Rettungsdienst mit Farbschwäche?

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Grundsätzlich sollte man sich mit den unterschiedlichen rettungsdienstlichen Qualifikationen beschäftigen, wenn man daran interessiert ist. Der Rettungssanitäter stellt in Deutschland keine anerkannte Berufsausbildung dar sondern ist eine Qualifikation, die mindestens 520 Stunden, in Vollzeitform also dreieinhalb Monate umfasst. Die Qualifikation berechtigt nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer in allen Bundesländern dazu, in der Notfallrettung als zweite Person und zugleich Fahrer auf dem Rettungswagen eingesetzt zu werden und im qualifizierten Krankentransport eigenverantwortlich Patientinnen und Patienten zu betreuen, welche keine Notfallpatienten sind, aufgrund ihres Gesundheitszustandes jedoch einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung eines Krankentransportwagens bedürfen. Die richtige Berufsausbildung im Rettungsdienst, ist seit dem 01.01.2014 der Notfallsanitäter mit einer dreijährigen Berufsausbildung und staatlicher Prüfung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV).

Nun aber zu deiner eigentlichen Frage: für beide Berufsbilder ist die "gesundheitliche Eignung" erforderlich, welche von einem Arzt festzustellen und zu bescheinigen ist. Das dürfte in der Regel kein Problem darstellen. Problematischer ist jedoch, dass der Rettungssanitäter um als Fahrer auf dem Rettungswagen eingesetzt werden zu können eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 benötigt, da moderne Rettungswagen über 3.500 Kg zulässige Gesamtmasse aufweisen und somit eine "normale" Fahrerlsubnis der Klasse B nicht ausreichend ist. Bei der Klasse C1, handelt es sich um eine LKW- Fahrerlaubnisklasse und hier, stellt der Gesetzgeber in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) deutlich höhere Anforderungen an den Erwerb als bei der Klasse B. Unter anderem, wird auch ein augenärztliches Gutachten benötigt, in dessen Zuge auch das Farbsehen getestet wird. Auch die meisten Notfallsanitäter*innen, verfügen über diese Fahrerlaubnisklasse. Alleine die rettungsdienstliche Qualifikation, nützt eben nicht's, wenn man dann in der Praxis nicht damit arbeiten gehen kann, weil man die Fahrzeuge nicht fahren darf.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.