Vorladung wegen Betrug - Aussage machen oder verweigern?

Guten Morgen, ich habe heute um 11:00 (ja, meine Frage kommt leider etwas spät, aber ich habe versucht den Termin so gut es geht zu verdrängen :/ ) eine Vorladung als Beschuldigte wegen Betrug. Vermutlich geht es um einen hinzugezogenen Anwalt (Tatzeit passt jedenfalls vom Datum her), als unsere Tochter uns letztes Jahr wegen angeblicher Körperverletzung angezeigt hat. Die Anzeige kam durch schlechten Einfluss ihrer ehemaligen "Freundin" und deren Eltern zustande, welche sie auch 3 Tage bei sich festgehalten haben. Eigentlich sind wir aufgrund dessen (ihr wurde von den Eltern ihrer Mitschülerin auch jeglicher Kontakt zu uns unterbunden) zu einem Anwalt gegangen, zunächst um uns erstmal beraten zu lassen, ob man gegen die Eltern der "Freundin" vorgehen kann. Allerdings war der Anwalt der Meinung er kann da nichts machen, sondern wir sollten uns lieber gegen die Anzeige absichern und ihm dafür ein Mandant erteilen. Da wir natürlich nicht genau wußten was unsere Tochter nun wirklich bei der Polizei gesagt, und er uns etliche Horrorszenarien erläutert hat, hat haben wir uns natürlich erstmal überreden lassen und ihm das Mandant dafür erteilt. Nach ein paar Tagen kam dann die erste Rechnung über knapp 300 €, worauf ich erstmal nachfragte wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Nach mehrmaligen Nachfragen erhielten wir dann die Info, dass er eine Akteneinsicht eingeholt hat, und die Kosten dafür sind. Da uns bei dem Erstgespräch gesagt wurde, das das gesamte Verfahren (inkl. aller Gerichtstermine usw.) nicht mehr als 1000€ kosten sollte, war ich über die Summe natürlich schon geschockt. Was letztendlich in der Akte stand haben wir nie genau erfahren, nur einen kurzen Hinweis, dass wir am besten jeglichen Kontakt mit unserer Tochter vermeiden sollen... Da unsere Tochter mittlerweile jedoch die Aussage bei der Polizei korrigiert hat, und sagte das sie eine Falschaussage gemacht hat haben wir dem Anwalt dann auch mitgeteilt das wir ihn nicht mehr benötigen. Darauf reagierte er erst gar nicht, sondern teilte daraufhin mit, dass er erst weiter tätig wird, wenn die Rechnung gezahlt ist. Mein Fehler war natürlich, dass ich nicht eingesehen habe für nichts so eine hohe Summe zu zahlen... Ich habe ihm angeboten die Erstberatungsgebühr (180 €) zu zahlen, aber mehr nicht, da er ja nicht wirklich tätig geworden ist. Seitdem haben wir nie wieder etwas von ihm gehört, bis dann jetzt die Vorladung wegen Betrug kam. Nun meine Frage... Soll ich dazu eine Aussage machen, oder die Aussage verweigern? Habe im Internet überall gelesen das es besser ist die Aussage zu verweigern, oder einen Anwalt hinzu zu ziehen. Aber ich habe ja nichts zu verbergen, und möchte den Sachverhalt ja auch eigentlich klarstellen. Und noch einen Anwalt werde ich sicher nicht nochmal hinzu ziehen ... das erste mal war schlechte Erfahrung genug... :/

Polizei, Anwalt, Vorladung
Kontaktverbot von fremden Eltern?

