Hallo,
ich muss nochmal die Frage stellen, weil ich nicht so ganz durchblicke. Also, ich bekomme von einer Person Geld, mein Anwalt hat nun beim zuständigen Amtsgericht einen dinglichen Arrest beantragt und gleichzeitig Klage gegen den Schuldner eingereicht. Nun hat mein Anwalt vom Amtsgericht einen Beschluss bekommen mit dem der dingliche Arrest angeordnet wurde. Nun hat mein Anwalt den Gerichtsvollzieher beauftragt, dem Schuldner den Beschluss zu zustellen. wie gehts nun weiter, wird mein Anspruch nun direkt gepfändet oder vorerst nur gesichert? Ist der Beschluss bereits ein Urteil oder kommt es tatsächlich noch zu einer Verhandlung? Danke und Gruss Hermann