Hey Leute,
Frage: Ich nehme Fahrstunden bei einer Fahrschule, Ha - wo sonst wa :D, und habe das Problem das ich Krank geworden bin.
Das war so, das ich nicht 2 Tage davor bescheid gesagt habe. Wie auch. Das ich so krank werde bekommt man ja meistens erst Nachts mit bzw. das "dicke" Ende kommt ja denn immer etwas schneller, sodass es 1 Tag davor war. Vorher wusste ich ja nicht das ich so krank werde, das ich weder Arbeiten noch Fahrstunden nehmen kann.
So zur Gesamtsituation: Am Anfang, bevor wir die Fahrschule begonnen haben hieß es: Das bekommt man geregelt, wenn man krank wird. Wenn man Krank ist muss man nicht bezahlen. Also ganz Locker und Lässig.
Denn ist es so, das 2 Fahlerer Krank sind. Also wurden bei anderen Fahrschülern entsprechend viele Fahrstunden abgesagt. Ebenso viel der Theorie Unterricht ersatzlos aus, weil z.B. der Chef der Fahrschule zwar frei hatte, aber sich nicht dazu bequemen konnte dort hin zu gehen.
Nun ist es so das man ja auch gar nicht Fahren darf, wenn man krank ist. Oder ? Man ist ja nicht Verkehrstauglich / sicher unterwegs denn.
Ein Auszug aus den AGB's > Absage von Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist Kann ein Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.>
So, nun "darf" ich ja beweisen, das z.B. ein geringer Schaden entstanden ist. Wie mach ich das ? Klar ich kann und werde Argumentieren, das 2 Fahlerer Krank sind und die na menge Schülern absagen mussten und das es unglaubwürdig ist, das sie niemanden mehr gefunden haben.
Wie soll ich es jedoch beweisen ?
Naja. Frage war ja: Gibt es eine Gesetzliche Regelung, die z.B. besagt das man bei nachweislicher Krankheit die zur Fahruntauglichkeit führt eben nicht zahlen muss oder ähnliches ?
Danke für eure Hilfe
LG