Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze Unterhalt - auch für andere Gläubiger?

Hallo, ich habe zwei unterhaltspflichtige Kinder (4,5) für beide Kinder haben die jeweiligen Bundesländer bzw. Jugendämter einen Beschluss erwirkt über die Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze auf 833€. Seit geraumer Zeit wird mein Lohn nun jeden Monat bis zum o.g. Betrag gepfändet. (ich verdiene ca. 1150€ Netto/Monat) Diesen Monat habe ich eine einmalige Abpfindung zzgl. zu meinem Lohn erhalten so das ich einmalig 2300€ Netto bekommen hätte. Unterhalt wurden insgesammt (laufender Unterhaltsvorschuss 133€ + Tilgung der aufgelaufenden Vorschüsse) 1032€ gepfändet. So das ich ein tatsächlichen Auszahlbetrag von 1268€ bekommen hätte. Aber und nun zu meiner Frage: Eine neue Sachpfändung (Inkasso bzw. Rechtsanwälte was nichts mit dem Unterhalt zu tun hat) wurde vom Lohn abgezogen i.H.v. 435€ so das ich nur 833€ überwiesen bekommen habe. Ist das rechtens? Ich meine das der Titel für die Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze nur für den Unterhalt ausgestellt wurde und nicht für alle bzw. auch für Sachpfändungen etc. Müsste hier nicht meine "normale" Pfändungsfreigrenze zählen? Sprich bei 2.Kindern 1.650,00€ ? Ich habe in meiner Personalabteilung angerufen und um klärung gebeten aber die stellen sich Stur und sagen: "das stimmt schon so, ein Titel gilt für alle" aber dieser Titel ist vom jeweiligen Bundesland (es sind 2 verschiedene) für das jeweilige Kind bzw. dessen Unterhalt ausgestellt. Vielen Dank

Unterhalt, Pfändung
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