Bußgeld bei überqueren von Schienen im Bahnhofsbereich

Hey Leute,

heute morgen hatten ein Freund und ich es etwas eilig um unsere S-Bahn noch zu bekommen (Wir fahren 1 std. mit dem Auto zur Haltestelle und hatten nur LKWs vor uns und schrieben in der ersten Stunde eine Klausur)

Wir haben also schnell Links und Rechts geschaut ob kein Zug kommt und haben die Gleise im Bahnhofsbereich überquert (S-Bahnhof also Gleise direkt nebeneinander vlt 5 Meter). Wir sind auch hinter der S-Bahn vorbei gelaufen sodass uns gar nichts hätte passieren können(Die S-Bahn fährt auf diesen Gleisen immer auf der einen Seite in die Stadt und auf der anderen Seite aus der Stadt. Eine andere Befahrung ist gar nicht möglich, da die S-Bahnen teilweise 10-20 minütig fahren.) Das steht sogar auf Schildern am Bahnhof.... Fahrtrichtung so und so und Fahrtrichtung so und so...

Auf dem Bahnsteig hielt uns dann ein Mann auf der unsere Personalien notieren wollte, welche wir ihm natürlich nicht gegeben haben. Er drohte uns damit uns anhand meines KFZ-Kennzeichens anzuzeigen wegen der überquerung von Bahngleisen.

Er machte auf mich den Eindruck wie ein gelangweilter Rentner der nichts besseres zu tun hat als andere Leute zu Pisacken. Er hielt ja nicht nur uns, sondern auch noch weitere Personen an die es wohl auch noch ziemlich eilig hatten.... Diese waren aber nicht mit einem KFZ dort, also hatte er nichts zu notieren.

Welche Folgen kann das nun haben? Ich habe schon gegoogelt und bin auf mehrere Artikel gestoßen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein überqueren von Schienen in einem Super ersichtlichen S-Bahnhof mit überqueren von Roten Ampeln und Schranken gleichgesetzt ist, vorallem da keinerlei Gefährdung vorhanden war (Meiner Meinung). Er meinte etwas von 40€ und 4 Wochen Führerscheinentzug.... Ist da was dran? Ich meine wie bereits geschrieben, er machte auf mich den Eindruck als mache er das öfters.

PS.: Das KFZ ist nicht auf mich zugelassen und er hat von mir keinerlei Daten ausser das Kennzeichen. Auf den Führerschein kann ich nicht verzichten, da ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu meiner Schule komme.

Bitte verschont mich mit Moralapostel posts und gebt mir nur kompetente Antworten, ich bin selber jemand der grundsätzlich nie über Rote Ampeln geht etc. Aber jeder macht mal Fehler und es erwischt meistens die, dies nicht regelmäßig machen... Das es im nachhinein eine dumme Aktion war weiß ich selbst.

Verkehrsrecht, Bußgeld, Bahn, Deutsche Bahn, Punkte, Flensburg, Kennzeichen, S-Bahn, Schienen, Bahnhof
2 schlechte Noten in Englisch in der Oberstufe?

Hi Leute,

ich bin gerade im ersten Halbjahr der Q11 im Gymnasium in Bayern und es läuft eigentlich ziemlich gut, ich habe in fast allen Fächern im Moment mehr als 10 Punkte. Aber es gibt ein Problemfach: Englisch. Ich war nie wirklich schlecht in den Fach, ich hatte die letzten Jare immer eine 3 im Zeugnis.

Doch am Anfang dieses Jahres hatten wir eine extrem unerwartete Ex geschrieben, in der auch Vokabeln abgefragt wurden, die ich leider nicht gelernt hatte (wie viele andere auch). Ergebnis: 4 Punkte. Ich hatte mir nach der Ex vorgenommen, nun richtig viel Englisch zu lernen. Ich hab mir sogar so ein Buch gekauft, womit man Vokabeln zu bestimmten Themenbereichen lernen kann, was ich dann auch gemacht hatte.

Unser Lehrer sagt uns generell nie dass wir Vokabeln lernen müssen, wir müssen sie immer selbstständig zu dem aktuellen Text lernen, was ich auch gemacht hatte. Leider an einem Tag nicht, ich hatte nicht drangedacht. Und ich wurde abgefragt. Ich erwarte ein Ergebnis unter 5 Punkte.

