Privatinsolvenz der Eltern, mit Pfändung

Erst einmal einen schönen guten Abend,

Leider finde ich bei google keine wirklich zu meinem Fall passende Antwort, darum frage ich hier.

Leider sind meine Eltern nicht wirklich fähig mit Geld umzugehen, und haben einen ganzen Haufen Schulden angehäuft, naja die Folge daraus ist jetzt eine Privatinso. mit Pfändung, nun wurde mir heute mitgeteilt, dass der Gerichtsvollzieher morgen kommt, nun zu meinem Problem.

Ich habe mir letztes Jahr zum Geburtstag einen neuen Fernseher gekauft, ich habe einen Marshall Verstärker und eine ca. 400 Euro Gitarre hier stehen, dazu einen Laptop von Weihnachten letzten Jahres, sowie ein Computersystem, bei dem ich mir einige Teile dieses Jahr neu zum Geburtstag gekauft habe, ungefähr im Wert von 400-500 Euro.

Ich habe das Geld zusammengespart, bzw. auch viel zu Gebbi/Weihnachten von meinen Großeltern geschenkt bekommen, also sollte doch alles in meinem Besitz und damit unpfändbar sein oder?

Meine Eltern haben unten einen Fernseher stehen, der dabei ist kaputt zu gehen, ist dann meiner in Gefahr? (Ein Gerät pro Haushalt)

Da alles was ich hier beschrieben habe unter Luxusartikel fällt, sollten diese doch auf der Pfändungsliste stehen oder?

Zu mir, ich bin 20 Jahre alt, und beginne dieses Jahr eine Ausbildung als Informatiker, bin also Volljährig. (bin leider aus Motivationsproblemen 2 mal kleben geblieben, ich habe erst in den letzten Jahren die Motivation gefunden zu lernen)

Es wäre wunderbar, wenn ich noch heute von euch hören würde, ich würde im Falle des Falles gerne meine Sachen vorher in Sicherheit bringen, ich glaube das ist nachvollziehbar, es sind ja nicht meine Schulden, ich fände es unfair, wenn ich dafür mit meinem Vermögen haften müsste.

Mit freundlichen Grüßen, euer rocking ;)

Insolvenz, Kinder, Recht, Pfändung, Privatinsolvenz
Steuererstattung Mehraufwand bei Privatinsolvenz

Hallo zusammen...

Mich würde mal Interessieren wie sich die Steuererklärung auf die Privatinsolvenz auswirkt.

Ich habe gelesen das : wenn man in der Privatinsolvenz ist ( heisst das so?) muss man eine Steuererklärung machen bzw. die/der Insolvenzverwalter macht die Steuererklärung.

Während des Insolvenzverfahrens werden Steuererstattungen aus Einkommens- und Lohnsteuer vom Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter abgeführt. Steuerrückerstattungen, die sich auf Zeiträume vor oder während des laufenden Insolvenzverfahrens beziehen und auch in dieser Zeit entstanden sind, gehören zur Insolvenzmasse.

kurz gesagt: Steuerrückerstattung zählt wie Einkommen und wird verpfändet.

jetzt ist aber die Frage was ist mit den Erstattungen für Mehraufwand? Beispiel: Max Mustermann ist LKW Fahrer und täglich länger wie 8 std von seinem Betrieb entfernt. Sein Arbeitgeber zahlt KEINE Spesen oder ähnliches. Somit muss Max Mustermann seinen Mehraufwand in der Steuererklärung geltend machen. 5 Tage Woche = 220 Tage Im Jahr Also wird bei der Steuererklärung jetzt 220 Tage x 12€ pro Tag (Verpflegungsmehraufwand) = 2640€ angegeben. Er verdient monatlich 1500€ Brutto das sind netto circa 1090€ Netto davon werden monatlich 30 Euro verpfändet. Jetzt macht er die Steuererklärung und erhält aufgrund der Verpflegungsmehraufwand, KM Pauschale usw. ein Steuer Rückerstattung von 800€ Laut § 850a Zpo heisst es: Aufwandsentschädigung, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen Unpfändbar sind.

Steht auf dem Steuer Bescheid drauf für welche Positionen die Steuererstattung im Einzelnen ist? Lohnsteuer , Kirchensteuer, Km Pauschale usw. ? Wenn ja , bedeutet das der Max Mustermann doch noch was behalten darf ?

