Zum Schöffe gezwungen - ist das nicht inakzeptabel?

Hallo allerseits.

Ich bin gerade durch Zufall auf den Begriff "Schöffe" gestoßen, den ich zuvor nicht kannte. Dann habe ich recherchiert, was genau das ist und ich habe herausgefunden, dass man sich zwar dafür bewerben kann, Schöffe zu werden, man aber auch in der Gemeinde dafür ausgewählt werden kann. Siehe hier: https://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-aus-Buergern-Schoeffen-werden-article20356332.html

In diesem Artikel steht, dass alle 5 Jahre in den Gemeinden die Schöffen ausgewählt werden. Und dabei kann es, so wie ich das verstanden habe, dann auch passieren, dass man (bspw. wegen großem öffentlichen Engagement) ungefragt auf der Vorschlagsliste landet und dann ausgewählt wird, Schöffe zu werden. Und wenn man dann ausgewählt wird, hat man sehr geringe Chancen dieses Amt abzulehnen! Zitat aus dem Artikel:

Ärzte und Hebammen dürfen das Amt etwa ablehnen. Auch Menschen, die Angehörige pflegen, haben gute Aussichten. Ansonsten wird es schwer.

Ich habe das also richtig verstanden? Es kann passieren, dass man dazu gezwungen wird, ein Ehrenamt ohne Bezahlung (bis auf die doch nicht sehr hohe Aufwandsentschädigung) auszuüben, auf das man vielleicht gar keine Lust hat? Außerdem steht hier, dass dieser Mehr-Aufwand nicht vom Arbeitgeber berücksichtigt werden muss:

Es ist möglich, dass der Arbeitgeber einem Schöffen nach einem stundenlangen Gerichtseinsatz am Morgen eine Spätschicht gibt.

Widerspricht dieser Quasi-Zwang zum Ehrenamt nicht eigentlich der Definition von Ehrenamt? Was ist, wenn mein Glaube mir verbietet über andere Menschen zu urteilen? Bin ich dann fein raus oder muss ich das Amt trotzdem ausüben? Wie kann ich mich allgemein dagegen wehren, wenn ich unfreiwillig auf dieser Liste lande? Und ist diese Bestimmung überhaupt mit dem Grundgesetz (Art. 2) vereinbar? Dort heißt es ja:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Ich werde ja mehr oder weniger in meiner freien Entfaltung gehindert, wenn ich dazu gezwungen werde, in meiner wohlverdienten Freizeit (evtl. vor oder nach einem langen, harten Arbeitstag) in einer stundenlangen Gerichtsverhandlung zu sitzen und dort nach Möglichkeit auch aufmerksam dabei zu sein, um ein Urteil fällen zu können.

Ich gebe zu, als ich das gelesen habe, hat mich das ein wenig empört. Wie kann es denn sein, dass man in einem freien Land wie in Deutschland zu etwas gezwungen wird, das nicht direkt der Allgemeinheit hilft oder irgendjemanden schützt (wie das bei so ziemlich allen anderen Zwängen der Fall ist)? Was ist, wenn ich als Schöffe nach einem Gerichtsprozess von allen Seiten bedroht oder sogar angegriffen werde, weil ich an der Verurteilung von jemandem mitgewirkt habe? Was ist wenn mir dieser Schöffenzwang mein ganzes Leben versaut weil ich nur noch Anfeindungen bekomme?

Vllt. steigere ich mich da auch ein wenig rein. Was meint ihr dazu?

Recht, Gesetz, Jura, Richter, Schöffe
Verbesserungsvorschlag an Richter schreiben sinnvoll/erlaubt?

Ist es sinnvoll, einen Familienrichter/in anzuschreiben, welche/r sich recht patzig und für mich verstörend während einer Anhörung zu einer Einstweiligen Verfügung verhalten hat?

Oder könnte mir sowas als etwas negatives/Beeinflussung ausgelegt werden?

