Frist für Kontofreigabe nach einer Kto.pfändung? Wie bekomme ich es schnellstens Frei..

Es lag eine Kontopfändung vor, der geforderte Betrag wurde durch die Kontoführende Online-Bank am Mittwoch beglichen. (Buchungstag war gestern gewesen lt. Kto.auszug) Nun gibt die Bank dem Schuldner aber erst wieder das Konto frei wenn Sie ein Schriftstück -> also die Freigabe das alles i.O. ist, durch den Gläubiger erhält. Selbst auf telef. drängen hin geben Sie es nicht frei, es steht der 1. eines Monats bevor wo alle lfd. Kosten abgehen werden. Dem Gläubiger wurde per Email der Zahlungsnachweis zu gemailt mit der Bitte um schnellstmögliche Kto.-freigabe. (FAX geht keins dran und per Telefon kommt ein blöder Spruch....typisch was man so über dieses RA Büro hier ebend im I-Net liest). Ebenfalls wurde gleiches Schreiben mit Kopie des Zahlungsnachweises an das zuständige Amtsgericht zugefaxt.

  1. Gibt es eine gesetzl. Frist wann das Konto wieder freigegeben werden muss durch die Bank oder muß der Schuldner jetzt solange warten bis die Mühlen der Justiz/der Bürokratie gemahlen haben ???
  2. Kann er irgendwie die Freigabe des Konto´s über das Amtsgericht oder über den OGV bewirken ???

Den es sieht fast so aus, daß man den Gläubiger nicht direkt an die Strippe bekommt um die Dringlichkeit zu erwirken. Desweiteren hat der Schuldner gerade man noch 20 € in der Tasche und kommt dadurch nicht an das existierende neue Gehalt ran. (P-Konto geht nicht, da es sich um ein Tagesgeldkto. mit Verrg.kto. handelt)

Recht, Kontopfändung, Pfändung
Pfändungs- und Einziehungsverfügung - was passiert jetzt

Guten Tag zusammen. Ich hätte auch einmal eine Frage.

Zur Vorgeschichte:

Mein Mann und ich haben getrennte Konten und ein gemeinsames Konto für die Haushaltskosten (Miete, Strom usw.).

Ich habe von meinem Konto einen Dauerauftrag auf dieses Konto, mein Mann zahlt seinen Anteil Anfang des Monats meist bar ein.

Das Konto weist immer genau den Betrag auf, den wir brauchen um die Fixkosten zu decken. Es ist darum nach den ganzen Lastschriften und Daueraufträgen auf 0.

Mein Mann hat für die KFZ-Steuer die Einzugsermächtigung auf dieses Konto laufen (weiß der Geier warum) und natürlich wies das Konto keine Deckung auf - der vom Finanzamt abgebuchte Betrag ging wieder zurück. Es kam wenig später ein Schreiben vom Finanzamt mit der Anweisung, das Geld binnen einer Woche zu überweisen. Ich sagte ihm noch "Mach das. Denk dran." Er wollte es von seinem Konto überweisen.

Natürlich hat er es wie der Teufel so will vergessen... Jetzt trudelt hier (für mich aus heiterem Himmel) gestern eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung ein! Im Leben hatte ich mit so etwas noch nichts am Hut! Bin völlig außer mir!

Was geschieht denn da jetzt? Die Vefügung wurde wohl der Bank am 15.02. zugestellt. Nach dem, was ich so gegoogelt habe, wird diese Pfändung vier Wochen später wirksam oder wie ist das?

Es handelt sich ja "nur" um 133 € - d. h. wenn wir jetzt diesen Betrag auf dem Konto bereitstellen und die Bank das sofort (also schon vor Ablauf dieser 4 Wochen) an das Finanzamt weitergibt, ist das Ganze damit erledigt??

Meine Sorge ist vor allem die Sperrung des Kontos, wie kann ich mir sowas vorstellen - gehen denn unsere Abbuchungen weiterhin ab - oder fließt das ganze Geld, was wir dafür einzahlen, dann munter ans Finanzamt?? Ich habe keine Vorstellung davon.

Wie gehen wir strategisch am besten vor, wen rufen wir zuerst an - Bank? Finanzamt?

