Moin, ich bin 15 Jahre alt bin seit 5 Jahren bei der Feuerwehr beschäftige mich sehr sehr viel mit dem Thema Notfallmedizin und Rettungsdienst auch mit der Sicht in Richtung meines späteren Berufs Lebens.
Also meine Frage:
Da man mit 14 bereits Strafmündig ist würde mich Interessieren ob man dann auch schon den Tatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung bekommen kann, weil viele mit 14 ja noch keine Erste Hilfe Kurs gemacht haben. Das einzigste was die machen könnten ohne EH- Kurs wäre Notruf wählen.
Vielen Dank im vorraus für die Antworten.