Hallo, hoffe ihr könnt mir ein bisschen Klarheit geben. In unserem Kreisverband dürfen Praktikanten (Schülerpraktikanten oder Praktikanten in Ausbildung [RS/RA]) ab 15 Jahren auf dem KTW (Krankentransportwagen) und ab 16 Jahren Tagsüber auf dem RTW (Rettungstransportwagen) und ab 17 Jahren Tagsüber auf dem NEF (Notarzteinsatzfahrzeug) als Praktikanten (also 3. Mann/Frau) mitfahren. Dies stimmt ja alles so. So jetzt zu meiner Frage; Unser LRD (Leiter Rettungsdienst) lässt einen 17 jährigen RS-Praktikanten (also Rettungssanitäter in praktischer Ausbildung) auch Nachts auf dem RTW als 3. Mann mitfahren, da er die Verantwortung dafür übernimmt. Natürlich hat der Praktikant auch die Einverständnis der Eltern dafür. Ich persönlich habe kein Problem damit ihn mitzunehmen, auch Nachts nicht. Allerdings frage ich mich, ob das schon alles so legal ist, da laut Jugendarbeitsschutzgesetz Jugendliche unter 18 Jahren nicht in der Zeit zwischen 20 und 06 Uhr beschäftigt werden dürfen, ab 17 allerdings bereits zwischen 22 und 06 Uhr. Es gibt aber auch Ausnahmen im Gesetz, Berufe oder Branchen in denen der Arbeitsrythmus Nachtschichten verlangt z. B. Bäckerlehrlinge etc. die dürfen mit einer Sondergenehmigung Nachts arbeiten. Gilt so eine Regelung dann auch für den Rettungsdienst? Denn der LRD meinte nur, der darf auch Nachts mitfahren, dass geht schon in Ordnung, er verantwortet das.
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