Ich habe es jetzt ja noch in der Hand, ich könnte einfach meinen Dauerauftrag auf das Gemeinschaftskonto stoppen, und mein Mann könnte mir - bis auf diese 133 €, die wir auf das gemeinsame Konto zur "Schuldentilgung" einzahlen würden - seinen Anteil auf mein Konto überweisen, damit wir zumindest die Miete über mein Konto zahlen können. Ob ich aber die ganzen Lastschriften (Strom, Internet etc.) so schnell auf mein Konto umgeschrieben kriege?? Der nächste 1. rückt rasch näher... Ich habe keine Lust, dass von dem dann möglicherweise gesperrten Konto die Lastschriften nicht abgehen und dadurch auch noch Kosten entstehen.

Ich nehme auch an, die Bank wird "not amused" sein und uns vielleicht das Konto kündigen wenn das Ganze durch ist? Gibt es einen Schufa-Eintrag?

Wie kooperativ ist das Finanzamt - wenn wir die bitten, die Verfügung aufzuheben (geht das überhaupt) - indem wir noch heute überweisen oder sowas?

Ich könnte wirklich ausrasten... Nur durch die Schlampigkeit meines Mannes haben wir jetzt so einen Mist am Hals!!

Finanzamt, Pfändung, Steuerschulden, Kontosperre
Schulden mit Ex-Mann, er zahlt nichts, jetzt kommt Gerichtsvollzieher wg. Eidesstattlicher Vers.

Hallo, 2005-2006 hat mein Ex-Mann ein Haus gekauft, wir haben den Kreditvertrag Höhe um die 150.000 Euro, jedoch gemeinsam unterschrieben, da sich keine Bank auf einen Alleinkreditnehmer einlassen wollte. Ich stehe jedoch nicht im Grundbuch drin. Bei der Eintragung beim Notar wollte ich mich absichern lassen, der sagte jedoch, dass er dann Schenkungssteuer zahlen müsse. Um dem zu entgehen sollten wir noch mindestens ein halbes Jahr warten. In diesem halben Jahr haben wir uns getrennt. 2008 war die Scheidung durch. (Keine Kinder aus dieser Ehe) Er zahlt seine Kreditraten nicht mehr, jetzt will die Bank das Geld von mir. Offen sind fast 15.000 Euro, die wollen von mir die Hälfte. Klar habe ich mit unterschrieben, aber ich sehe doch nicht ein für ihn sein Haus abzubezahlen. Ich komme leider nicht da raus. Wir haben noch einen weiteren Kredit aufgenommen, der wesentlich kleiner ausfällt (ca. 20.000 Euro. Eigentlich sollte der Anfang 2013 auslaufen. Da er seine Raten dort aber auch nicht zahlt, will auch diese Bank das Geld von mir sehen. Ich zahle da ja schon die Hälfte ab. Jetzt wollen die die ganze Rate. Ich lebe in einer Partnerschaft mit einem Kind (unter 2). Ich arbeite halbtags und verdiene unter der Pfändungsfreigrenze zzgl. Kindergeld. Jetzt kommt der Gerichtsvollzieher Ende des Monats vorbei und will das ich die Eidesstattliche Versicherung abgebe. Bei mir ist doch nichts zu holen. Aber ich lebe bei meinem Partner, der hat ein paar Wertgegenstände. Ich hoffe der will das nicht pfänden, er (mein Partner) hat ja nichts damit zu tun. Meine Tochter hat eine X-Box gewonnen, darf der die pfänden? Ich weiß nicht mehr weiter. Mir steigt alles über den Kopf. Wenn ich eine Privatinsolvenz machen würde, was passiert dann? Dann will die Bank doch trotzdem Geld sehen. Ich will aber auch nicht sein Haus mitfinanzieren. Warum können die nicht einfach das Haus zwangsversteigern. Das wäre mir viel lieber. Denn ich bin doch der Idiot. Mit unterschrieben und habe nichts davon. Ich kann ja kaum das Essen bezahlen, das übernimmt ja schon alles mein Partner. Bitte helft mir.

Kredit, Schulden, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher, Partnerschaft, Pfändung
Schulden bei der Krankenkasse, kann sie das Gehalt pfänden?

