Kontopfändung - Bank überweist Gläubiger Geld trotz Ratenzahlungsvereinbarung...

Hallo, mein Konto wurde gepfändet bzw war es das bereits, jedoch haben wir uns damals auf eine Ratenzahlung geeinigt. Letztens konnte ich eine Rate nicht zahlen und mein Konto wurde wieder gesperrt. Daraufhin habe ich (vor 2 Wochen) auf eine Wiederaufnahme der Ratenzahlung gebeten. Als ich gestern Morgen zum Automaten ging um zu prüfen ob sich was tut, wurden 500€ abgebucht und mein Konto war wieder frei. Nach besuch bei meiner Bank, zig Telefonaten mit Gläubiger und Bank, hat sich am ende des tage herausgestellt, dass die Bank selber es veranlasst hat dieses Geld zu überweisen. ...Ich bin zurzeit arbeitslos aber die Bänkerin sagte, dass seit 2012 auch Sozialleistungen einfach weggenommen werden können. Ein P-Konto habe ich nicht und würde auch rückwirkend nichts bringen. Die Bänkerin sagte auch etwas von "nach drei Wochen müssen wir das Geld dem Gläubiger überweisen...". In Endeffekt wurde mir unmissverständlich gesagt, dass das Geld weg ist. Nun habe ich aber gestern auch im laufe des Tages Post vom Gläubiger bekommen, mit der Bestätigung der Wiederaufnahme einer Ratenzahlungsvereinbarung. Ich gehe damit am Montag eh zur Bank und versuche es nochmal. Könnte das denn helfen und hat jemand damit Erfahrung? Was könnte ich sonst noch tun? Amtsgericht? Über fachkundige Antworten würde ich mich freuen! ...Bin seit Wochen halb am verhungern, und über Rechnungen, Miete usw wollen wir erst gar nicht reden, na ja.

DANKE!

Finanzen, Schulden, Bank, Recht, Gesetz, ALG II, Finanzwesen, Kontopfändung, Pfändung
Letzter Monat Wohlverhaltensphase Pfändung Insolvenz Privatinsolvenz Schlussrechnung Provisionen

Guten Tag,

mein Mann arbeitet im Außendienst und bekommt monatlich ein Fixum, einen geldwerten Vorteil in Form eines Firmenwagens und eine Provisionsvorauszahlung. Auf alles wurde während der Inso zugegriffen, so dass sich ein monatlicher Pfändungsbetrag in Höhe von 97,03 € ergab. Am 19.11.2013 endete die Wohlverhaltensphase und damit auch die Gültigkeit der Abtretungserklärung. Leider fällt ausgerechnet in diesen Monat die Jahresendabrechnung für die Provisionen in Höhe von ca. 8.500 €. Der AG meines Mannes hat dieses Gehalt, welches zum 30.11.2013 ausgezahlt wurde, jetzt inkl. der Jahresendabrechnung in Höhe von ca. 12.200 €, komplett einer Pfändung unterzogen Der Pfändungsbetrag beläuft sich auf ca. 3.300 €. Der AG begründete dies damit, dass ihm buchhalterisch keine anteilige Berechnung möglich sei. Nun hat der Treuhänder diesen Pfändungsbetrag in Höhe von ca. 3.300 € einfach in 2/3 für 20 Tage und 1/3 für 10 Tage aufgeteilt und möchte den größeren Teil gerne behalten. Unseres Erachten ist diese Vorgehensweise falsch, da die Pfändung ja eigentlich aus 2/3 des pfändbaren Nettoeinkommens berechnet werden müsste und 1/3 des Nettoeinkommens unpfändbar wären, oder? Mit diesem Einwand konfrontiert, schrieb uns der Treuhänder nun, dass er wissen möchte, für welchen Zeitraum die Provisionsabrechnung gezahlt worden wäre. Das wäre vom 01.07.2012 bis 30.06.2013 und fiele somit wieder komplett in den Abtretungszeitraum. Was hat der Treuhänder jetzt bloß vor? Wie ist die korrekte Abrechnung dieses besonderen Falles? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Insolvenz, Pfändung, Privatinsolvenz, Wohlverhaltensphase, Schlußrechnung
Kontopfändung komplett bezahlt - nach einem Jahr ist Pfändung jedoch nicht raus

Hallo, da ich vor 2 Jahren (im November 2011) mit meinem Partner zusammen gezogen bin, hatte ich dies meiner Versicherung für die Hausrat mitgeteilt. Da mein Partner bei derselben Versicherung die Hausrat hat wurde mir gesagt, dass wir die Vers.-Nr. der älteren Versicherung (die meines Mannes) mitteilen müssen, danach wird meine Versicherung in der meines Mannes angelegt und ich muss diese weder kündigen noch zahlen. Nach einem Jahr(Juni 2012) wurde dann mein Konto von der Sirius Inkasso gepfändet, aufgrund von Nichtzahlung der Vers.-Beiträge. Ich muss dazu sagen, dass ich lediglich 1 Mahnung erhielt und nach Telefonat mit dem Servicecenter, diese für nichtig erklärt wurde. Um jedoch erstmal wieder über mein Konto verfügen zu können, zahlte ich die Schuld. Und rief erneut im Servicecenter der Versicherung an, man sagte mir es wäre nicht einmal mein Umzug in der Akte eingetragen, was jedoch nicht stimmen kann, da ich ja die Mahnung an die neue Anschrift erhielt! Ich gab also erneut im Servicecenter meine neue Anschrift bekannt und die Vers.-Nr. meines inzwischen Mannes an. Wieder erhielt ich die Aussage, dass nun alles in Ordnung wäre.

