Mieter als Drittschuldner?

Hallo Zusammen

Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 minderjährigen Kindern und Mieter in einem Einfamilienhaus. Nun hat meine Vermieterin Streit mit einem mir auch bekannten Handwerker dessen RG sie nicht bezahlt hat. Heute hatte ich Besuch von dem GV. Er hat mir eine Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gebracht indem ich als Drittschuldner eingetragen bin. Nun sagte mir der GV ich muss die Miete bis zur vollständigen Bezahlung an den Anwalt der Handwerkers überweisen.

Ich habe dann meine Vermieterin mit der ich eigentlich ein gutes Verhältnis habe, angerufen. Sie hat mir ausdrücklich zu verstehen gegeben ich habe die Miete weiterhin an sie zu zahlen, da wir beide ja einen Vertrag haben und sollte ich das Geld trotzdem an den Handwerker bezahlen, wäre das mein privates Vergnügen.

Sie ist Rentnerin und eine von diesen Reichsbürgern und hat kein eigenes Konto mehr. Das Geld überweise ich jeden Monat an das Konto ihres Lebensgefährten. Es ist mir schon klar, dass sie im Unrecht ist und ich das Geld an den Handwerker bezahlen müsste, aber nun könnte sie mir als Vermieterin ja das Leben schwer machen indem sie anfängt mich irgendwie zu schikanieren.

Nun meine Frage, wie ist das? muss der GV nicht zuerst von meiner Vermieterin den EV abnehmen um zu erfahren wo und was sie besitzt. z.b. fährt sie einen Mercedes und hat 2 Häuser. Und wenn sie Ihre Post ungeöffnet zurück schickt, muss sie dann nicht trotzdem den EV abgeben? Oder kann der Gläubiger nicht mit seinem Titel eine Grundschuld an einem Ihrer Häuser eintragen lassen oder ihr Auto pfänden lassen?

Gibt es noch einen anderen Weg als den, dass alles auf meinem Rücken ausgetragen wird?

Da ich Alleinerziehend mit 2 Kindern Hund und Katze hier relativ günstig in dem Haus wohne, würde ich auch gerne weiterhin in einem guten Verhältnis hier wohnen bleiben.

Was genau würde mir passieren wenn ich das Geld nicht an den Rechtsanwalt des Handwerkers überweise?

Mieter, Recht, Pfändung
Kontopfändung, trotz bezahlt ist Konto noch nicht frei?

Guten Tag, 

Auf meinem Konto ist am 18.04.2018 eine Pfändung eingegangen. 

Von den Ra Giebel und Kollegen....so steht es bei meiner Bank und in dem Pfändungsbescheid der mir per Post zugestellt worden ist.

Das Geld ging allerdings die ganze Zeit schon an die Seghorn Inkasso.

Mein Konto würde mit ca 269€ gepfändet.

Der offene Betrag belief sich aber nur auf 103 €, welche ich sofort überweisen lassen habe durch die Bank.

Am 30.04.2018 teilte mir die Seghorn Inkasso mit, das noch 22€ Bearbeitungsgebühren fällig wären und mein Konto deshalb noch nicht freigegeben werden konnte.

Diese überwies meine Bank am 02.05.2018

Am 07.05.2018 war mein Konto immer noch nicht frei gegeben. Ich rief beim Inkasso an. Die Faxen die Freigabe zur Bank.

Jetzt haben wir den 14.05.2018 und mein Konto ist immer noch nicht freigegeben.

Meine Bank sagt das Seghorn Inkasso nicht bevollmächtigt wäre mein Konto frei zugeben, weil der Auftrag von den Ra Giebel und Kollegen kam.

Meines Erachtens ist es das Versäumnis von den RA Giebel und Kollegen gewesen. Sie hätten meiner Bank von Anfang an mitteilen müssen, das Seghorn Inkasso alle Vollmachten hat. 

Des weiteren verstehe ich nicht, warum immer noch ein Komplett falscher Betrag von ca 260 € festgehalten wird. 

11 Tage sitze ich nun ohne Geld hier. Meine anderen Rechnungen kann ich nicht bezahlen....da kommen jetzt überall Mahngebühren dazu und die ganzen Telefonate zwischen Bank und dem Inkassounternehmen haben mich ebenfalls Geld gekostet.

Gibt es die Möglichkeit dem Inkassounternehmen oder den RA diese Kosten in Rechnung zu Stellen?

Danke für ihre Antwort.