Nun meine Frage: Kann ich diese Note im Laufe des Halbjahres wieder ausgleichen? Mein Ziel war es eigentlich mind. 9 Punkte zu bekommen. Mit diesen 2 schlechten mündl. Noten wird dies aber schwer. Wie viele Noten bekommt man in Enlisch im Halbjahr ungefär? Hab ich noch die Mäglicheit die 9 Punkte zu erreichen, wenn ich in der Klausur mindestens 10 Punkte habe (Klausur und münd. zählt 1 zu 1)

Danke schonmal!

Englisch, Lernen, Schule, Bildung, Noten, Punkte, Abitur, Bayern, Gymnasium, Oberstufe, Zeugnis
Urteil Fahrerflucht nach 6 Monaten

guten tag liebe hilfsbereite leute,

letztes jahr hatte ich anscheinen einen kleinen unfall. unswar geht es um die sache, dass ich wahrscheinlich beim vorbeifahren ein anderes auto gestreift haben soll. naja, die linke seite bei mir war schon vor dem "unfall" beschädigt. nun irgendwann abends (juli / august 2012) standen 2 polizeibeamte vor meinem wagen und haben dort den schaden an meinem wagen gemessen und mir mitgeteilt, das ich jemanden gestreift haben soll. naja alles soweit so gut dachte ich und bin zu meinem anwalt um die sache klarzestellen. bis heute habe ich dann garnichts mehr gehört. nun habe ich heute einen brief von meinem anwalt bekommen, indem die staatsanwaltschaft mich für schuldig wegen fahrerflucht erklärt, d.h. 3 monate fahrverbot (7punkte) und einge geldstrafe von über 2000€. nun zum unfall, es war wenn es wirklich ein unfall sein soll nur ein kleiner kratzer bei mir am wagen (weiss nicht ob es nicht evtl nur vom vorschaden kommt) und bei dem anderen anscheinend auch. bei dem schreiben von meinem anwalt wurde ich anscheinen vor über 6 monaten für schuldig befunden und hab von der staatsanwaltschaft noch nichts bekommen. der anwalt schrieb auch das sobald irgendwas kommt ich zu ihm gehen soll, damit er einspruch einlegen kann.

habt ihr evtl einen tipp für mich, kann ich evtl irgendwas machen um dies zu verhindern? ich hab mir gerade ein haus gekauft und die 2000€+ sind für mich nicht mehr so leicht zu zahlen, die 7 punkte sind auch meines erachtens nach unverschämt und von den 3 monaten will ich erst recht nicht anfangen....

ich bin grad am verzweifeln -.-'

Auto, Unfall, Polizei, Anwalt, Gericht, Punkte, Fahrerflucht, Rechtsschutz, Schaden
Badminton ---> Punktevergabe und Ballwechsel

Ich habe einige Fragen zu den Spielregeln von Badminton da ich ein Referat für den Sportunterricht vorbereiten muss:) Ich habe mich im Internet schon auf verschiedenen Seiten informiert und erblicke alles im Großen und Ganzen, an einigen Stellen habe ich aber einige Bedenken ob ich die Regeln auch wirklich richtig verstanden habe

Seit 2006 gilt ja die Ralleypoint-Zählweise Diese besagt dass für jeden Ballwechsel ein Punkt vergeben wird Bedeutet das jetzt expliziet, dass (zB beim Einzelspiel) der beide Parteien für einen ganz gewöhnlichen Ballwechsel direkt einen Punkt bekommen? Es wird also zB 4 mal hin und her gespielt und beide Seiten erhalten dafür 4 Punkte?

Das Aufschlagrecht ist das Zweite, das mich ein wenig irritiert Auf allen Seiten, auf denen ich recherchiert habe, stand, dass die Partei, die den Ballwechsel gewinnt, beim nächsten Mal den Auschlag ausführen darf Was ist denn jetzt genau mit dem Ballwechsel definiert? Ist er nur der Aufschlag und der erste direkt darauffolgende Rückschlag? Oder ist jedes Hin- und Herspiel ein Ballwechsel? Denn das würde mich zu meiner nächsten Frage führen: wie gewinnt man den bzw einen Ballwechsel (so das es zum Aufschlagrecht kommt)?

