Antwort auf Anfrage für eine Ratenzahlung?

Grüße Sie,

wie oben angeführt habe ich folgende Frage :

Person X wird Strafrechtlich wegen einer Körperverletzung veruteilt ( Vorfall während seiner Tätigkeit als Türsteher in einer Auseinandersetzung mit einem Betrunkenen Gast welcher grad vom Club weggewießen worden ist).

Person X erhält ständig Forderungen wie Schadensersatz Gerichtskosten und Krankenhauskosten etc. Diesen Forderungen hat sich X Ratenzahlungen ausgemacht und begleicht Sie auch.

X hat jedoch auch ein Schreiben des Gerichts erhalten, dass er auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zahlen muss. Da X dachte, dass die Kosten in der Ratenzahlung die er sich mit dem Geschädigten ausgemacht hat inbegriffen wird, hat er seine Raten gezahlt und das Schreiben vorerst nicht berücksichtigt.

Nach einiger Zeit flatterte ein Schreiben der Kanzlei des Rechtsanwaltes ein in welchem drinnen stand, dass festgehalten wird, dass X noch keine Zahlung geleistet habe, sollte die Zahlung in 2 wochen nicht erfolgen, wird sich die Kanzlei gerichtliche Hilfe holen. Erst da begriff X, dass die Forderungen des Schmerzensgeldes umd der Forderung des Rechtsanwaltes voneinder getrennt sind. Darauf schrieb X der Kanzlei rief auch dort an weil er keine Antwort darauf erhalten hatte. Am telefon erklärte Ihm der Anwalt das schreiben sei ein Fehler der Kanzlei gewesen und X solle diesen nicht berücksichtigen.

X war verwundert drüber, hielt deshalb Rücksprache mit seinem Bewährungshelfer, welcher Ihm dazu geraten hat, den Anwalt nochmals anzuschreiben und Ihn darauf hinzuweißen, dass so eine Forderung doch bestehe und vermutlich kein Fehler gewesen ist. X tat dies auch und hat in der Mail auch um eine Ratenzahlung angefragt.

Eine Antwort darauf kam bis heute nicht. Auch flatterten keine Mahnungen etc ein obwohl Monate vergangen sind.

Das Geld kann ich leider nicht aufeinmal aufbringen.Wie sieht es mit der gesetzlichen Lage aus wenn der Anwalt nicht auf die Anfrage antwortet, das Geld gemein gesagt einfach nicht will und meint es Liege ein Fehler seiner Kanzlei vor? Dass er die Ratenzahlung nicht annehmen muss ist mir klar, darauf reagieren aber schon?

Die Sorge die X hat liegt darin, dass vlcht irgentwann sich eine Klage ergibt und X plötzlich doppelt soviel zahlen muss wie eh schon.

Ich bin dankbar für jeden Tipp bzw Meinung von euch.

Beste Grüße

schuldenberatung, Recht, Ratenzahlung
Nach Urteil Ratenzahlung möglich?

Hallo!

Zur Vorgeschichte:

Ich habe meiner damaligen Freundin 2016 2000€ geliehen. Nach unserer Trennung Weihnachten 2017 hat sie sich extrem Zeit gelassen und sich aus ihrer Zahlungspflicht herausgewunden und wollte (unabhängig davon) "vorerst" keinen Kontakt mehr mit mir haben. Ich muss dazu sagen, dass wir uns eigentlich im Guten getrennt haben - sie hatte keine Gefühle mehr. Nun bin ich deshalb zum Anwalt um eine neutrale Kontaktperson zu haben, die das mit ihr klärt. Eigentlich war der Plan, dass der Anwalt ein Schreiben aufsetzt und sie darauf reagiert und eine Ratenzahlung des restlichen Betrags (1820€) vereinbart. Sie hat nicht auf diese Kündigung reagiert, die Frist auch verstreichen lassen. Zum Ablauf der Frist habe ich sie kontaktiert und ihr nahegelegt, sich bei meinem Anwalt zu melden und wir haben normal miteinander gesprochen. Letztendlich hat sie sich wohl per Telefon, Post und Mail bei ihm gemeldet, mein Anwalt meinte aber, dass keine Reaktion ihrerseits kam. Nun ging es als Klage weiter, keine Reaktion usw, letztendlich wurde sie per Versäumnisurteil verurteilt zu 1820€ zzgl 273€ Zinsen und Gerichtskosten, sowie 255€ Anwaltskosten.

Das schlimme ist, dass mir dieses Vorgehen empfohlen wurde von Freunden und Verwandten, damit es mir psychisch besser geht und die Sache geklärt wird. Nun gehts mir allerdings richtig beschissen mit dieser nach den Worten meines Anwalts "ehr erfreulichen Nachricht", da ich weiß, dass sie sich das nicht leisten kann, alles aufeinmal zu zahlen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Wie läuft das nun ab? Gibt es die Möglichkeit ihr eine Zahlungsbeginnverzögerung (?!) einzuräumen und eventuell eine Ratenzahlung zu vereinbaren, oder ist es nach einem Urteil Pflicht, auf einen Schlag zu zahlen?

