Als Existenzgründer ist mein Unternehmen (Einzelunternehmen) besser als gedacht gestartet. Gleich im ersten Jahr (2014) habe ich knapp 200.000 Euro Umsatz gemacht, von denen ein zu versteuernder Gewinn von 86.000 Euro übrig bleibt.

Aus diesem Gewinn werden ca 28.000 EUR Einkommenssteuer fällig, die ich nicht habe. Rücklagen habe ich leider keine gebildet.

Frage: Kann das Finanzamt ohne Rücksicht auf den laufenden Geschäftsbetrieb alles Geldern pfänden, also bis auf die Pfändungsgrenze alles was reinkommt, auch wenn davon Rechnungen für den Geschäftsbetrieb zu zahlen wären?

Frage: Würde die Änderung der Rechtsform von Einzelunternehmen auf UG bewirken, dass das Finanzamt zwar an mein dann vorhandenes Geschäftsführergehalt kommt, nicht aber an das Vermögen der UG?

Ich bedanke mich herzlich für konstuktive Antworten