Muss der Rettungsdienst einen minderjährigen Patienten versorgen, wenn dieser behauptet, dass es ihm gut geht?

11 Antworten

Von Experte DorktorNoth bestätigt

Das hängt von der konkreten Situation, dem Zustand des Patienten und dessen Alter bzw. geistiger Reife ab.

Eine Untersuchung/Behandlung mit Zustimmung bzw. auf Wunsch der Eltern, aber gegen den Willen des minderjährigen Patienten, ist rechtlich immer eine schwierige Angelegenheit, und es gibt dafür auch keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen.

Bei Kindern ist die Sache recht klar, die Eltern entscheiden, und die Untersuchung/Behandlung ist jedenfalls auch gegen den Willen des Kindes zulässig.

Bei Jugendlichen wird die Grenze üblicherweise bei etwa 14 Jahren gezogen (dieses Alter ist gesetzlich nicht exakt festgelegt, hat sich jedoch in der Praxis so eingebürgert), ab diesem Alter ist ein Veto des Minderjährigen auf jeden Fall zu berücksichtigen, außer es ist aufgrund von konkreten Umständen davon auszugehen, dass der Minderjährige nicht über die nötige geistige Reife verfügt, den Zweck des Eingriffes und mögliche Folgen der Nichtdurchführung zu verstehen.

Generell hat der Arzt bei Jugendlichen im Falle von widersprüchlichen Behandlungswünschen des Patienten und der Erziehungsberechtigten zwischen dem Recht des Minderjährigen auf Selbstbestimmung, seiner geistiger Reife, dem Wunsch der Eltern sowie der Notwendigkeit/Dringlichkeit des Eingriffes abzuwägen und im Zweifelsfall den Wunsch des minderjährigen Patienten als vorrangiges Entscheidungskriterium heranzuziehen.

Wenn das Leben dieser Person in Gefahr ist oder eine schwerwiegendes gesundheitliches Problem vorliegt, werden die Eltern entscheiden können.

Auch kommt es darauf an, 'wie minderjährig' die betroffene Person ist.


BMXBoy1  01.02.2022, 21:36

Kumpel wurde angezeigt, weil er nem 12 Jährigem gegen seinen Willen das Leben (nachweislich) gerettet hat

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RedPanther  01.02.2022, 21:55
@BMXBoy1

Anzeigen kann man alles... die Frage ist, welchen Erfolg die Anzeige hat ;)

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BMXBoy1  01.02.2022, 21:58
@RedPanther

Kam ziemlich weit, bei nehm hohen Richter hat der Ankläger dann aber ne Ansage bekommen was ihm einfällt etc.

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Grundsätzlich haben die Eltern bis zur Volljährigkeit die Gesundheitsfürsorge und treffen gesundheitliche Entscheidungen für ihre Kinder. Umso älter der Minderjährige jedoch ist, umso größer ist auch dessen Recht auf individuelle Selbstbestimmung.

Bei unter 15 jährigen, entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten. Ab dem 15./16. Lebensjahr hingegen, kommt es darauf an, ob der Minderjährige selbst die durchzuführende Aufklärung über gesundheitliche Schäden verstehen und die Tragweite seiner Entscheidung überblicken kann, also wie weit fortgeschritten er in seiner geistigen Reife ist. Desweiteren kommt es darauf an, wie bedrohlich der Zustand des Minderjährigen ist, geht es um eine lebensrettende Maßnahme, entscheiden eher die Erziehungsberechtigten als wenn es darum geht "vorsorglich" etwas zu machen. In der Tat ist es immer eine Einzelfallentscheidung.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

14905403  02.02.2022, 18:06

Ich sehe das mit der genauen Grenze kritisch. Alles zwischen 14 und 18 wird halt mit der Maßnahme abgewägt.

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Wir können niemanden zu irgend etwas zwingen. Auch keine Kinder und Jugendlichen.

Wenn jemand absolut nicht will was sollte man dann machen?? Mit Gewalt zu irgendetwas zwingen oder Behandlung mit Gewalt durchsetzen??

Ganz sicher nicht. Rettungsdienstler wissen wie sie Patienten überzeugen können. In den meisten Fällen siegt dann auch der gesunde Menschenverstand.
Alleine und zurück lassen wir die Kinder dann natürlich nicht. Entweder werden sie die Eltern übergeben ( oder verantwortlicher) oder aber es geht ohne Behandlung in die Klinik.
sollte sich das verweigert werden, würde die polizei am Ende den Zwang durchsetzen können,theoretisch.
ich hab in über 20 Jahren noch nie eine solche Situation erlebt in der Kinder nicht überzeugt werden konnten.
ja man konnte Fälle konstruieren wo man sofort müsste, aber die wären eben konstruiert

olli

Ja und ja :)

Da der Patient minderjährig ist, haben die Eltern 100% Entscheidungsrecht. Sie sind dafür verantwortlich und können somit auch eine Untersuchung veranlassen. der Rettungsdienst muss immer handeln, sobald es jemandem nicht gut geht, bis ein Arzt da ist, denn dagegen könnte der Patient sich wehren. Davor ist der Rettungsdienst aber verpflichtet, einzugreifen und den Patienten (zur Not auch nur notdürftig) zu versorgen, wenn es Verdacht auf eine bestimmte Symptomatik gibt.

LG :)