VG Meyer

Recht, Allgemeinfrage, Pfändung, Wirtschaft und Finanzen
Kontopfändung trotz Restschuldbefreiung. Was kann ich tun?

Meine Bank, ich nenne diese mal "Scherzbank“ hat mich wirtschaftlich lahmgelegt.

Die Fakten:

In dem Restschuldbefreiungsverfahren wird mir gem. § 300 InsO Restschuldbefreiung erteilt. Die Laufzeit der Abtretungserklärung endet mit Ablauf der Wohlverhaltensperiode am 17.08.2017. Zugestellt wurde mir die Ausfertigung am 21.09.2017.

Bei der Scherzbank habe ich ein P-Konto.

Am 09.11. 2017 legte ich der Scherzbank die o.g. Ausfertigung des Amtsgerichts vor. Die freundliche Bankangestellte machte sich Kopien und schlug mir vor, mein P-Konto in ein normales Konto umzuwandeln. Dies tat ich dann auch. (Später sollte ich erfahren, dass noch Pfändungs- und Einziehungsverfügungen von zwei Insolvenzgläubigern gegen mich vorliegen.)

Am 17.11.2017 erhielt ich von der Scherzbank eine Mitteilung, dass am 15.11.2017 eine Lastschrift meines Stromanbieters mangels Deckung nicht eingelöst wurde. Dies konnte ich mir nicht erklären, weil mein Konto über ausreichend Deckung verfügte.

Als ich am 20.11.2017 erneut bei der Bank vorsprach, wurde mir mitgeteilt, dass die Sache an den entsprechenden Sachbearbeiter weitergeleitet. Eine baldige Erledigung, sowie ein Rückruf bei mir, wurden mir zugesichert.

Am 23.11.2017 wurde mein Guthaben vom Konto der Scherzbank auf ein Zwischenkonto übertragen.

Gestern, 24.11.2017 erschien ich erneut bei der Scherzbank. Es wurde mir mitgeteilt, dass noch Pfändungen (siehe oben) gegen mich vorliegen und die Scherzbank da nichts machen könne. Das Geld wäre erst mal Pfutsch. Die Scherzbank müsse nun die Gläubiger anschreiben und auf deren Antwort warten.

Man riet mir, mein Konto wieder in ein P-Konto umzuwandeln, damit ich über künftige Geldeingänge wieder frei verfügen kann. Dies tat ich dann auch.

Meine Frage an Euch. Was kann ich tun, damit ich wieder über mein (eingefrorenes Guthaben verfügen kann?

Der Name Scherzbank ist von mir erfunden. Sollte sich dieser rein zufällig auf den Namen einer real existierenden Bank reimen, ist das voll beabsichtigt!

Insolvenz, Pfändung
Pfändungs und Einziehungsverfügung vom Finanzamt - und nun?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom Finanzamt erhalten.

Fragen zu diesem Thema gibt es schon reichlich, aber bestimmte Dinge habe ich noch nicht verstanden bzw. Mein Fall ist auch etwas verzwickt:

Die Pfändung kommt zustande durch das fehlen der Steuererklärung von 2014 und 2015.

Nun ist es aber so, dass ich die Steuererklärung 2014 bereits im April abgegeben habe, noch an meinem alten wohnort. Daraufhin wurden Belege nachgefordert, die ich Anfang Juli ebenfalls an das zuständige FA meines alten Wohnorts gegeben habe. Nun bin ich umgezogen, die Erklärung für 2015 soll nun an das neue zuständige FA erfolgen.

Die Pfändungsverfügung kommt vom neuen FA. Für 2015 und allerdings auch bezüglich 2014.

Das alte FA sagt sie hätten keine Daten mehr von mir, die wären alle ans neue FA übermittelt worden. Das neue FA scheint ja aber offensichtlich nichts davon zu wissen.

Der Pfändungsbetrag ist enorm hoch, da es sich hier ja um die geschätzten steuerbeträge des FA handelt. Das FA pfändet nun meinen Lohn direkt beim Arbeitgeber. Sehr peinlich und unangenehm. Aber wichtiger ist/sind jetzt meine Frage(n):

Kann ich Einspruch gegen die Pfändung erheben, da 2014 ja abgegeben wurde und es sich hier um einen Kommunikationsfehler zwischen den Ämtern handelt?

