Bekomme ich das geld zurück für nicht erhaltene Leistungen?
Hallo
und zwar war ich bei einem fahrlehrer und bin mit ihm 4 stunden (2x90min gefahren) . Der war aber so schlimm , er kam oft zu spät und das weiss die fahrschule auch. Er hat mir auch kaum bzw nichts beigebracht.
der Fahrlehrer wurde auch gekündigt.
jetzt habe ich die stunden bezahlt in dem ich nichts gelernt habe. Muss die Fahrschule mir das geld zurückerstatten?
3 Antworten
Wenn keine Leistung erbracht wurde oder die Leistung mangelhaft war, hast du einen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren. Das nachzuweisen und Recht zu bekommen, dürfte sehr schwierig sein.
Schildere der Fahrschule am besten, was vorgefallen ist, dass du unzufrieden bist und versuche außergerichtlich eine Einigung zumindest auf Teilrückzahlung oder kostenlose Ersatzstunden zu finden. Dass der Fahrlehrer entlassen wurde, ist ja ein Argument für sein Fehlverhalten. Falls die Fahrschule sich weigert, dann wechsle sie und wende dich an einen Anwalt oder kostenlos an die Verbraucherschutzzentrale und lass dich dort beraten.
BGB: Dienstvertrag, Thema Leistungsstörungen
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=5&art=&find=Dienstvertrag__Leistungsst%F6rungen&611_bgb
Du kannst es auf jeden Fall geltend machen , die Leistung erbracht hat er ja er ist mit dir gefahren. Ob er dir was beibringen konnte oder nicht liegt jetzt im auge des Betrachters und steht Aussage gegen Aussage
Müssen ganz bestimmt nicht.
Auf Grundlage von Kulanz wäre eine Rückzahlung möglich. Einen Rechtsanspruch darauf hast du jedoch nicht.
Erster Text: gibt es dazu ein Paragraf vielleicht?