Folgende Situation: ich habe bei der Krankenkasse einen beachtlichen Berg an Schulden. An den ich aber keine Schuld habe. Da ich die letzten 5 Jahre meine Mutter pflegte, konnte ich keiner Beschäftigung nachgehen. Die Krankenkasse wusste das. Trotzdem erhoben sie auf einmal meinen Monatlichen Beitrag von 135,50 auf ca. 650 Euro. Immer wieder schrieb ich ihnen, das ich weder Angestellt, und erst recht nicht Selbstständig bin, und ich die Erhöhung nicht annehme. Die Schreiben blieben unkommentiert. Durch die Verschlechterung des Zustandes meiner Mutter, schob ich ein erneutes Schreiben per Einschreiben, oder einen persönlichen Erscheinen immer vor mir her. Klar, das war schon meine Schuld, und hätte nicht sein müssen, aber wie gesagt, ich hatte einfach ganz anderen Sorgen. In den letzten 4 Jahren hatte ich von der Krankenkasse dann auch schon zweimal den Besuch des Gerichtsvollziehers. Diese gingen aber immer ohne „Beute“, da es bei mir eben nichts zu holen gibt. Mitte des Jahres musste ich dann endgültig meine Mutter in ein Pflegeheim geben, in dem sie dann vor 3 Wochen auch verstarb. Nun werde ich, wenn alles glatt geht, ab Januar wieder beschäftigt sein. Nun ist meine Frage, wenn ich dann wieder ein normales Einkommen habe, wird die Krankenkasse dann sofort mein Gehalt pfänden und soll ich somit in guter Voraussicht schon mal mein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen? Bis auf die Krankenkasse habe ich nirgends Schulden, bin nicht in der Schufa, und musste auch noch keine Eidesstattliche Versicherung ablegen. Und ich möchte auch, das das alles so bleibt. Oder kann ich der Krankenkasse mitteilen, das, sobald ich wieder Angestellt bin, jeden Monat was von meinen Schulden abtragen werde? Allerdings bin ich nicht bereit, die überteuerten Forderungen, also von 650 Euro, zu bezahlen, sondern nur die angemessenen monatlichen 135. Ob sich darauf die Krankenkasse einlassen wird?

Schulden, Krankenkasse, P-Konto, Pfändung
Pfändung durch Finanzamt - Selbständig - Existenzminimum von 1028 Euro sicher?!?

Hallo, ich bin selbständig - und habe einen großen Auftraggeber - und einige kleine private Kunden.

In geraumer Zeit steht eine Pfändung durchs Finanzamt wg . (Einkommenssteuer) ins Haus - und das Finanzamt wird sicher auf meinen Auftraggeber zugehen. (der auch schon Bescheid weiß, dass da was kommen wird)

Ist mir dann als Selbständige trotzdem das Existenzminimum von 1028,- Euro sicher?

Also muss der Auftraggeber soweit meine Rechnungen bezahlen bis zu dieser Grenze? Ich verdiene selbst nur knapp über 1000 Euro im Monat, weil ich nicht mehr brauche. Habe heute aktuell ein Pfändungschutzkonto eingerichtet - dass dieses Existenzminimum auf einen Konto gesichert werden kann?

Die Frage, die sich mir stellt ist - bin ich als Selbständige in dieser ExistenzminimumGrenze auch berücksichtigt? Denn in allen Foren wird immer nur vom AngstelltenVerhältnis gesprochen - nicht so von der Selbständigkeit. Ich habe sogar gelesen, dass das Finanzamt bei Selbständigen ab dem ersten Cent pfänden kann?!?!?!

Ich kann mir das kaum vorstellen, dass das Finanzamt ALLES holt, ab dem ersten Cent, den ich bei dem Auftraggeber jetzt in Rechnung stelle - und das solange macht, bis die Steuerschulden abgeglichen sind? Dann bleibt mir ja dann gar nix mehr zu "Über"leben - für Miete, Essen, KV etc.??

Danke für Antworten. :-))) freufreu - dringend

Steuern, Selbständigkeit, Finanzamt, Pfändung, sicher
Obergerichtsvollzieher und Haftbefehl bzgl. eidesstaatl. Versicherung - Rechtsfrage?

