ?? Ich wäre über eine Antwort sehr erfreut . LG

Anhörung, Bewährung, Richter, Beschluss
Strafbefehl ist gekommen, wie geht es jetzt weiter?

Liebe Gemeinde,

zur folgender Vorgeschichte hat sich jetzt der Richter mit einem Strafbefehl gemeldet: https://www.gutefrage.net/frage/dummer-ladendiebstahl-zwei-existenzen-auf-der-kippe-realistische-einschaetzung-erbeten?foundIn=user-profile-question-listing

Wir haben beide jeweils 40 Tagessätze à 12€ bekommen, also 480€ Strafe insgesamt plus Verfahrenskosten. Dazu habe ich folgende Fragen:

Wie hoch sind die Verfahrenskosten und werden die bei 2 gemeinschaftlichen Tätern durch 2 geteilt?

Die Anzahl der Tagessätze akzeptiere ich, aber Ich möchte gerne die Tagessatzhöhe absenken. Wenn ich jedoch Widerspruch einlege, kann auch eine höhere Tagessatzhöhe herauskommen?

Wie genau weise ich nach wenig Geld zu haben, AlgII-Bescheid oder über Kontoauszüge?

ich habe in den letzten Monaten manchmal ein wenig dazuverdient, weshalb mein genaues Einkommen unterschiedlich ist. Um welche Einkommensverhältnisse geht es dann, die vom Monat der Zustellung des Strafbefehls oder die vom Monat der Tat?

Brauch ich um Widerspruch einzulegen einen Anwalt?

Wie kann ich etwas mehr Zeit gewinnen das Geld zusammenzubekommen, oder per Raten bezahlen denn ich schätze wenn die Zahlungsaufforderung kommt werde ich nicht viel Zeit haben. Ich möchte jedoch nicht für 40 Tage in den Knast und habe etwas Angst davor.

Darf ich mir selbst einen eingetragenen Verein (Tierheim, etc) suchen bei dem ich einen Teil der Strafe oder auch die komplette Strafe abarbeite, oder wird mir wenn ich das versuche eine bestimmte Arbeit zugeteilt?

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Viele Dank schonmal

Viele Grüße

Jura, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafbefehl
Justiz- oder Rechtspfleger/in

****Ist ein Rechts- oder Justizpfleger/in berechtigt, einen Haftbefehl zu unterschreiben? Soweit ich weiß, darf dies nur ein Richter. Dies müsste sich schon aus dem GG 104 Abs. 2 ergeben Ausserdem darf nach den Statuten der Menschenrechte niemand wegen privater Schulden eingesperrt werden. ** Laut Ausbildungsbeschreibung in SH ist die Beschreibung des Berufes folgendermaßen:

Die Rechtspfleger sind ein selbständiges Organ der Rechtspflege neben Richtern und Staatsanwälten. Sie nehmen durch das Gesetz bestimmte Aufgaben wahr und treffen ihre Entscheidungen unabhängig, d.h. dass sie an Weisungen eines Vorgesetzten sachlich nicht gebunden sind. Damit unterscheiden sie sich von dem Beruf anderer Beamter. Aufgabengebiete

Die Aufgaben der Rechtspflegerinnen und der Rechtspfleger bzw. Rechtspflegerzuständigkeiten finden sich größtenteils im Rechtspflegergesetz (RpflG). Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind überwiegend in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften tätig.

Eine Auswahl der verantwortungsvollen, vielfältigen und interessanten Aufgaben der Berufsgruppe im Überblick:

Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge,
Überwachung der Tätigkeit von Vormündern, Pflegern und Betreuern, Entscheidung über Genehmigung besonderer Rechtsgeschäfte, Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren,
Eintragung von Eigentumsübertragungen und Belastungen des Grundstücks, Führung des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Güterrechts- und Vereinsregisters,
Zwangsversteigerung von Grundstücken, Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung über Räumungsschutzanträge, Durchführung des richterlich eröffneten Insolvenzverfahrens,
Leitung der Rechtsantragstelle, Kostenfestsetzung,
Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen,
Geschäftsleitung eines Gerichts, Personalsachbearbeitung.
Schulden, Rechte, Gerichtsvollzieher, Haftbefehl, Justiz, Richter
anzeige wegen verführung minderjährigen mutter will mich fertig machen!

guten abend leute

also wo fang ich an . ich habe eine freundin 13 jahre alt wird jetzt in 3 monaten 14 ich bin 16 und bin bereits ein jahr mit ihr zusammen so letzte woche hatten ich und meine freundin sex (verhütet) so dann dachten wir es wäre besser wenn wir es ihrer mutter sagen da wir vor ihr keine geheimnisse haben wollen doch jetz kommt erst richtig der schlag ...

seit letzter woche macht mich ihre mutter fertig habe sie bereits angezeigt wegen belästigung und körperverletzung da sie mich nicht inruhe lässt und mir ins gesicht geschlagen hat . und sie hat mich angezeigt wegen dem sex mit ihrer tochter :/ so jetzt droht sie ihrem mann das wenn er seine tochter nicht zwing eine falschaussage zu machen reicht sie die scheidung ein . die mutter will es so sagen das ich sie vergewaltigt habe (hat sie mir auch schon selbst gesagt das sie das macht ) .. aber meine freundin hat mir hoh und heilig versprochen sie bleibt bei der wahrheit und sagt das sie es genauso wollte wich ich ! nun meine frage wem wird zuerst geglaubt der mutter oder der tochter und was kommt auf mich zu (und was kommt auf mich zu wenn ich wegen der wahrheit angezeigt werde ? also da wir beide es wollten ) ?? wäre dankbar für antworten denn die mutter will unbedingt das ich in den knast gehe und sie meint ich bekomme 5 jahre ... :O

Sex, Recht, Anwalt, Gefängnis, Richter, Strafe, Unrecht

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