Sachverhalt: Mein Ehemaliger Partner hat mehrere Straftaten gegen mich begangen, über einen längeren Zeitraum. Die letzten zwei Male rief er die Polizei, nachdem ich mich gewehrt hatte, stellte sich als Opfer dar. Am Ende kann ich so weder seine Diebstähle, Schulden, Sachbeschädigung noch Straftaten ohne weiteres Aufdecken, da ich als Täterin dastehe.

Nach dem letzten Vorfall, durch den er meine letzten finanziellen Rücklagen zerstörte und beruflichen Neueinstieg verhinderte (schon länger mit einer Freundin geplant, um mich ohne größere immaterielle/wirtschaftliche/spätere Stalking Schäden von diesem Mann abzusetzen), holte ich mir endlich eine Einstweilige Verfügung.

Gegen diese ging er vor Gericht vor, um sich ebenfalls eine zu holen.

Ich hatte furchtbare Angst, ging dennoch ohne Anwalt hin. Ich hatte ein Video und Chats, welche seine Eidesstattlich versicherte Aussage widerlegen würden. Und ehrlich gesagt keine Ahnung von unserem juristischen System, ich dachte die Wahrheit gewinnt.

Ich versuchte ihn nicht anzusehen und siezte, damit ich weniger ängstlich und panisch war und er hoffentlich endlich meine Distanzierung zu ihm anerkannte. Ich zitterte und hatte nicht geschlafen (da verm. er mich seit der Einstweiligen Nachts anrief, auch am Abend vor der Anhörung) und redete wirr nicht nur von einen, sondern mehreren Vorfällen. Er ratterte 1:1 ruhig seine gelogene Aussage ab.

Die Richterin in diesem Verfahren war mir gegenüber misstrauisch (ich denke das ist normal), aber sagte ich solle ihn ansehen und könne ihn „ja wohl duzen, denn wir hätten uns ja mal geliebt!“.

Ich hatte panische Angst vor diesem Menschen, tat aber was mir das Gericht sagte. ich sah in seine Augen und irgendwas machte in mir knacks.

Sie sagte das Video solle ich im Strafprozess zeigen und sie gab seinem Wunsch statt.

Seitdem bin ich komplett zerstört, habe nur noch an mir selbst gezweifelt. Bin nun tatsächlich arbeitslos.

Ich ließ ein Treffen mit ihm zu, vorher lehnte ich alles ab. Aber da das Gericht seine Taten als gerechtfertigt ansah, dachte ich, ich sei die Böse. Vielleicht war ich die Verrückte.

Er gab zu, alles aus Wut und damit ich Gebühren zahlen müsse, angefochten zu haben. Der Staat gebe ihm Recht. Ich verhielt mich falsch, mich zu trennen.

Da ich mich klar von einer erneuten Beziehung distanzierte, wollte er nichts ersetzen. Außerdem würde er nun mit seinem Dealer zusammen ziehen und könne ungestört konsumieren. Alle würden für ihn Lügen, käme es zur Verhandlung. Mir glaube eh niemand.

Könnte ich der Richterin die Auswirkungen Ihres Verhaltens erklären? Klar ist alles nicht Ihre Schuld, aber seit dieser Anhörung komme ich nicht mehr klar. Damit es in Zukunft anderen besser ergeht?

Recht, Richter
Nach der Mahnklage kommt E-Mail mit Zahlungswille?

Hallo,

ich habe in Österreich letzte Woche am Montag eine Mahnklage eingereicht, weil mein Fitnesscenter mir die Mitgliedsbeiträge für Lockdown-Monate nicht zurückerstattet hat. Davor habe ich natürlich etliche male Schreiben und E-Mail mit Zahlungsaufforderung geschickt. Einmal wurde mir Gutschein und "gratis Verlängerung" angeboten und restliche Schreiben wurden einfach ignoriert.

Bei jedem Schreiben habe ich auch meine Kontodaten bekanntgegeben für die Zurücküberweisung. Heute eine Woche später kam eine E-Mail von Fitnesscenter mit Bekanntgabe der Kontodaten. Häää!?

Jetzt kann ich nichts mehr ädnern oder? Wenn ich meine Kontodaten bekanntgebe, bleibe ich auf Mahngebühren in der Höhe von 48Euro sitzen, weil diese wurden ja auch beim Zahlungsbefehl miteinbezogen. Die müssen das Geld jz mit Zahlungsbefehl überweisen oder?