Steuern, Pfändung, Privatinsolvenz, Steuererstattung
Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze Unterhalt - auch für andere Gläubiger?

Hallo, ich habe zwei unterhaltspflichtige Kinder (4,5) für beide Kinder haben die jeweiligen Bundesländer bzw. Jugendämter einen Beschluss erwirkt über die Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze auf 833€. Seit geraumer Zeit wird mein Lohn nun jeden Monat bis zum o.g. Betrag gepfändet. (ich verdiene ca. 1150€ Netto/Monat) Diesen Monat habe ich eine einmalige Abpfindung zzgl. zu meinem Lohn erhalten so das ich einmalig 2300€ Netto bekommen hätte. Unterhalt wurden insgesammt (laufender Unterhaltsvorschuss 133€ + Tilgung der aufgelaufenden Vorschüsse) 1032€ gepfändet. So das ich ein tatsächlichen Auszahlbetrag von 1268€ bekommen hätte. Aber und nun zu meiner Frage: Eine neue Sachpfändung (Inkasso bzw. Rechtsanwälte was nichts mit dem Unterhalt zu tun hat) wurde vom Lohn abgezogen i.H.v. 435€ so das ich nur 833€ überwiesen bekommen habe. Ist das rechtens? Ich meine das der Titel für die Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze nur für den Unterhalt ausgestellt wurde und nicht für alle bzw. auch für Sachpfändungen etc. Müsste hier nicht meine "normale" Pfändungsfreigrenze zählen? Sprich bei 2.Kindern 1.650,00€ ? Ich habe in meiner Personalabteilung angerufen und um klärung gebeten aber die stellen sich Stur und sagen: "das stimmt schon so, ein Titel gilt für alle" aber dieser Titel ist vom jeweiligen Bundesland (es sind 2 verschiedene) für das jeweilige Kind bzw. dessen Unterhalt ausgestellt. Vielen Dank

Unterhalt, Pfändung
Versicherung gekündigt, Forderung nach Kündigung durch Anwälte inkl. Mahnbescheid

Hallo, habe mal wieder eine Frage bezüglich meiner ehemaligen Versicherung und zwar habe ich eben zuerst bei den zuständigen Rechtsanwälten angerufen, diese stellten gerichtlich eine Forderung und letzte Woche kam ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss, demnach wurde mein Konto gesperrt, allerdings aufgrund einer falsch vorliegenden Forderung, die Forderung ist ein Folgebeitrag vom 01.01.14 bis 31.01.14, allerdings kündigte ich bereits rechtzeitig zum Ende letzten Jahres und es ist tatsächlich noch eine Forderung seitens der Versicherung offen, in etwa derselbe Betrag, allerdings vom Vorjahr während ich bei der Versicherung noch versichert war, dies möchte ich natürlich bezahlen. Ich hatte anschließend bei der Versicherung angerufen und die bestätigte mir das genannter Vertrag fristgerecht gekündigt/ aufgehoben wurde zum 31.12.2013, zusätzlich lass ich mir dies schriftlich bestätigen, soll heißen, ich lass mir das letzte Schriftstück zukommen in dem alles vermerkt ist, inklusive der erledigten Forderung vom 01.01.14 bis 31.03.14.

Wie soll es nun weiter gehen? Aufgrund der Kontosperre und der titulierten Forderung bin ich nun ratlos, kann man so etwas aufgrund falscher Forderung rückgängig machen? Benötigt Ihr noch Info's?

Hoffe Ihr könnt mir da schnell weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Versicherung, Inkasso, Mahnbescheid, Mahnung, Pfändung, Vollstreckungsbescheid
Rückgabe einer falschen eingehenden Überweisung bei einer Kontopfändung

