Guten Tag,
Ich habe vom Ordnungsamt ein Verwarngeld bzgl. eines Blitzers zugesandt bekommen. Die Ordnungswidrigkeit ist aber schon länger als 3 Monate her.
Nun beruft sich das Ordnungsamt bei meinem Widerruf auf Unzustellbarkeit des ersten Briefes da ich in der Zwischenzeit umgezogen bin. Jedoch habe ich einen Nachsendeauftrag bei der Post hinterlegt weshalb die Post durchgängig eigendlich per Deutscher Post zustellbar gewesen wäre. Jedoch hat das Ordnungsamt den Brief bei 2. Dienstleister (nicht Deutsche Post) versandt.
Muss ich dennoch das Geld bezahlen oder ist das Ordnungsamt zuständig das die Post ankommt sofern ein Nachsendeauftrag vorhanden ist, da der Brief per Deutsche Post ja angekommen wäre ?