Warum werden unter 14-jährige nicht bestraft?

Hallo. Ich stelle mir schon seit langem diese Frage. Man hört immer wieder in den Nachrichten von 12-/13-jährigen, die sich regelrecht gegenseitig abstechen mit der Folge Mord oder gefährlicher Körperverletzung. Jedoch können diese "Kinder" unter 14J nicht strafrechtlich dafür belangt werden, da sie ja noch "Kinder sind, die die Tragweite ihres Handelns nicht erfassen können". Soll heißen: Ein 13-jähriger weiß anscheinend nicht dass sein Gegenüber sterben kann wenn man ihm ein Messer in den Hals rammt. Aber ein 14 Jähriger auf einmal, ganz plötzlich, schon. Ich finde dieses System irgendwie richtig schwachsinnig muss ich zugeben, zumal 12-jährige sehr wohl wissen, dass Messer und Waffen gefährlich sind..... Viele nutzen das ja auch aus, um Straftaten zu begehen, nach dem Motto: "Die können mir eh nichts, ich bin noch nicht strafmündig!"

Warum wird die Strafmündigkeit so großzügig angesetzt? Ein 13 Jahre 360 Tage alter Straftäter der jemanden mit einem Messer absticht ist sich seines Handelns nicht bewusst, laut Gesetz weiß er nicht dass so eine Attacke gefährlich und lebensgefährlich ist, aber ein 14 Jahre und 2 Tage alter Kandidat schon, der gerade mal ne Woche älter ist?

Wieso wird die Grenze der Strafmündigkeit nicht herabgesetzt, z.B. auf 10 Jahre? Natürlich bleibt auch eine Straftat für strafunmündige nicht Konsequenzen, es drohen ja Jugendamt, Heim, Psychologengespräche etc etc, aber vor dem Knast muss sich keiner fürchten...

LG Cora :))

Kinder, Polizei, Jugendliche, Recht, Gesetz, Strafe, Strafrecht
Darf der Rettungsdienst OHNE Arzt Zugänge legen?

hallo. ich hatte letztens einen medizinischen notfall, und aufmerksame passanten haben den RD gerufen. als die kamen, haben die mich in den wagen mitgenommen und dort unter die lupe genommen ( die waren zu dritt). Blutdruck war nicht messbar, mir war schlecht und schwindelig, Puls war bei 35/min und sättigung pendelte zwischen 89-93%. ich hab sauerstoff bekommen und der rettungsassistent meinte dann, er würde mir einen venösen zugang legen um eine infusion zu geben. nachdem er dies gemacht hat, gings dann mit sondersignal in das krankenhaus, was glücklicherweise nur etwa 1km entfernt war. so dass die fahrt nur etwa 2min dauerte. bei der übergabe an die ärztin sagte der rettungsassistent, dass er schonmal einen venösen zugang gelegt habe, da sie schließlich schneller im kh wären als der notarzt an der einsatzstelle. meine frage, war in diesem fall denn der notarzt nötig? habe blut gespuckt und o.g. beschwerden gehabt. bzw darf der rettungsassistent mir einen zugang legen ohne einen notarzt nachzufordern? gilt die begründung, es würde zu lange dauern bis der notarzt ankommt und bis dahin wären wir schon im krankenhaus? dass er es getan hat find ich nicht schlimm, sogar gut. mich interessiert die rechtliche lage?

P.S. wohne in einer großstadt, falls das auch wichtig sein sollte :)

danke für eure antworten! LG Cora ;))

Notfall, Arzt, Krankenhaus, Krankenwagen, Notarzt, Rettungsassistent, Rettungsdienst, Infusion
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