Angenommen der viel höher geschätzte steuerbetrag und somit der pfändungsbetrag wäre 5000 €. Ich reiche meine Erklärungen ein und am Ende soll ich zusammen 1000€ Steuer bezahlen....wird die Pfändung aufgehoben sobald die steuerbescheide durch und die 1000€ bezahlt sind? Oder muss ich am Ende so oder so tatsächlich die 5000€ bezahlen?!

Finanzen, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Pfändung, Wirtschaft und Finanzen
Lohn Pfändung durch Jugendamt mit Titel?

Hallo zusammen.

Folgender Sachverhalt:Jugendamtsurkunde aus 2013. Forderung vom Jugendamt/geleistete Unterhaltsvorschuss aus 2015 bis heute ca. 5tsd.€.Aktuelle Forderungen monatlich 200€!

Das Problem: wenig verdient, 16 Monate Krankengeld nach mehreren Bandscheibenvorfällen, trotz 2 OPs seit Mai 2017 wieder am arbeiten. Neu verheiratet und 1 Kind i(15Monate alt) m Haushalt. Jetzige Ehefrau 100% schwerbehindert. (schwerer Unfall). Kein Einkommen, Rente oder ähnliches vorhanden. Bin Alleinverdiener mit rund 1735€netto. Das Jugendamt erkennt unsere Miete von 570 Euro nicht an.. Nur Hälfte da ich die Wohnung ja nicht alleine bewohnte!!! Fahrkosten nur die kürzeste Strecke die mitten durch die Innenstadt führt und niemand fahren würde. 23km zu tatsächlich 32 km. Der PKW ist voraussetzung des Arbeitsverhältnises.

Ehefrau kann derzeit (Betreuung unseres Kindes) und auch wohl zukünftig nicht arbeiten. Die Unterhaltsvorschussstelle will nun ihren geleisteten Vorschuss aus der Urkunde per Teilausfertigung einfordern und die Zwangsvollstreckung einleiten. Ich habe eine Zahlungsbereitschaft erklärt, jedoch nur unter Anerkennung der Akzeptanz der vollen Miete. Habe die geringere Kilometerpauschale akzeptiert und komme auf einen Betrag von 113€ und habe diesen zzgl. 37€auf den Rückstand, welcher jedoch neu berechnet werden sollte (Miete, Selbstbehalt etc.) zur Zahlung angeboten und ansonsten die Forderung als falsch bezeichnet und zurück gewiesen.

Das Jugendamt ist darauf nicht eingegangen und besteht auf die Richtigkeit seiner Berechnung... Mit welchem Recht?

Ich hatte eine Anwältin, die über 4 Jahre mit den Ämtern rege geschrieben hat, es aber fahrlässig versäumt hat, die Urkunde an meine jeweiligen Situationen anzupassen. Was kann denn nun gepfändet werden?

Ich nehme weiterhin starke Opiate und andere Medikamente um überhaupt Arbeiten zu können. Die Erkrankung ist als chronisch anerkannt, der medizinische Dienst sah noch im letzten Dezember eine erhebliche Erwerbsminderung bis hin zur Erwerbsunfähigkeit laut Gutachten.... Ich glaube, im Falle einer Pfändung sollte ich mich besser auf meine Gesundheit konzentrieren anstatt auf meine Arbeit.

Recht, Unterhalt, Jugendamt, Kindesunterhalt, lohnpfändung, Pfändung, Vollstreckung, Wirtschaft und Finanzen
Falsches Konto gepfändet, kann ich rechtlich vorgehen?

Hallo Liebe Community,

mein Arbeitgeber hat vor einigen Monaten ein Pfändungsbescheid über mich erhalten, indem es um eine Rechnung von 1999 gehen soll (Ich bin 96 Jahrganz d.h ich war 3 als ich ein Produkt gekauft haben soll - Wer's glaubt..)

Zwar hieß die Person genau so wie ich und wurde auch an dem gleichen Tag geboren, der Geburts- und Wohnort ist jedoch ein völlig anderer.

Es wurde ein telefonischer Kontakt mit dem Inkassounternehmen aufgenommen und erklärt, dass ich diese Person nicht sein kann. Vor allem sind für eine Pfändung zunächst einmal Mahnungen nötig und die habe ich nicht bekommen.3 Monate lang dann keine Rückmeldung.

Im Laufe der letzten Woche wollte ich dann einen Artikel mit Karte in einem Geschäft zahlen. Fehlermeldung "Vorgang kann nicht abgeschlossen werden". Ich also zur Bank und direkt mal gefragt, was denn das Problem sei. Dort sagte man mir anschließend, dass mein Konto gepfändet wurde. Ich wusste direkt worum es geht und war stinksauer.