Wenn ich Kontodaten bekannt gebe die überweisen mir die Monatsbeiträge zurück, bekomme ich meine Mahngebühren nicht mehr und beim Einspruch wird der Richter mich schuldig machen, warum ich eine Klage einreiche obwohl ich das Geld schon habe.

Aber ein Punkt ist wichtig oder!: Denn ich habe mehrmals die Sporteinrichtung angefordert mir die Beiträge zurück zu überweisen. Diese haben das nicht gemacht. Sie hatten mehr als 14 Monate dafür Zeit. 1 Woche nachdem ich die Mahnklage eingereicht habe wollen die plötzlich meine Kontodaten!?

Wie soll ich vorgehen? Ich warte lieber bis die Mahnklage bei denen ankommt oder?

Ich habe nämlich 1 Woche vor der Zahlungsbereitschaft die Mahnklage eingereicht. Das ist ein wichtiger Punkt oder!?

Ich bin trotzdem auf der Safeseite oder!?

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Jugendamt fragt 2 mal im Jahr nach Einkommensverhältnissen und droht?

Da ich nicht genug verdiene um Unterhalt zahlen zu können schreibt mir 2 bis 3 mal im Jahr das Jugendamt und droht damit, dass wenn ich keine Einkommensnachweise innerhalb von 2 Wochen liefere Unterhaltsschulden anwachsen würden.

 Ich antwortete auf das letzte Schreiben wie folgt.

im Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.12.2020 nehme ich mein Recht nach § 1605 Abs. 2 BGB in Anspruch. 

Demnach dürfen Sie die Auskunft zum Einkommen nur alle 2 Jahre von mir fordern und nicht alle paar Monate.

Ich fühle mich ehrlich gesagt etwas belästigt. Einmal im Jahr wäre sogar noch vertretbar trotz gesetzeswidrigen Handelns aber 2 bis 3 mal im Jahr?

Bitte keine Moralapostel hier sondern auf Gesetzesebene bezogen antworten.

Dürfen die das und was kann ich dagegen tun wenn es gegen das Gesetz verstößt?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1605 Auskunftspflicht

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

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Worin besteht der Unterschied zwischen einem Kontaktverbot, das in einer Kanzlei unterschrieben und einem, das richterlich beschlossen ist?

Gibt es überhaupt einen Unterschied? Steht nur ein Verstoß gegen letzteres unter Strafe?

Mich ereilte ein Brief vom Anwalt meines Exfreundes, dass ich mich in dessen Kanzlei begeben soll, um eine Abstandsregelung zu vereinbaren.

,,XY, der mich mandatiert hat, der mich mandatiert hat, gegen Sie ein Gewaltschutzverfahren einzuleiten. Aufgrund meiner im letzten Gespräch gewonnenen Einschätzung von Ihnen, gehe ich jedoch davon aus, dass ein Gerichtsverfahren vermeidbar sein müsste. Dazu wäre es jedoch erforderlich, dass sie einen Besprechungstermin mit mir in meiner Kanzlei vereinbaren, ich Ihnen eine Vereinbarung erläutere, die den Zweck hat, dass sie XY fernbleiben."

Inwiefern wäre es für mich von Vorteil, darauf einzugehen? Gar nicht?
Dient das nur dem Zweck, denen das Prozessprozedere zu ersparen?
Möchte er sich vor einer persönlichen Begegnung mit mir, die in einem Gerichtssal umumgänglich wäre, weil wir da beide gehört würden, drücken?

Tatsächlich habe ich ihm gegenüber niemals körperliche Gewalt ausgeübt. Lediglich zugegebenerweise penetrant und behaarlich auf eine Aussprache bzw. Klärung der Umstände* bestanden, nachdem ER MICH, wohlgemerkt, in einem Autounfall umzubringen versucht hat.

*Diese hat er mir bis heute vorenthalten und wohl vor, es weiterhin zu tun.

Recht, Anwalt, Gerichtsverfahren, Jura, Kontaktverbot, Prozess, Richter

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