Antwort auf Anfrage für eine Ratenzahlung?

Grüße Sie,

wie oben angeführt habe ich folgende Frage :

Person X wird Strafrechtlich wegen einer Körperverletzung veruteilt ( Vorfall während seiner Tätigkeit als Türsteher in einer Auseinandersetzung mit einem Betrunkenen Gast welcher grad vom Club weggewießen worden ist).

Person X erhält ständig Forderungen wie Schadensersatz Gerichtskosten und Krankenhauskosten etc. Diesen Forderungen hat sich X Ratenzahlungen ausgemacht und begleicht Sie auch.

X hat jedoch auch ein Schreiben des Gerichts erhalten, dass er auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zahlen muss. Da X dachte, dass die Kosten in der Ratenzahlung die er sich mit dem Geschädigten ausgemacht hat inbegriffen wird, hat er seine Raten gezahlt und das Schreiben vorerst nicht berücksichtigt.

Nach einiger Zeit flatterte ein Schreiben der Kanzlei des Rechtsanwaltes ein in welchem drinnen stand, dass festgehalten wird, dass X noch keine Zahlung geleistet habe, sollte die Zahlung in 2 wochen nicht erfolgen, wird sich die Kanzlei gerichtliche Hilfe holen. Erst da begriff X, dass die Forderungen des Schmerzensgeldes umd der Forderung des Rechtsanwaltes voneinder getrennt sind. Darauf schrieb X der Kanzlei rief auch dort an weil er keine Antwort darauf erhalten hatte. Am telefon erklärte Ihm der Anwalt das schreiben sei ein Fehler der Kanzlei gewesen und X solle diesen nicht berücksichtigen.

X war verwundert drüber, hielt deshalb Rücksprache mit seinem Bewährungshelfer, welcher Ihm dazu geraten hat, den Anwalt nochmals anzuschreiben und Ihn darauf hinzuweißen, dass so eine Forderung doch bestehe und vermutlich kein Fehler gewesen ist. X tat dies auch und hat in der Mail auch um eine Ratenzahlung angefragt.

Eine Antwort darauf kam bis heute nicht. Auch flatterten keine Mahnungen etc ein obwohl Monate vergangen sind.

Das Geld kann ich leider nicht aufeinmal aufbringen.Wie sieht es mit der gesetzlichen Lage aus wenn der Anwalt nicht auf die Anfrage antwortet, das Geld gemein gesagt einfach nicht will und meint es Liege ein Fehler seiner Kanzlei vor? Dass er die Ratenzahlung nicht annehmen muss ist mir klar, darauf reagieren aber schon?

Die Sorge die X hat liegt darin, dass vlcht irgentwann sich eine Klage ergibt und X plötzlich doppelt soviel zahlen muss wie eh schon.

Ich bin dankbar für jeden Tipp bzw Meinung von euch.

Beste Grüße

schuldenberatung, Recht, Ratenzahlung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.