Ich habe dann direkt am nächsten Tag angerufen und denen meine Meinung gesagt. Anschließend ein Bild mit meinem Personalausweis geschickt und einen Tag später war das Konto wieder frei.

Aber so einfach will ich das Unternehmen nicht ziehen lassen.

Vor allem (da es sich nicht um ein staatliches Unternehmen handelt sondern ein privates) muss ein Pfändungsbescheid dort erst einmal vom Gericht genehmigt werden oder nicht? Wie kann so viel schief gehen? Da muss ja nicht nur ein Fehler beim Inkassounternehmen, sondern auch beim Gericht vorliegen. Ich will nochmal betonen, dass es um eine Zahlung von vor 18 Jahren geht!!

Meiner Meinung nach ist das nicht nur eine Aneinanderreihung von Fehlern, sondern auch Rufschädigung bei meinem Arbeitgeber. Vor allem befinde ich mich zur Zeit noch in einer Ausbildung.

Meine Frage: Wie kann ich gerichtlich gegen die Firma vorgehen? Kann ich mit Schadensersatz rechnen ?

VG!

Fehler, Betrug, Bank, Recht, Gericht, Inkasso, Konto, Pfändung
Kann die GEZ trotz Teilzahlungen pfänden?

Hallo zusammen, also ich war vor ein paar Jahren echt überzeugt dan man keine GEZ zahlen muss ... was natürlich LEIDER totaler Blödsinn ist. Ich hatte damals an die 900€ offen ... also habe ich angefangen denen jeden Monat 50€ zu bezahlen. Nun habe ich nicht mehr ganz 400€ offen. Ich überweise aber immer selber ... also die haben keine Einzugsermächtigung. Da die nur eine 180 Nummer haben, habe ich diese Ratenzahlung nie besprochen, sondern einfach anefangen. Irgendwann habe ich einen Brief bekommen das die damit einverstanden sind :-) super!

So nun habe ich aber wohl laut Unterlagen vor 2-3 Monaten mal eine Rate vergessen zu überweisen. Oder ich glaube da war die normale Gebühr fällig PLUS die 50€ Rate ... klar!!! Ich habe aber aus Reflex nur einen Teil überwiesen ... nun habe ich einen Brief bekommen in dem ein Festsetzubgsbeitrag steht von 160€ und einen überweisungsträger von diesen knapp 400€ ... da ich nicht mehr so viel übrig habe diesen Monat wollte ich morgen für diesen Monat NOCHMAL 50€ überweisen und den Rest von den 160€ dann am Ende bzw Anfang nächsten Monat. Könnte die GEZ trotz dieser Teilzahlung mein Konto sperren lassen????? Oder geht das nicht so einfach? Habe mal gehört die brauchen zu keinem Inkasso gehen damit dieser bekannte gelbe Brief zu mir kommt. Aber jeder sagt ja etwas anderes und wie gesagt zahlungswillig bin ich ja! Nur schaff ich das nicht alles sofort!

Danke jetzt schon einmal für eure Antworten! Tut mir leid das ich mich nicht kurz gefasst habe :-) :-)

Schulden, Recht, Zahlen, GEZ, Inkasso, Konto, Pfändung, Rundfunkbeitrag
Sparkasse weigert sich Sockelfreibetrag vom Pkonto zu erhöhen. Wo bekomme ich Hilfe?

Ich habe ein Pkonto (mit aktueller Pfändung) und nur den normalen Freibetrag von nicht ganz 1080€ (der vor der Geburt der zweiten Tochter auch locker gereicht hat). Ich bin aber verheiratet und habe zwei Kinder.

Nun möchte ich den Sockelfreibetrag eben entsprechend erhöhen lassen aber die angeblich (laut Bank) zuständigen Stellen weigern sich mir eine Bescheinigung auszustellen.

Die Bank möchte eine Bescheinigung von der Caritas auf welcher genau berechnet ist wie hoch mein Freibetrag ist. Ich war bereits bei der Caritas und auch bei der Diakonie. Diese weigern sich mir sowas auszustellen denn sowas wird dort nur Menschen in einem Arbeitsverhältnis ausgestellt. Ich habe aber keinen Arbeitgeber sondern bin Hausfrau.