Recht, Gesetz, Gericht, Ratenzahlung, Urteil
Wenn schulden von der Kreiskasse an die Stadt Vollstreckungsbehörde weitergeleitet werden hat man dann mit dennen die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu treffen?

Hallo

Da ich wohl Schulden habe bei der Arge wurde die Kreiskasse damit beauftragt diese einzutreiben .

Da ich der gewünschten Ratenzahlung dieser nicht entsprechen kann haben diese nun eine Kontopfändung eingereicht .

Da diese aber bisher mehr als verständlich erfolglos war haben diese nun eine Pfändung bei meiner Stadt dem Fachbereich für Finanzen eingeleitet.

Jetzt ist meine Frage kann man in der Regel mit dennen eine geringere Ratenzahlung vereinbahren als mit der Kreiskasse oder richten diese sich nach dieser und lassen sich unter dem von dennen verlangten Betrag auch nicht auf eine Ratenzahlung ein ?

Weiss jetzt gerade nicht was ich machen soll um der Pfändung zu entgehen, alternativ könnte ich noch einen Antrag beim Jobcenter stellen das der Betrag als Darlehn getilgt wird aber der Nachteil ist falls der Antrag durch geht ich noch mal 10 Euro mehr als bei der Kreiskasse zahlen würde was ich ja eh nicht kann und falls er abgelehnt würde währe es ja nur eine zeit verzögerung.

Weiß also gerade nicht so recht was ich machen soll.

Was empfiehlt ihr mir, wozu ratet ihr mir und habt ihr schon erfahrung mit dieser Finanz Behörde gemacht ?

Freue mich auf eure Antwort und danke euch für eure Hilfe

Mfg

Trend4

schuldenberatung, Schulden, Recht, Stadt, ARGE, Behörden, Jobcenter, Ratenzahlung, Wirtschaft und Finanzen
Ratzenzahlung Geldstrafe trotz Haftantrittversäumung & Haftbefehl?

Hallo ihr lieben ,

Ich habe ein wichtiges Anliegen , eventuell kann mir jemand weiterhelfen der sich in Sachen Justiz und Strafrecht ein wenig auskennt. Ich wurde zu einer Geldstrafe von 900,00€ , also 60 Tagessätze a 15,00€ verurteilt. Der Haftantritt kam bereits , diesen habe ich allerdings versäumt so das der Haftbefehl wahrscheinlich draußen ist. Nun bin ich seit einigen Wochen in einer stationären , geschlossenen Psychiatrie untergebracht um eine Entgiftung zu machen da ich ein schweres Suchtproblem habe. Anschließend erfolgt eine 16 wöchige stationäre Langzeittherapie für die ich bereits Kostenübernahme und Aufnahmetermin habe. Allerdings liegt mir die Geldstrafe im Weg. Meint ihr es ist möglich sich mit der Justiz zu einigen das ich das noch in Raten zahlen kann ? Wenn ich die Haft antrete wäre der ganze Plan hinfällig und ich denke mal das mich jeder Richter doch lieber auf dem Weg der besserung schickt , statt ins Gefängnis !? Ich könnte von den 900,00€ auch 500€ direkt anzahlen und den Rest halt per monatliche Rate von 50,00€. Ebenfalls habe ich Ende Dezember , einen Tag vor meinem Aufnahmetermin der Langzeittherapie eine weitere Gerichtsverhandlung wo es um einen eventuellen Bewährungswiederruf geht da ich in meiner Bewährungszeit dummerweise einen Diebstahl ( Wert 5,88€ ) begangen habe. Wenn ich die Sache mit der Geldstrafe bis zu diesem Termin nicht geklärt ist werde ich höchstwarhscheinlich direkt im Gerichtssaal verhaftet um meine Geldstrafe anzutreten. Dies möchte ich allerdings umbedingt verhindern da sonst mein ganzer Plan , all meine Bemühungen umsonst waren und der ganze Plan für die Katz war.

Wie soll ich vorgehen ? Ich kann nachweisen das ich eine Kostenübernahme habe , ich kann nachweisen das ich clean bin und ich kann nachweisen das ich einen festen Aufnahmetermin für meine stationäre Langzeittherapie habe, Den Diebstahl begang ich ebenfalls unter Einfluss von BtM und war somit nachweislich nicht zurechnungsfähig.

Was meint ihr ? Ich bin für jeden Tipp dankbar, Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll bzw. wo ich anfangen soll. Daher frage ich hier mal nach da ich die Community super finde und meistens immer nützliche Tipps preisgegeben werden.

Danke an alle !

Liebe Grüße

Recht, Geldstrafe, Haftbefehl, Haftung, Justiz, JVA, Ratenzahlung

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