Privater Sanitätsdienst NRW

6 Antworten

Wie wäre es denn, wenn ihr euch einfach einer der örtlichen Hilfsorganisationen anschließt (DRK, MHD, JUH, ASB)? Da könnt ihr genausogut Sanitätsdienste machen, ohne euch Gedanken über Genehmigungen machen zu müssen und ihr könnt noch viel mehr mitmachen. Außerdem halten diese Organisationen Material (u.a. auch EKG, Beatmungsgerät etc.) sowie Fahrzeuge (auch KTW, RTW) vor, die je nach Sanitätsdienst nicht nur gut, sondern sogar Pflicht sein können!

Bin mir relativ unsicher, was das entsprechende Ordnungsamt dazu meint ... Von wegen ... warum sollte der Vernstalter unbekannte Namen in den Antrag schreiben ? Er wird wohl weniger Rueckfragen erhalten, wenn er jemanden der ueblichen Verdaechtigen (DRK, JUH, MHD) im Team hat ...


mmi24 
Beitragsersteller
 06.01.2013, 23:38

Also sollte ich mich mal an das Ordnungsamt wenden, was meinst? Danke für die schnelle Antwort :)

0
Wynalike  06.01.2013, 23:44
@mmi24

Vielleicht erst mal bei der oertlichen IHK ?

0

Das hängt erstmal davon ab, ob Ihr Dienste verseht, die vom Veranstalter aus freien Stücken gewünscht werden, oder ob er den Dienst aufgrund einer Auflage des Ordnungsamts einstellt.

Im ersten Falle sind im Grunde keine Voraussetzungen zu erfüllen. Da brauchst Du nicht mal eine Qualfikation.

Im zweiteren Falle wird es unvorhersagbar. Denn das hat das O-amt auch eine Befugnis, seine Auflagen zu präzisieren. Es können dann auch Anforderungen an die Qualifikation kommen, auch solche, die Ihr als RS gar nicht erfüllt. Auch RA und Notärzte könnten da verlangt werden.

Ein Anhaltspunkt, welche Mitarbeiterzahlen, Qualifikationen und Geräteausstattungen Ordnungsämter häufig wünschen, bietet der sog. Maurer-Algorhytmus. Das ist eine Tabelle, die Empfehlungen für solche Ausstattungen bietet, auf die die Ämter gerne zurück greifen.

Der Veranstalter bekommt üblicherweise nach Anmeldung seiner Veranstaltung einen Bescheid vom Amt, der einen Dienst auferlegen kann und Auflagen machen kann.

Am besten wäre, Ihr sucht ein Gespräch mit dem Verantwortlichen im kommunalen Ordungsamt und bringt dessen Vorstellungen in Erfahrung und lasst Euch mal Bescheide zeigen, die schon ergangen sind.

Ansonsten wäre das erst mal nur ein Gewerbe wie jedes x-beliebige andere. Mit den allgemeinen Bestimmungen für Unternehmer müsst Ihr Euch sowieso vertraut machen.

Himmi24,je nach Staat bibt es hiezu verschiedene Regelunge,was die Eröffnung und den Betrieb von Sanitätswachdiensten anlangt.Die erste Antwort betrifft Deutschland.In Österreich gelten andere Regeln,die ausserdem von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können.Betreiber sind bundesweitdas Rote Kreuz,Malteser und Arbeitersamariterbund.Im Grunde genommen ist das Rettungswesen Sache der Gemeinden.Also etwas problematischer.LG Sto

Naja die Rechtslage muss mit dem Veranstalter abgeklärt werden außerdem wieso nicht zum z.B ASB gehen Absicherungen jeden tag:-)