Ich wurde dann zum Amtsgericht geschickt. Angeblich wären die zuständig mir so eine Bescheinigung zu geben. Das war nicht der Fall. Auch dort wurde ich abgewiesen. Man wäre nicht zuständig. Ich müsste damit zur Familienkasse (bekam das auch schriftlich).

Ich bin dann extra zur Familienkasse gefahren und auch dort hieß es 'da sind wir nicht zuständig'. Das bekam ich ebenfalls schriftlich. Wer denn zuständig ist konnte die Dame dort mir aber auch nicht sagen 'vielleicht ja das Amtsgericht?'.... Nein! -.-

Ich war dann nochmal bei meiner Bank aber keine Chance. Ohne diese Bescheinigung keine Erhöhung des Sockelfreibetrags.

Hab dann mit der Elterngeldstelle telefoniert und gefragt ob die mir was schreiben können (beziehe ja aktuell Elterngeld) oder ob sie mir wenigstens bestätigen würden, dass diesen Monat 600€ Nachzahlung kamen damit wenigstens diesen Monat der Freibetrag erhöht wird. Da wurde ich ebenfalls direkt abgewiesen. Angeblich müsste der Festsetzungsbescheid reichen da die Nachzahlung darauf ersichtlich wäre.

Das sieht meine Bank aber nicht so. Bekam von der Elterngeldstelle gesagt, diese Bescheinigung müsste das Jobcenter ausfüllen.

Aber ich beziehe von dort keine Leistungen. Die sind also nicht für mich zuständig.

Das kann doch wohl echt nicht wahr sein -.-

Wie kann ich denn nun diese Bescheinigung bekommen? Von wo? Wie komm ich nun an mein Geld? Bin ja durch die Nachzahlung ein ganzes Stück über diesen 1080€.

Keiner fühlt sich zuständig und die Bank macht nichts ohne Bescheinigung. Ganz egal mit wem ich dort rede.

Wie bekomme ich nun meinen Sockelfreibetrag erhöht und wie wird die Elterngeldnachzahlung anerkannt?

Kinder, Geld, Schulden, Bank, Elterngeld, P-Konto, Pfändung, pfaendungsschutz, Sparkasse
Was passiert mit dem Überschuss bei einem P Konto?

Folgendes: Ich bin nun schon länger in der Insolvenz, habe im letzten Jahr Teilzeit gearbeitet mit Überstunden Auszahlung bis zur Vollzeit. Je nachdem wie schnell die Personalabteilung war bekam ich im Folgemonat eben meine Überstunden des Vormonats mit überweisen. Wenn dann mal zwei Monate folgten, wurde der entsprechende Freibetrag an den Insolvenzverwalter überweisen gemäß Pfändungstabelle. Bisher hat es auch immer gut geklappt.

Mein P Konto hat eine Freigrenze von 1478,04 (1 Unterhaltpflichtiges Kind) und mein Gehalt geht immer am 16, d.M. auf mein konto ein. Seit Januar befinde ich mich auch real in Vollzeit und durch Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen habe ich eben immer mehr auf dem Konto als ich ausgeben kann. Ich kann vom 01. bis 01. des laufenden Monats eben nur über die 1478,04 € verfügen. Ich habe bisher so einen Überhang geschaffen, dass ich Stand heute (20.01.2017), nach dem ersten Vollzeitgehaltseingang nun knapp 1.900 € auf dem Konto habe aber nicht mehr dran komme, da ich die 1.478 € Freigrenze ausgereizt habe (ca. 300 Überschuss plus Januargehalt von 1586). Wenn ich also nun durch den Vollzeitjob jeden Monat immer gut 100 € mehr verdiene als gepfändet werden darf (trotzdem der IV noch Geld vom Gehalt bekommt)  hieße das dann, dass ich nun jeden Monat rund 500 € vorschiebe bei aktuell 1860 Euro Guthaben? Das Geld ist ja auch am 1. noch da, nur verfüge ich dann wieder nur über die 1.478 Euro für de 30 Tage. Bedeutet ja das ich jetzt bereits bei 1860 Euro gut 400 Euro Überschuss habe, pluss dann immer gut 100 Euro wenn das Gehalt bei ca. 1500 liegt.

Gibt es die Möglichkeit doch an mein gesamtes Gehalt zu kommen? Der Insolvenzverwalter steht bei der Sparkasse ja drin bei der Kontopfändung.

Insolvenz, P-Konto, Pfändung

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