Hallo liebe Gemeintschaft,

eine Freundin hat ein Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid immer nicht aufgemacht und weg gepackt. Sie hatte mir gestern alle Briefe (ungelesen) in die Hand gedrückt damit ich Ihr helfen kann aus alldem raus zu kommen, insgesamt sind es in etwa 6000,-€ um die Forderung die es mir geht geht es aber um 1700,-€.

Der Obergerichtsvollzieher hat wohl ein Haftbefehl erwirkt, ich zitiere:

Haftbefehl in der Zwangsvollstreckungssache des unten genanntne Gläubigers gegen den nebentehenden bezeichneten Schulder (01.08.2011) (Eingang Obergerichtsvollzieher 15.08.2011)

Dann Auflistung des Termins zur Abgabe der eidesstaatl. Versicherung. wegen einer Forderung i.H.v 1508,-€ Vollstreckungsbereicht von "STADT" vom xx.xx.2011 AZ XXXX am 12.03.2011 an Schuldner zugestellt.

Auf Antrag d. Gläub. wird gegen den. Schuld.

die Haft angeordnet (§901 ZPO) um die Abgabe der eidestattlichen Versicherung gemäß X §807 ZPO zu erzwingen weil der Schuldner indem zur Ababe der eidesstatlich nVersicherung bestimmten Termin

X trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist und sich auch nicht ausreichend entschuldigt hat.

Auf Grund des Haftbefehls kann der Gläubier der Schuldners durch einen Gerichtsvollzieher verhaften lassen. Gläubiger vertreten durch: ANWALT XXX , XXX

Kann man jetzt noch irgendwie eine Ratenzahlung vereinbaren oder gegen entwirken? Es ist eine gute Freundin die gerade dabei ist aus Ihren Fehlern zu lernen und ich möchte Ihr versuchen aus dieser Lage herauszukommen.

Wäre um Tipps dankbar, der Gesamtbetrag kann Sie nicht ableisten möchte aber auch nicht das sie die eidestatliche Versicherung abgeben muss/soll.

Danke für eure Tips!

Schulden, Recht, Gericht, Mahnung, Pfändung
Wieviel darf gepfändet werden bei Unterhaltsrückstand

Hallo zusammen!

Ich habe da mal eine Frage. Ich stelle sie anhand eines Beispieles. Ein Mann hat ein uneheliches Kind. Er lebt nicht mit diesem Kind zusammen, ist verpflichtet, für das Kind Unterhalt zu bezahlen. Der Unterhalt ist auf 272,- Euro monatl. festgelegt. Den Unterhalt bezahlt er regelmäßig, hatte deswegen aber schon eine Lohnpfändung. Da der Mann zeitweise zu wenig verdient hat, musste er keinen Unterhalt bezahlen, deswegen ist ein Unterhaltsrückstand aufgelaufen.

So, ich weiß, dass beim Unterhalt das vorgezogene Pfändungsrecht gilt und man sich nicht an der normalen Pfändungstabelle orientieren kann, weil bei säumigem Unterhalt mehr gepfändet werden darf. Der Mann hat einen Pfändungsfreibetrag von ca. 1880 Euro (verheiratet, ein weiteres eheliches Kind). Das Jugendamt verlangt von dem Mann, dass er monatlich zusätzlich zum Unterhalt noch eine Zahlung auf den Unterhaltsrückstand leistet und droht mit einer Wiederaufnahme der Lohnpfändung, wenn er dies nicht tut. Der Mann streitet nun schon seit einem halben Jahr mit dem Jugendamt, welches behauptet, wenn der Mann nicht bald eine Zahlung auf den Rückstand leistet, würde das Jugendamt die Lohnpfändung wieder aufleben lassen und einen vom Jugendamt festgelegten Betrag pfänden.

Ich gehe mal davon aus, dass das Jugendamt den Betrag gar nicht festlegen darf, weil sowas doch normalerweise Sache vom Gericht ist. Meine konkrete Frage aber ist, ob beim Unterhaltsrückstand die Pfändungsfreibeträge wie bei einer normalen Pfändung gelten oder ob hier auch mehr gepfändet werden darf (wie bei einer Unterhaltspfändung)? Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar! Und ich hoffe, das Beispiel ist verständlich.

MfG

Unterhalt, lohnpfändung, Pfändung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Pfändung