Hallo, durch einen persönlichen Grund, der mit der Fahrschule zusammen hängt, möchte ich die Fahrschule wechseln. Also habe ich angerufen und nach einer Auszahlungsbescheinigung verlangt. Diese wurde mir zugesichert, insofern ich meine Rechnungen begleiche. Gesagt getan. Rechnungen bezahlt, aber seit 3 Wochen nichts von denen gehört. Wenn ich die Fahrschule anrufe, drücken die mich weg oder nehmen nicht ab. Mein Fahrlehrer muss mir diese Bescheinigung doch erteilen, oder? Wisst ihr wie die rechtliche Grundlage heißt?

Mit freundlichen Grüßen