Ich bin 51 Jahre als und in einem unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst beschäftigt. Seit Oktober 2015 bin ich arbeitsunfähig erkrankt und wurde im März 2017 von der Krankenkasse ausgesteuert. ALG I (Nahtlosigkeitsantrag) wurde gestellt und genehmigt. Es wurden zwischenzeitlich 2 Rehamaßnahmen von mir absolviert. Die erste im Frühjahr 2016 und die zweite im Sommer 2017. Bei beiden Rehamaßnahmen wurde ich arbeitsunfähig entlassen. Gleich nach ALG I -Bewilligung (Nahtlosigkeitsregelung) wurde ich vom Amt aufgefordert einen Reha-Antrag zu stellen, ersatzweise EWM-Rentenantrag. Zweite Reha war bereits genehmigt, wartete nur noch auf den Termin. Teilte dies dem Amt mit und alles lief seinen Gang. Inzwischen wurde diese Reha , wie erwähnt, ebenfalls wieder mit Arbeitsunfähigkeit beendet. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sende ich jedesmal an das Arbeitsamt, habe dort aber keinen Ansprechpartner, weil ich laut dem Arbeitsamt nicht vermittelbar bin und in einem Beschäftigungsverhältnis stehe. Inzwischen sind acht Wochen vergangen und ich habe keine Ahnung wie es auf dem verwaltungstechnischem Weg weitergehen wird. Fordert mich das Arbeitsamt auf, einen Rentenantrag zu stellen? Wie lange kann es dauern, bis mich das Arbeitsamt dazu auffordert? An der Mitwirkung meiner Genese arbeite ich vollumfänglich, kann aber nicht absehen, wann die Arbeitsfähigkeit wieder eintreten wird. Bitte nur hilfreiche Antworten zum Verwaltungsablauf.
Fordert mich das Arbeitsamt auf, eine Erwerbsminderungsrente zu stellen?
Arbeitsamt,
eu-rente
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