Eidesstattliche Versicherung bei Zwangsvollstreckung aufgrund tituliertem Unterhalt möglich?

Hallo community, ich habe zwei Kinder, 10 und 11 Jahre alt. Sie leben bei der Mutter und ich leiste Unterhalt. Da die Kinder unehelich geboren wurden, wurde bei der Vaterschaftsanerkennung der Unterhalt tituliert. Anschließend hat die Mutter eine Beistandschaft beim zuständige Jugendamt eingerichtet. Leider ist es mir nicht möglich den Unterhalt in der Höhe des titulierten Mindesunterhaltes zu leisten. Ich zahle deshalb, in Vereinbarung mit dem Jugendamt, so viel, dass mir 1.000 Euro Selbstbehalt plus 100 Euro Werbungskosten in Folge von Fahrten zur Arbeit sowie erhöhter Mietkosten bleiben. Das Jugendamt sagt jetzt, ich könne den vollen Mindestunterhalt (ca. 600 Euro) leisten und, wenn ich diesen nicht sofort zahle, droht man mit Vollstreckung und ähnlichen Begrifflichkeiten. Hier liegt aber nicht mein primäres Problem. Ich bin mir ziemlich sicher, eine Zwangsvollstreckung abwenden zu können bzw. bei Einleitung derselben finanziell unbeschadet davon zu kommen. Meine Frage ist aber: Wenn wirklich eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird und es kommt zum Pfändungsbesuch durch einen Richter, bin ich dann gezwungen eine eidesstattliche Versicherung abzugeben? Das käme evtl. einer Katastrophe gleich, weil es dann berufliche Nachteile für mich bedeuten könnte und natürlich in der Folge auch für die Zahlung von Unterhalt.

Unterhalt, Eidesstattliche Versicherung, Pfändung
Selbstbehalt bei tituliertem Kindesunterhalt

Hallo Leute, hier meine Frage: Ich habe 2 Kinder (9 und 11 Jahre alt), die bei der von mir getrennt lebenden Mutter leben. Die Mutter und ich waren nie verheiratet und die Kinder sind ca. einmal im Monate für ein Wochenende bei mir. Bzgl. meiner Unterhaltsverpflichtung hat die Mutter schon vor Jahren zwei Unterhaltstitel gegen mich erwirkt, die von dem entsprechenden Jugendamt vertreten werden. Bislang war es mir möglich über einen guten Kontakt zum ensprechenden JA-Vertreter nicht den titulierten Unterhalt zu zahlen, sondern einen Betrag unterhalb diesem, entsprechend meinem Selbstbehalt. Der Selbstbehalt wurde aber nie definiert und es wurde ein Betrag in Höhe des üblichen Selbstbehalts in diesem Fall (z.Zt. 950 Euro und ab 2013 1000 Euro) plus 5% Werbungskosten angesetzt. Der titulierte Unterhalt beträgt z.Zt. für beide Kinder 536 Euro (keine Ahnung wie das JA jetzt genau auf diesen Betrag kommt, ich kann diesen jedenfalls auch nicht mit Düsseldorfer Tabelle nachvollziehen) und ich zahle aktuell 450 Euro. Die Mutter ist damit, glaube ich, einigermaßen zufrieden. Ohne jetzt umfangreich auf deren Situation einzugehen, kann man im Hinblick hierauf sicherlich sagen, dass es ihr nicht schlecht geht (Unterstützung durch Eltern, vernünftiger Job etc.). Jetzt will mich das JA verpflichten, dass ich den titulierten Unterhalt exakt bezahlen soll. Ich habe denen aber dargestellt, dass damit mein Selbstbehalt unterschritten wird. Dies sei egal, der titulierte Unterhalt müsse in der Höhe geleistet werden. Ich finde das aber total unangemesen, weil bislang alles einigermaßen reibungslos gelaufen ist und alle Seiten (Kinder, Mutter und ich... und auch JA) scheinbar gut damit leben konnten und können. Mein Gehalt ist z.Zt. auch leider nicht konstant. Ich verliere am 31.01.13 einen Job, den ich erst am 01.08.12 begonnen habe (Entlassungswelle wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten) und Mitte 2012 ist mein vorheriger AG in Konkurs gegangen. Auch in der Zeit bei meinem vorherigen AG war mein Gehalt schwankend. Es ist also z.Zt. schwierig eine langfristige Lösung zu finden. Was ist in diesem Zusammenhang mit "dynamischem Unterhaltstitel" gemeint? Kann man den Unterhaltstitel an finanzielle Bedingungen anpassen? Was soll ich machen? Das JA rückt im Moment sehr stark von der bisherigen kooperativen Linie ab und fährt jetzt anscheinend einen harten Kurs. Neben dem Unterhalt will man mir jetzt auch bzgl. geleisteter Unterhaltsvorschüsse an den Karren fahren (die wurden in Zeiten meiner Selbständigkeit und bei meinem vorherigen AG, als ich weniger verdient habe, gezahlt, da ich nicht ausreichend leistungsfähig war). Diese sollen auch tituliert werden und man droht mit Zwangsvollstreckung. Ich muss ganz ehrlich sagen, die Situation wächst mir langsam über den Kopf und ich sehe kaum noch eine andere Möglichkeit als zu einem Rechtsanwalt zu gehen, lässt sich vielleicht mit Beratungshilfe realisieren. Wer kann mir mit Rat und Tat weiter helfen? Vielen Dank dafür im voraus

Kindesunterhalt, Selbstbehalt, unterhaltstitel
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