Ich danke schonmal herzlich für alles Antworten, aber ich bitte darum, dass mir Leute diese Fragen beantworten, die sich wirklich sicher auf diesem Gebiet auskennen, da es wirklich um Details geht, die zB jeder Schüler im Sportunterricht falsch verstanden haben könnte oder falsch in Erinnerung hat. Deshalb wäre es mir lieber wenn mir Personen wie Sportlehrer oder Badmintonspieler Rückmeldung geben könnten - Danke!:)

Spiele, Sport, Punkte, Badminton, Lehrer, Regel
Praktische Führerscheinprüfung... Fehlerpunkte?

Hallo, ich habe folgende Situation: Meine Verlobte hatte heute praktische Führerscheinprüfung. Sie hat nicht bestanden. Es wurden Fehler angegeben in dieser Prüfung, die der Prüfer niemals hätte so Werten dürfte - meine ich jedenfalls. Es geht darum, dass auf einer Verkehrsinsel eine Frau stand, diese nicht weiter gelaufen ist, also ist sie langsam weiter gefahren. Da hat der Prüfer angegeben: Missachtung der Vorrangregelung. Beim rückwärts-seitwärts-Einparken fehlte angeblich Bremsbereitschaft. Dabei ist sie perfekt in die Parklücke rein und raus gekommen. Wüsste mal gerne, worauf der Prüfer diese Aussage stützt. In Anknüpfung dessen ist dem Prüfprotokoll zu entnehmen: "Fehler bei den Grundaufgaben Parken 4 Ecken des FZ. VP.". Das war bis jetzt aber laut Aussage des Prüfers nicht der Grund für das Durchfallen. im Prüfprotokoll steht noch: "Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf dem Fahrstreifen des Gegenverkehrs". Das war so: Sie ist von einer "normalen" Straße in eine Einbahnstraße eingefahren, hatte sich zum Linksabbiegen links eingeordnet, weil rechts ein Fahrzeug stand und sie zu diesem Fahrzeug ausreichend Abstand halten wollte. Der Fahrprüfer wertete dies aufgrund folgendem als Fehler an: Der Fahrprüfer hat meine Verlobt nochmal um den Block fahren lassen und eine Straße weiter unten nochmal in die Einbahnstraße einbiegen lassen. Sie ordnete sich versehentlich wieder links ein. Dass das natürlich blöd gelaufen ist, ist mir schon klar. Dazu ist zu sagen, dass das Eck, an dem das war sehr unübersichtlich ist, ich hab mir das heute mal angesehen. Da ist eine hohe Hecke rechts. Gegenüber von der T-Kreuzung - also in der Einbahnstraße - Standen und stehen immer geparkte Autos, das heißt, dass Autos, die von rechts kommen, auf links fahren müssen. Die Straße, aus der meine Verlobte ausfahren sollte, war so schmal, dass in dem Moment, als ein Auto hätte von der Einbahnstraße dort einbiegen wollen, sowie so nicht genug Rangierplatz gehabt hätte, um dort einzufahren. Soweit so gut. Der Fahrprüfer hat also angegeben, dass aufgrund dieses Geschehens das erste Einfahren in die Einbahnstraße - also wo direkt an der T-Kreuzung rechts das Fahrzeug stand - als Fehler zu werten ist und das 2. Mal auch als Fehler gewertet wird. Aufgrund dieser Sache ist sie durchgefallen. Meine Bitte/Frage: Kennt sich jemand a) mit der rechtlichen Lage aus? Kann mir vielleicht jemand Tips geben Tips geben? Wir überlegen, ob wir die Angelegenheit einem Anwalt übergeben wollen bzw. uns erstmal beraten lassen wollen und b) kennt sich jermand mit den Prüfungsauflagen aus? Ich meine, das mit dem Vorrang und dem Einparken könnten wir vor Gericht als ungültige Fehler erwirken, das sieht auch der Fahrlehrer so, bzw. ist dieser der Meinung, dass das Unfair bewertet wurde. Aber was ist mit den Fehlern allgemein? In der Theorie darf man als Neuling ja 10 Fehlerpunkte haben... aber was ist mit der Praxis? Wie schaut es da aus? Kann jemand Informationen geben?

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