Hallo, ich versuchs mal kurz zu fassen. Unsere 15jährige Tochter hat uns am Donnerstag wegen Körperverletzung (angeblich wird sie seit Jahren geschlagen und getreten) angezeigt. Es gab schon seit längerer Zeit Probleme mit ihr, und sie drohte auch schon mehrfach uns anzuzeigen wenn sie mal wieder nicht ihren Willen bekam - weil wir sind ja so böse Eltern und erlauben ihr angeblich nie irgendwas, und bei ihren Klassenkameraden sei ja alles viel besser weil die Eltern keine Regeln vorgeben. Nachdem sie uns dann am Donnerstag Abend (4 Stunden nachdem sie eigentlich hätte zuhause sein sollen) die Anzeige präsentierte haben wir (leider) gesagt das sie erstmal die eine Nacht bei ihrer "Freundin", deren Vater sie auch zur Polizei gefahren hat - ohne uns zu informieren - schlafen soll, damit jeder erstmal einen freien Kopf bekommt. Im nachhinein war das wahrscheinlich der größte Fehler den wir machen konnten. Jedenfalls war sie am Freitag leider einer Stunde vor uns beim Jugendamt und hat dort erwirkt das sie übers WE bei ihrer "Freundin" bleiben darf. Da eine Krisenwohnung so schnell nicht verfügbar war, und das Amt leider keine Kontaktdaten von uns hatte hat die Mitarbeiterin vom Jugendamt dies erstmal genehmigt. Hat sich aber auch mehrfach dafür bei uns entschuldigt ... sehr merkwürdig, oder? Letztendlich ist der Sachverhalt so, dass die Familie bei der sie jetzt ist nicht möchte das wir Kontakt herstellen - auf Anrufe wurde nicht reagiert, eine Adresse haben wir nicht. Es erfolgte wie gesagt auch keine Information das der Vater mit ihr bei der Polizei war, keine Info das sie am Freitag nicht in der Schule war, und auch keine Info wie es ihr geht. Gestern Abend fand ich auf dem Handy meiner Tochter (hat sie leider hier zuhause gelassen) eine Nachricht ihrer Freundin vom Vortag (wo sie eigentlich bei denen sein sollte) mit dem Inhalt 'Bist wieder zu Hause alles wieder ok'. Daraufhin sind wir erneut zur Polizei gefahren und haben sie als vermisst gemeldet (am Freitag wollte niemand die Anzeige aufnehmen, da sie ja laut Jugendamt bei ihrer "Freundin" sei). Nach dieser Nachricht ist allerdings sofort ein Streifenwagen zu der Familie gefahren, um sich zu vergewissern das sie noch dort ist und es ihr gut geht, und dort wurde auch der Polizei nochmal mitgeteilt das die Familie (NICHT unsere Tochter) nicht will das wir Kontakt zu ihnen aufnehmen. Wir vermuten auch, dass die Familie sie vielleicht beeinflusst. Deren eine Tochter ist auch schon öfter von zuhause abgehauen... Nun meine Frage: Dürfen wildfremde Personen mir den Kontakt zu meinem eigenen Kind verbieten? Wir werden morgen auch auf jeden Fall zum Anwalt und gegen die Familie vorgehen, aber vielleicht hat ja jemand schonmal so ähnliche Erfahrungen gemacht? Und ich möchte bitte auch keine Vorwürfe - wer sein Kind schlägt hat es nicht anders verdient oder so. Sie wird sicher nicht geschlagen! Und ich denke fast jeder der ein pubertierendes Kind hat weiß wie anstrengend sie in dem Alter sein können

Familie, Jugendliche, Jugendamt, Kontaktverbot
Rückgabe einer falschen eingehenden Überweisung bei einer Kontopfändung

