Hallo Leute,
habe eine EV abgegeben vor paar Jahren, mir wurde Schmerzensgeld zugesprochen, mein Anwalt hat gemeint dass ich das Geld dann Bar abholen kann in der Kanzlei.
Meine frage wäre..im internet steht dass es gepfändet werden kann aber die ganzen was ich durchgelesen habe waren für Privatinsolvenz leute, bei mir ist es nur die EV...und wenn wie muss ich vorgehen, bekommt der Gerichtsvollzieher das mit oder muss ich es selber dem Gerichtsvollzieher sagen und das geld Überweisen ???...Falls ja gilt die Pfändungsfreigrenze 1045 euro auch bei Schmerzensgeld ?