Hallo, ich hoffe meine Frage ist nicht zu kompliziert... ;) Kurz zur Erklärung: Ich habe ein Konto auf dem eine Pfändung liegt, bei derem Gläubiger ich aber Raten zahle, die Bank sich jedoch weigert die Pfändung ruhend zu stellen bzw. das Konto wieder frei zu geben. Der Gläubiger hat meiner Bank zwar mitgeteilt das die Pfändung ruht und das Konto wieder freigegeben werden kann, aber die Bank weigert sich und gibt das Konto trotzdem nicht wieder frei, sondernd erst wenn der Gläubiger mitteilt das die Pfändung komplett aufgehoben ist, denn bei einer Ruhestellung könnte sie ja jederzeit wieder aufleben, und das ist der Bank zu viel hickhack, und der Gläubiger wird natürlich verständlicherweise nicht mitteilen das die Pfändung aufgehoben ist, da ja der Betrag noch nicht beglichen ist. Demzufolge habe ich natürlich bei einer anderen Bank ein Konto eröffnet über die schon seit Monaten alle Zahlungsein- und ausgänge erfolgen, kann das alte Konto aber aufgrund der Pfändung auch nicht kündigen. Nun ging auf diesem gepfändeten Konto ein Geldbetrag in Höhe von knapp 150,00 € ein, der anscheinend nicht für mich gedacht war, da ich damit absolut nichts anfangen kann. Da das Geld ja nicht für mich bestimmt war, wird der Überweiser ja sicher irgendwann feststellen das das Geld nicht da ankam wo es hin sollte, sondern bei mir. Nun meine Frage: Kann die Bank den Betrag aufgrund der Pfändung trotzdem einbehalten, oder ist sie verpflichtet diesen wieder an den Überweiser zurück zu überweisen wenn ich sie darauf hinweise das das Geld nicht für mich bestimmt war??? Denn letztendlich wird der Überweiser ja trotzdem irgendwie an meine Daten kommen und das Geld dann von mir zurückfordern... Und bitte keine belehrenden Antworten wie 'selber schuld wenn Du 'ne Pfändung auf dem Konto hast' , und 'die Bank ist auch nicht verpflichtet das Konto wieder freizugeben' usw. Das ist mir alles selber bewußt. Ich möchte einfach nur wissen, ob ich dann jetzt aus meiner Tasche Geld zahlen muß, was die Bank einfach einbehält obwohl es ihr nicht zusteht. Danke ;)

Pfändung, Überweisung
Gerichtsvollzieherin droht trotz Schuldenberatung!

Liebe Gutefrage-Nutzer ich hab eine wichtige Frage und hoffe jemand kann helfen.

Und zwar geht es um meine Mutter. Sie hat Schulden von etwa 25.000€. Hier einen Kredit aufgenommen, da ins Dispo gegangen und immer die Augen verschlossen, immer weiter reingerutscht...bis zum großen Knall an dem garnichts mehr ging!

Das war etwa Anfang letzten Jahres. Jedenfalls ist sie seit dem bei der Schuldenberatung. Es werden von einer Bank jeden Monat etwa 300€ direkt von ihrem Arbeitgeber gepfändet, es bleiben dann etwa 1500€ vom Lohn netto, also ausgezahlt. So, dann zahlt sie an ihre Schuldenberatung monatlich 300€. Diese 300€ werden auf sämtliche Gläubiger aufgeteilt. Bleiben etwa 1200€ übrig. Sie ist momentan nicht im insolvenzverfahren, da es scheinbar auch so geht, denn wie es jetzt läuft, also die Abgaben, geht es ja.

So. Nun war vor einigen Monaten der Gerichtsvollzieher da. Es sind noch 2 Gläubiger die Geld wollen. Meine Mutter hat mit der gesprochen und diese meinte das sie nicht mit der Schuldenberatung die das Geld was meine Mama zahlt aufteilt, zu tun haben wollen und nicht mit denen zusammen arbeiten und das meine Mutter das Geld nochmal extra an die Gerichtsvollzieherin zahlen muss. Sie sollte dann monatlich nochmal 300€ extra an die Gerichtsvollzieherin abdrücken. Aber das geht hinten und vorne nicht... Es muss ja von dem Geld was überhaupt übrig ist Versicherungen, Sprit für Arbeit, Miete usw gezahlt werden! Nun kam mit der Post ein gelber Brief in dem die GV einen Termin gibt, an dem meine Mutter die Eidesstaatliche Versicherung abgeben soll!? Wenn sie das nicht macht, dann würde sie verhaftet werden. Und das lässt sich nur noch vermeiden, in dem sie den Betrag auf einmal zahlt bis zum 10.07.!

