Etwas andere Frage: Was passiert wenn ich in eine Schlägerei gerate?
Hallo,
Ich bin 15 mache seit 3 Jahren Boxen/ MMA und habe auch schon viele Amateurkämpfe gehabt. So jetzt zur Frage: Nehmen wir an, ich komme in eine Schlägerei (egal wie, ich versuche es wirklich zu vermeiden, aber nehmen wir es einfach mal an) und ich werde angegriffen. Stimmt es, dass man nicht so gute Chancen vor Gericht hat, wenn der Richter erfährt, dass man Kampfsportler ist?
Und nein ich habe nicht vor in eine Schlägerei zu geraten haha :)
LG
12 Antworten
Das Gericht vermutet häufig erst einmal, dass du koordinierter oder gelassener Reagieren kannst, deshalb musst du dem Gericht einfach erklären, dass du Angst hattest und nicht so in der Handhabung solcher Situationen geübt bist wie etwa ein Polizist.
Das einzige worauf du achten musst ist, dass du nicht übertreibst oder überreagierst. Du musst der Situation entsprechend reagieren. Also nicht auf eine Ohrfeige mit zwei Schlägen ins Gesicht, einem Lowkick und einem Highkick mit anschließendem Puschkick reagieren.
Du musst immer das mildeste dir zur Verfügung stehende Mittel wählen, dass dazu geeignet ist den Angriff in seiner Form abzuschwächen oder zu stoppen. Der Angriff muss in diesen Moment stattfinden oder kurz bevorstehen.
Reflexe gehören zum menschlichen Handeln und werden deshalb nicht bestraft. Wer aus Angst oder Schreckhaftigkeit die Situation falsch einschätzt und überreagiert der kann auch - je nach dem - von einer Bestrafung ausgeschlossen werden. Auch wer glauben musste, dass er in einer Notwehrsituation ist, es aber nicht war, wird in der Regel nicht oder milder bestraft.
Was du gehört hast ist nicht falsch.
Hintergrund ist folgender, und zwar wird der Faustschlag eines Boxers oder eine andere Kampftechnik wie eine Waffe angesehen. Wenn du jetzt angegriffen wirst, hast du das Recht dich zu verteidigen, also Notwehr. Allerdings muss Notwehr immer verhältnismäßig sein. Wenn dich jetzt jemand mit bloßen Händen angreift und du dich mit einer Waffe oder einer Technik wehrst, die ihn schwer verletzten kann, ist dieses Verhältnis nicht gewahrt.
Eine Möglichkeit, dies zu umgehen, wäre gewisse Verteidigungstechniken zu lernen, mit denen man sich ausschließlich schützt oder den Gegner fernhält oder fest hält, ohne ihn zu verletzen.
So ich beteilige mich hier auch einmal.
Man muss sich nicht gegen eine Ohrfeige mit einer Ohrfeige wehren. Wenn man keine Arme hat und deshalb nur treten kann, aber geübter Kampfsportler ist, dann kann man auch bei einer Ohrfeige seinem Gegner ins Gesicht treten. Sitzt man im Rollstuhl und wird von jemaden rausgeschubst und weggezogen, dann kann man auch seinen Gegner einfach erschießen - weil man sich nicht anders wehren kann.
Es gibt keine Verhältnissmäßigkeit im eigentlichen Sinne.
Unter ungeheuren Stress sind komplizierte Techniken schwer zu realisieren. Vieles ist auch nicht möglich, weil der Gegner einen einfach umrennen kann. Die Kleidung erschwert es einem häufig Techniken korrekt auszuführen. Ein echter Kampf ist schon schwierig.
Was mich hier in dieser Diskussion verwundert ist, dass Kampfsportler normalerweise wach durch die Welt laufen und Anzeichen von Gefahr früh erkennen um möglichst denen auszuweichen. Mir liegt es nahe zu sagen, dass wenn eine Person immer und immer wieder in Gefahrensituationen gerät, diese es auch darauf anlegt.
Hmm...
