Gibt es ein Gesetz das mich verpflichtet meine E-Mail täglich zu lesen?
Habe eine E-Mail erhalten vom Gericht mit einer Ladung zum Termin aber schon Morgen. Bin Umgezogen und habe noch keinen Internetzugang. War nach einer Woche wieder meine Mails rücken und hab es gelesen. Mail kam letzten Montag mit Termin für Morgen. Mein Anwalt wurde informiert aber obwohl er meine Nummer hat, hat er mich nicht informiert!( Pflichtverteidiger) Kann den Termin so kurzfristig gar nicht wahrnehmen da ich nicht vor Ort bin.
7 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass deutsches Recht gemeint ist ...
Wer hat dir diese Mail gesendet? Theoretisch ist das amtlich über DE-Mail möglich, wobei ich bisher nichts davon mitbekommen habe, dass das auch tatsächlich von Ämtern genutzt wird.
Grundsätzlich solltest Du aber über die Kontaktmöglichkeiten kurzfristig erreichbar sein, die in Verträgen usw. vereinbart sind. Bei Ämtern ist das typischerweise dein Briefkasten.
Normalerweise laden Gerichte schriftlich, also per Brief zu Gerichtsterminen. Gerade bei Strafsachen (§216 StPO). Bei Nichteinhaltung der einwöchigen Ladungsfrist kann der Angeklagte nach 217 StPO die Aussetzung des Verfahrens verlangen.
Eine Mail ist nicht verbindlich! Nur Schriftliche Ladungen haben "Vollzugugskarakter"!!
Kommt mir komisch vor, normalerweise kommt das per post.
Ich gehe mal davon aus das es so ein gesetzt nicht gibt.
Wenn du als geschäftsfähige Person mit einer bestimmten Email-Adresse am Rechtsverkehr teilnimmst, bist du verpflichtet dessen Postfach regelmäßig zu überprüfen. Gemäß BGB. Genauen § weiß ich allerdings nicht auswendig.
Nachtrag: Unglaublich was hier wieder für ein Müll erzählt wird. Wenn man keine Ahnung von der Thematik hat sollte man überhaupt nicht antworten.
Das ist natürlich ein richtig gutes Gegenargumment. Ich mein...was will man dagegen bitteschön sagen. Wenn in einer Klausur die Aufgabe kommt, waurm die Aussage falsch ist, werde ich auch "Kompletter Bullshit!" schreiben.
Ich heiße solche Ausdrücke auch nicht gut, den Anlass dazu hast aber Du gegeben. Im BGB kommt die Buchstabenfolge "mail" genau einmal vor und zwar in §312c. Der sagt nicht über eine solche von Dir genannte Pflicht aus.
Du könntest Dich noch aus der Affäre ziehen, indem Du die Vorschrift korrekt benennst.
Das mit dem "unglaublich" und dem "Mist" soll angesichts dieser Antwort hoffentlich Selbstironie sein, oder? BGB und Strafprozessordnung zu vermischen ist schon gewagt...
Sein Frage bezog sich, ob es ein Gesetz gibt, was einem verpflichtet sein Postfach regelmäßig zu kontrollieren. Alles was danach kommt von StPO spielt keine Rolle oder nur eine geringe.
Kompletter Bullshit!