Ich habe ein Pfändungsschutzbankkonto. ich bin sozialhilfeempfänger. das Geld bekomme ich monatlich vom Sozialamt überwiesend.

Mein Pfändungsschutzbankkonto ist vom Gerichtvollzieher vor mehreren Jahren gepfändet und diese Pfändungsverfügung ist immer da.

ich habe gerade PayPal-Konto auf dieses mein Pfändungsschutzkonto registriert. Für PayPal ist egal, ob ich Pfändungsschutzkonto habe. Alles hat geklappt. Jetzt werde ich mir per PayPal regelmäßig für ca. 100 EURO im Monat kleine Waren sicher und bequem einkaufen.

Meine Frage: Ob diese Registrierung automatisch an den Gerichtsvollzieher raus geht, ob er davon den Wind bekommt und pfändet von meinem PayPal-Konto meine dort eingelegte 100-200 EURO. Ich werde auf dem PayPal-Konto höchstens 200 EURO ständig halten. Mehr brauche ich nicht.

Ich werde selbstverständlich dem Gerichtvollzieher darüber gar nichts sagen, aber mir macht Sorge, ob er davon selbst erfährt und tut seine widerliche Arbeit?