Kann mir bzw. uns jemand helfen und erklären was das nun für sie bzw uns heißt? Was bedeutet es für sie selbst, wenn sie diese abgibt? Was beinhaltet die EV, bzw was muss da angegeben werden? Ist das eine "gute" Alternative o. Möglichkeit nun für uns? Kann sie das bei Ihrem doch recht ausreichenden Einkommen überhaupt? Bzw. wird berücksichtigt das ein Teil des Einkommens gepfändet und einer zur Abzahlung genutzt wird?

Liebe Grüße und danke schonmal!

Schulden, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher, Pfändung
Eidesstattliche Versicherung bei Zwangsvollstreckung aufgrund tituliertem Unterhalt möglich?

Hallo community, ich habe zwei Kinder, 10 und 11 Jahre alt. Sie leben bei der Mutter und ich leiste Unterhalt. Da die Kinder unehelich geboren wurden, wurde bei der Vaterschaftsanerkennung der Unterhalt tituliert. Anschließend hat die Mutter eine Beistandschaft beim zuständige Jugendamt eingerichtet. Leider ist es mir nicht möglich den Unterhalt in der Höhe des titulierten Mindesunterhaltes zu leisten. Ich zahle deshalb, in Vereinbarung mit dem Jugendamt, so viel, dass mir 1.000 Euro Selbstbehalt plus 100 Euro Werbungskosten in Folge von Fahrten zur Arbeit sowie erhöhter Mietkosten bleiben. Das Jugendamt sagt jetzt, ich könne den vollen Mindestunterhalt (ca. 600 Euro) leisten und, wenn ich diesen nicht sofort zahle, droht man mit Vollstreckung und ähnlichen Begrifflichkeiten. Hier liegt aber nicht mein primäres Problem. Ich bin mir ziemlich sicher, eine Zwangsvollstreckung abwenden zu können bzw. bei Einleitung derselben finanziell unbeschadet davon zu kommen. Meine Frage ist aber: Wenn wirklich eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird und es kommt zum Pfändungsbesuch durch einen Richter, bin ich dann gezwungen eine eidesstattliche Versicherung abzugeben? Das käme evtl. einer Katastrophe gleich, weil es dann berufliche Nachteile für mich bedeuten könnte und natürlich in der Folge auch für die Zahlung von Unterhalt.

Unterhalt, Eidesstattliche Versicherung, Pfändung
Finanzamt pfändet ohne Mahnung trotz Weiterzahlung (Hundesteuer)

Hallo,

letzten Freitag(April2014) erhielt ich ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde des für mich zuständigen Finanzamtes, dass ich zur Kenntnis nehmen soll, dass der Betrag von 59€ von meinem Konto gepfändet werden soll, dabei ging es um einen geplatzten Dauerauftrag im August 2013. Ich war sehr verwundert, der nicht ausgeführte Dauerauftrag ist mir gar nicht aufgefalln und es gab auch keine Zahlungsaufforderung seitens des Finanzamtes. Im darauffolgenden Quartal(November2013) wurde die Steuer wieder fristgerecht bezahlt. Nachdem mein Hund im Dezember verstarb, meldete ich diesen bei der Behörde ab und erhilet auch eine Bestätigung der Abmeldung, ohne einen Hinweis auf noch offene Zahlungen. Im Januar meldet ich meinen neuen Hund wieder an und zahlte wie aufgeforderte fristgerecht die hiesige Hundesteuer. Ich habe jetzt beim Finanzamt gegen die Pfändung Widerspruch eingelegt und alle relevanten Unterlagen (Ab-und Anmeldung, Kontoauszug) weitergereicht, aber die Folgen einer Pfändung holen mich bereits ein, da die zuständige Bank mir in Folge dessen den Dispositionskredit gekündigt hat, in wie weit das auch Konsequenzen in Bezug auf die Schufa hat weiß ich zur Zeit nicht. Meine Frage wäre nun ob das Finanzamt nicht erst eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung oder einen Gerichtsvollzieher schicken müsste. Ob gezahlte Beträge nicht immer auf die älteste Schuld angerechnet werden müssen und ob das Finanzamt so vorgehen darf (Funfact: Ichw arte schon seit Monaten auf eine Erstattung aus meiern Einkommenssteuererklärung aus dem Jahre 2012 im voertselling Bereich)

Finanzen, Finanzamt, Pfändung

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