Also nehmen wir an ich bekomme eine "Backpfeife" dann dürfte ich mich nicht wirklich wehren ? Ich habe irgendwo auch gehört sobald die Person auf dem Boden liegt darf man nicht weiter machen. Aber woher will der Richter eigentlich wissen das ich boxe ? Solange ich nicht Mike Tyson heiße ?:D
zur Backpfeife: wäre der Angriff mit der einen Backpfeife beendet, gäbe es auch keine Notwehr mehr. Will der Angreifer aber weiterschlagen, kannst du Notwehr geltend machen. Beachte, dass der Angriff noch nicht laufen muss, es reicht, wenn er unmittelbar bevorsteht. Siehst du also, dass er ausholt, kannst du schon gewaltsam abwehren.
Deine Handlung muss vom Verteidigungswillen getragen sein; nutzt du nur die Gelegenheit, dem anderen so richtig eine einzuschenken, dann ist es keine Notwehr.
Notwehr läuft solange, wie der Angriff anhält. Hast du ihn endgültig abgewehrt und der Angreifer liegt auf dem Boden, ist es natürlich auch aus mit Notwehr.
Btw: du kannst bei jedem Angriff auf deine Rechtsgüter Notwehr geltend machen, es muss nicht immer ein Angriff auf Leib oder Leben sein. Selbst wenn das Handeln des Angreifers nicht strafbewehrt wäre, wäre immer noch Notwehr möglich.
Leider funktionieren die geforderten Techniken nicht bei einem wirklich ersthaften Angriff, wenn der Angreifer nicht wirklich körperlich total unterlegen oder betrunken ist.
Das gefährliche ist, selbst Richter haben oft deinen Irrglauben. Wer es noch nie selbst versucht hat, gegen nicht gefügige Partner, weiß nicht, dass diese Griffe und Hebel manchmal erst durch vorherige Schläge möglich sind.
Ich habe, vermutlich im Gegensatz zu dir, schon mehrfach reale Fälle erlebt. Meine SV-Techniken waren mir dabei ausgesprochen hilfreich und wirkungsvoll.
Es gibt, neben den kontaktlosen Angriffen auch viele Kontaktangriffe. Und da kommst du, ohne entsprechenden Wissen, einfach nicht raus.
Ich gerate nicht öfter in diese Situationen. Mir verhelfen meine Kenntnisse, solche Situationen häufig gar nicht erst aufkommen zu lassen. Tatsächlich gibt es aber immer noch Menschen, die nonverbale Signale nicht erkennen und sich dann bei dem Angriff eine blutige Nase holen.
Allerdings musste ich mich nicht nur verteidigen, sondern auch Maßnahmen gewaltsam durchsetzen.
Zu den Angriffen:
Man unterscheidet Angriffe mit Kontakt (d.h. wenn du irgendwie gefasst wirst, gewürgt wirst oder jemand auf dir auf dem Boden liegt) und die kontaktlosen, d.h. Tritte oder Schläge.
Gerade die Kontaktangriffe werden häufig unterschätzt, denn sie sind in mancher Ausführung lebensbedrohend. Einem Schlag kannst du ausweichen, vielleicht auch noch wegrennen, aber wenn du gefasst wirst, kommst du wirklich nur raus, wenn du den Weg kennst.
;-) Kontaktlose Angriffe, sehr irreführend. Danke für deine Erklärung.
Wegrennen bei Schlägen? Welcher Angreifer schlägt denn in "Nicht-Schlagdistance? Schläge sind etwas verdammt Schnelles. Das erinnert mich an viele schlechte Trainingsvideos, wo es erst eine Salve Luftschläge erfolgt, bevor der erste Schlag trifft.
Wollte Dir grad schon eine Freundschaftsanfrage schicken, weil Off-Tropic - aber egal.
Auch für Kampfsportler gilt der Notwehrparagraph!
Viele Richter überschätzen allerdings maßlos das Können von Kampfsportlern. Sie glauben, auch wenn man ernsthaft angegriffen wird, reichen dem Kampfsportler ein paar Griffe oder schwach dosierte Schläge, um den Angreifer zu stoppen. Das ist nicht der Fall.
