Dürfen Richter und Staatsanwälte Waffen führen in Deutschland?
Quasi der große Waffenschein für die Freizeit
9 Antworten
Nein, sie benötigen einen Waffenschein wie jeder andere Bürger auch.
Eine Waffentrageerlaubnis qua Beruf gibt es für sie nicht.
Bekommen sie den denn ?
Nur, wenn sie einen konkreten Grund dafür nachweisen können, genau wie jeder andere Bürger auch. Hängt also immer vom Einzelfall ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Und: Der Waffenschein ist zeitlich befristet. Danach muss man erneut nachweisen, dass noch ein Grund besteht.
Und Selbstverteidigung es hier in diesem fragwürdigem Land kein Grund
Also hier muß man zunächstmal das Führen vom Besitz unterscheiden. Für den Besitz einer Waffe braucht man eine Waffenbesitzkarte, die bekommt man noch recht einfach. Für das Führen einer Waffe, also eine Waffe schussbreit außer Haus zu haben, braucht man einen Waffenschein. Für den Waffenschein muß man ein Bedürfnis nachweisen, was in der Praxis extrem schwer ist.
Ein Richter oder Staatsanwalt wird da vermultich einfacher an einen Waffenschein kommen als ein "Normalbürger".
Nein, das dürfen sie nicht. Richter und Staatsanwälte sind nicht vom WaffG freigestellt. Sie benötigen wie jeder andere einen Waffenschein und eine WBK um in der Öffentlichkeit eine scharfe Schusswaffe zu führen. Die werden sie aber eher bekommen als ein Ottonormalbürger.
"Das Waffengesetz ist, wenn es nicht etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf
3 die Staatsanwaltschaften und
4 die Gerichte, sowie deren Beschäftigte, soweit sie dienstlich tätig werden."
Das ist in einem Land so, im Rest vom Deutschland m.W.n. nicht.
Sie unterliegen den Gesetzen genau wie jeder andere Bürger auch. Sprich Waffen via Berufsausübung - nein.
Quasi der große Waffenschein für die Freizeit
Erstens:
Es gibt keinen „großen Waffenschein“. Das ist einfach nur ein Waffenschein. Und der gilt dann so lange wie man ihn hat (der ist zeitlich begrenzt), logischerweise also auch in der Freizeit.
Zweitens:
Auch Richter und Staatsanwälte müssen (wie alle Anderen) der zuständigen Behörde nachweisen (anhand von ganz konkreten Punkten), dass gerade sie persönlich mehr gefährdet sind als eine durchschnittliche andere Person.
Eine „pauschale Erlaubnis“ aufgrund ihres Berufes ist im Waffenrecht für sie nicht vorgesehen.
"Eine „pauschale Erlaubnis“ aufgrund ihres Berufes ist im Waffenrecht für sie nicht vorgesehen."
Für Polizisten aber schon, obwohl 99,9% ihre Waffe nie brauchen.
Fakten spielen bei diesem Thema doch gar keine Rolle.
Bekommen sie den denn ?