Weiterbildung von Kinderpflegerin zur Erzieherin ( Anrechnung von Berufsjahren)

3 Antworten

Ist Sache vom Arbeitgeber, aber die Zeit ohne Ausbildung wrid meist nicht angerechnet.

Hallo Archkrauss! Wenn deine Tochter eine Weiterbildung als Erzieherin machen will, sollte ihr auf jeden Fall das Anerkennungsjahr angerechnet werden. Alles Weitere würde ich direkt mit der Aubildungsstelle absprechen!

Wenn deine Tochter mindestens 25 Jahre alt ist - was ich annehme - hat sie in vielen Bundesländern die Möglichkeit, über eine sogenannte "Nichtschülerprüfung" oder "Externenprüfung" ihre Anerkennung als Erzieherin zu bekommen.

Von Bayern weiß ich, dass dazu berufsbegleitende Vorbereitungskurse angeboten werden. Sie finden Freitagnachmittag und Samstag statt und bieten die Möglichkeit, in einem halben Jahr fit für die Prüfung zu sein.

Der Kurs ist keine Vorschrift, man kann sich auch einfach so zur Prüfung anmelden, wenn man eine Schule findet, die einen annimmt (wozu die Schulen an sich verpflichtet sind), aber das Bestehen der Prüfung ist dann nicht so einfach, weil man nur schwer an die nötigen Unterlagen kommt.

Nach bestandener Prüfung müsste deine Tochter dann nur noch das Anerkennungsjahr (Berufspraktikum) machen, in welchem sie ihre Facharbeit schreiben muss. Dieses Jahr kann sie - wenn ihr Arbeitgeber mitspielt - in ihrer eigenen Einrichtung absolvieren.

Sie hat während dieses Jahres dann allerdings nicht den Status als Kinderpflegerin, sondern als Praktikantin. Das kann ein wenig kompliziert werden :).


archkrauss 
Beitragsersteller
 21.01.2014, 11:38

vielen Dank für Ihre Antwort ! werde nun mein Töchterchen etwas in dieser Richtung "anschieben"

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