Ein Kampf ist dynamisch, sehr schnell. Wenn der Angreifer dir wirklich ernsthaft etwas will, reichen die "sanften Mittel" (Griffe, Hebel) nicht, um die Gefahr abzuwehren. Schaut euch doch nur an, wie schwer es ist, als Kampfkünstler mit absoluten Anfängern klarzukommen, die noch nicht irgendwie beeinflußt sind und wirklich wissen wollen, was man kann. Das sieht in den seltensten Fällen elegant aus.
Du brauchst einen guten Anwalt, der dem Richter klarmacht, was tatsächlich möglich ist. HINTERHER kann man immer jeden Kampf bis ins Kleinste analysieren und "hättest mal die und jenes gemacht" sagen. Das passiert leider oft vor Gericht. Der Kämpfer weiß es jedoch nicht im Vorraus, was passieren wird und kann sich darauf einstellen.
Die Wirkung des Adrenalins ist auch nicht zu unterschätzen. Die verhindert oft klares Denken und detailierte Bewegungen.
Das Problem ist auch gegen einen Anfänger kann man sowas wie im ring nicht erwarten...weil er wahrscheinlich unerwartete Sachen macht jedoch würde ich nicht gegen einen Anfänger auf der Straße kämpfen wollen ohne Grund..
Woher stammen deine Kenntnisse, insbesondere die über ein gerichtliches Nachspiel?
Für mich bist Du einfach eine Stimme aus dem Netz. Warum sollte ich Dir mehr glauben als meinem Trainer und dich "nachplappern"? Von dir kommt keine Begründung. Dass Du eigene reale Erfahrungen hast (falls es stimmt), macht dich nicht glaubwürdiger als meinen Trainer, der auch eigene reale Erfahrungen hat.
Dagegen kann ich meine eigene Trainingserfahrung setzen. Ich sehe durch meinen Trainer, was funktionieren kann. Da kommen auch Begründungen.
macht dich nicht glaubwürdiger als meinen Trainer, der auch eigene reale Erfahrungen hat.
Das Problem an des Sache ist doch, dass bei jeder Wiedergabe eine Information verwässert wird. Man sieht oder hört etwas und lässt auch eigene (subjektive) Meinungen ist die Weitergabe fließen. Kapiert jemand einen Richterspruch nicht, empfindet er die Strafe zu hoch...schon hat der Richter falsch entschieden. Und so wird es weitererzählt.
Deshalb halte ich nichts vom Hörensagen.
Ich denke, dass ich aufgrund meiner Vorgeschichte etwas näher an den Richtersprüchen bin und deren Urteilsbegründungen auch lesen kann.
Auf Zeitungen verlasse ich mich eigentlich nicht. Ich bevorzuge die Urteile im Originaltext, z.B. aus Juris.de
Vorallem wird man vom boxen ausgeschlossen
Ich meine wenn ich jetzt angegriffen werde. Meinst du jetzt aus seinem boxclub?
wenn du als boxer angegriffen wirst und dich unverhältnismäßig wehrst, dann wirst du u.Umständen vom Boxen auch ausgeschlossen.
Ja das stimmt leider. Du sollst dich wohl nicht wehren. Bei Karate hab ich das auch schon gehört. Totaler Blödsinn aber ich glaube nicht, dass das jeder Richter so sieht.
Nachdem ein Richter sich an Gesetze zu halten hat, ist das keine Frage der Sichtweise.
Ich meine wenn ich mir so vorstelle wie man einen so zurichten könnte der keine Ahnung hat wie man kämpft aber einen schlagen will ist das schon verständlich aber ich meine es ist ein Hobby und außerdem würde ich in dem Bsp ja nicht anfangen ist echt lächerlich
Du hast es wirklich geschafft: Ich verleihe dir hiermit die Urkunde für die Schlechteste und falscheste Antwort des Tages.
Deine Antwort zeugt so grausam von Unwissenheit gezeichnet das ich nicht mal anfangen werde Inhaltlich darauf ein zu gehen.