Was kann ein Gerichtsvollzieher heutzutage noch pfänden?
8 Antworten
Auto, Schmuck, Uhren und Bilder, Antiquitäten, Heimkino, es darf eine Taschenpfändung durchgeführt werden, Stereoanlage, wertvolle Tiere wie beispielsweise Pferde, Rassehunde und -katzen, teure Elektrogeräte wie Kaffeevollautomate, DVD Player, Play- und Dogstation, Bildschirme, Bargeld, Computer, teure Einrichtungsgegenstände und, dein Gehalt.
Bei Ehegatten ohne vor der Eheschließung abgeschlossenen Ehevertrag, greift sogar die gesetzliche Vermutung, dass die Gegenstände in der ehelichen Wohnung dem Vollstreckungsschuldner gehören. Damit sind die Sachen Dritter vor einer Pfändung nicht sicher.
Elektro und Smartphones Computer usw werden heutzutage eig nicht mehr gepfändet, der Wertverlust is so groß, dass das Procedere nicht lohnt.
Alles (Wertvolle), was nicht dem Lebensunterhalt bzw. der Existenzsicherung dient.
Lohn , Konto , Sachpfändung , Bargeldpfändung.
bei der sachpfändung ist aber zu beachten das es sich da um hochwertige Gegenstände handeln muss. Ebenso muss der Gegenstände zu 100% dem Schuldner gehören. Demzufolge sind Smartphones nicht pfändbar wenn immernoch dafür abgezahlt wird.
Alles, was verwertbar ist, z.B. ein Automobil oder eine Blähstation.
Statt unerquicklicher Hausbesuche wird der GV aber zunächst mal das Konto pfänden und bei Arbeitnehmern eine Lohnpfändung verfügen.
Ganz so ist es nicht. Eine Kontopfändung kann erst veranlasst werden, wenn eine " fruchtlose" Pfändung vorliegt. Es auf eine Kontopfändung anzulegen, rate ich keinem. Die Bank wird nach Beendigung der Pfändung umgehend das Konto kündigen und eine Kontopfändung wird der Schufa sowie anderen Einrichtungen gemeldet. Damit wird eine neue Kontoeröffnung fast unmöglich sein.
Vieles. Fernseher, PC alle Wertgegenstände die du nicht unbedingt brauchst
Frenseher und PC gehören zum Grundbedarf. Die dürfen nur gepfändet werden wenn sie übertrieben hochwertig sind oder es mehrere Geräte gibt.