Hallo, ich hoffe meine Frage ist nicht zu kompliziert... ;) Kurz zur Erklärung: Ich habe ein Konto auf dem eine Pfändung liegt, bei derem Gläubiger ich aber Raten zahle, die Bank sich jedoch weigert die Pfändung ruhend zu stellen bzw. das Konto wieder frei zu geben. Der Gläubiger hat meiner Bank zwar mitgeteilt das die Pfändung ruht und das Konto wieder freigegeben werden kann, aber die Bank weigert sich und gibt das Konto trotzdem nicht wieder frei, sondernd erst wenn der Gläubiger mitteilt das die Pfändung komplett aufgehoben ist, denn bei einer Ruhestellung könnte sie ja jederzeit wieder aufleben, und das ist der Bank zu viel hickhack, und der Gläubiger wird natürlich verständlicherweise nicht mitteilen das die Pfändung aufgehoben ist, da ja der Betrag noch nicht beglichen ist. Demzufolge habe ich natürlich bei einer anderen Bank ein Konto eröffnet über die schon seit Monaten alle Zahlungsein- und ausgänge erfolgen, kann das alte Konto aber aufgrund der Pfändung auch nicht kündigen. Nun ging auf diesem gepfändeten Konto ein Geldbetrag in Höhe von knapp 150,00 € ein, der anscheinend nicht für mich gedacht war, da ich damit absolut nichts anfangen kann. Da das Geld ja nicht für mich bestimmt war, wird der Überweiser ja sicher irgendwann feststellen das das Geld nicht da ankam wo es hin sollte, sondern bei mir. Nun meine Frage: Kann die Bank den Betrag aufgrund der Pfändung trotzdem einbehalten, oder ist sie verpflichtet diesen wieder an den Überweiser zurück zu überweisen wenn ich sie darauf hinweise das das Geld nicht für mich bestimmt war??? Denn letztendlich wird der Überweiser ja trotzdem irgendwie an meine Daten kommen und das Geld dann von mir zurückfordern... Und bitte keine belehrenden Antworten wie 'selber schuld wenn Du 'ne Pfändung auf dem Konto hast' , und 'die Bank ist auch nicht verpflichtet das Konto wieder freizugeben' usw. Das ist mir alles selber bewußt. Ich möchte einfach nur wissen, ob ich dann jetzt aus meiner Tasche Geld zahlen muß, was die Bank einfach einbehält obwohl es ihr nicht zusteht. Danke ;)

Pfändung, Überweisung
Kann ich als Call-Center-Agent einen Kunden wegen persönlicher Beleidigung anzeigen?

Hallo, ich arbeite in einem Call-Center in Deutschland, für ein deutsches Unternehmen, und hatte gestern eine "nette" österreichische Kundin, welche zum Gesprächsende nochmal meinen Namen haben wollte (das Gespräch verlief allgemein auf einem unterirdischen Niveau ihrerseits, und sie war nicht ganz zufrieden mit der Auskunft die ich ihr gab...). Da mein Name nicht unbedingt deutsch klingt (was er jedoch ist) fragte sie dann auch nach der Herkunft. Eigentlich hätte ich auf die Frage gar nicht eingehen müssen, aber bevor es so rüberkommt als wolle ich meine Herkunft geheim halten (was ich ja nicht muß), sagte ich ihr, dass es ein deutscher Name ist. Daraufhin war ihr Kommentar: 'Sie brauchen gar nicht zu lügen, sie tragen sicher ein Kopftuch und sollten lieber wieder da hin wo sie hergekommen sind.' Daraufhin beendete ich ... immernoch freundlich, aber bestimmt ... das Gespräch. Da sie nicht auflegte, und unsere Apparate einen Moment brauchen bis das Gespräch beendet wird hörte ich noch wie sie noch sagte: 'Sowas hätte man früher vergast ... schade das es sowas ni...' dann wurde das Gespräch leider getrennt. Nun meine Frage... Kann ich die Kundin anzeigen, da dies ja wirklich eine Beleidigung gegen mich, und nicht gegen das Unternehmen für das ich arbeite war? Normalerweise machen mir persönliche Beleidigungen nichts aus ... grundsätzlich auch diese nicht ... dafür bin ich schon zu lange in dem Beruf :p ... aber dies waren ja eigentlich schon keine "normalen" Beleidigungen mehr. Und solche Personen sollte man mal in die Schranken weisen, oder nicht?

Beruf, Anzeige
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