Am 1010. dieses Jahres erhielt ich nun eine Schreiben meiner Bank, dass mein Konto von den Rechtsanwälten Wagner Pauls und Kalb im Auftrag der Versicherung erneut gepfändet wurde. Um schnellstens wieder über mein Konto verfügen zu können, wies ich die Bank an den gesamten Betrag sofort zu überweisen. Nun kommt jedoch der Hmmer. Da die Sirius Inkasso letztes Jahr versäumt hat bekannt zu geben, dass doch sämtliche Zahlungen bei denen eingegangen sind und die Pfändung somit erloschen sei, konnte die jetzige nicht bezahlt werden. Die Pfändung des letzten Jahres war nur ruhend gestellt, weshalb ich jedoch nichts über eine noch vorliegende Pfändung wusste. Nun wollte ich mit der Sirius Inkasso sprechen, die hat jedoch sämtliche Vorgänge an die Rechtsanwälte Wagner Pauls und Kalb abgetreten. Also rief ich dort an, diese Damen am Telefon sind äußerst unverschämt, arrogant und unfähig! Man sagte mir, dass die Probleme alle nur von meiner Bank verursacht wurden, weil die einen Antrag auf Freigabe meines Kontos stellen müssen.

Nun kommen wir endlich zu meiner Frage: Wer muss nach erfolgter Zahlung das Konto wieder freigeben? Die Bank meint der Gläubiger muss sie informieren, dass die Zahlung komplett geleistet wurden und die Anwälte behaupten die Bank müsse den Antrag stellen. Da das ganze jetzt schon knapp 4 Wochen läuft, sind mir einige Kosten entstanden, die ich natürlich geltend machen will, jedoch brauch ich jetzt erstmal von euch die Info, wer letzendlich die Pfändung hätte rausnehmen müssen.

Vielen Dank für sinnvolle Antworten

Bank, Versicherung, Inkassounternehmen, Kontopfändung, Mahnung, Mahnverfahren, Pfändung
KFZ Finanziertes Fahrzeug läuft noch Pfändbar bei Vermögensauskunft?

Hallo, ich hoffe jemand kann mir vielleicht weiterhelfen.

Ich habe momentan leider einige Schulden weswegen ich auch bei einer Schuldenbelastung bin. Man versucht durch außergerichtliche Vergleiche eine Privatinsolvenz abzuwenden wo die Chance 50-50 steht.

Meine Frage ist folgende. Ich habe ein Fahrzeug bei der VW Bank finanziert, die auch immer Pünktlich Ihr Geld bekommen. Diese wurden nämlich nicht in die außergerichtliche Regulierung aufgenommen weil ich das Fahrzeug für meine Arbeit benötige.

Das Fahrzeug ist Finanziert und es stehen da momentan noch ca. 11000 Euro aus. Den Fahrzeugbrief hat natürlich die Bank als Sicherungsübereignung.

Meine Frage ist nur falls wegen anderen Schulden mal ein Gerichtsvollzieher rauskommt, ob das Fahrzeug von Ihm gepfändet werden kann wegen der anderen schulden von anderen Gläubigern.

Also falls ich die Vermögensauskunft (Eidesstattliche Versicherung abgeben muss) kann das Auto dann gepfändet werden ?

KFZ ist sicherungsübereignet an die Fahrzeugbank also die Bank hat den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung teil 2 ) .

Laut Schuldenberatung ist dies nicht möglich weil mir das Auto ja noch nicht gehört und die Bank den fahrzeugbrief hat.

Ich wollte mich hier nur nochmal vergewissern ob das wirklich so ist, das das Auto von Fremden Gläubigern nicht gepfändet werden kann solange ich nicht in eine Insolvenz gehe

Kredit, Schulden, Bank, Gesetz, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher, Pfändung
Ich will mein P-Konto wegmachen lassen trotz Privatinsolvenz

Ich stecke seit Anfang April in der Privatinsolvenz (Betrug an meiner Person durch andere Person aus dem nahmen Bekanntenkreis) und habe seit Oktober 12 ein P-Konto.

Ich bin erwerbsunfähig und arbeite derzeit in einer Behindertenwerkstatt. Monatliche "Einkommen" aus Grundsicherung, Mehrbedarf und Werkstattgeld betragen liegen weit unter der Pfändungsfreigrenze und eine Arbeit wo ich über den Pfändungsbetrag komme, werde ich mit 10000% iger SIcherheit nicht!

Jetzt will ich mein P-Konto auflösen, weil ich damit nur Ärger habe!!!!

Die Sparkasse behält einen angesparten Betrag von 7€ ein, weil der über einen Monat auf dem Konto lag und somit zur Insolvenzmasse zählt. Das das rechtens ist, wurde mir jetzt auch durch die Insolvenzverwaltung bestätigt und das... verzeihung... KOTZT mich sowas von an!

Ständig wird bei solchen Angelegenheit die Pfändungsfreigrenze (1045€) hervorgehoben und man denkt dass alles Geld was darunter liegt und auf dem Konto lagert - auch länger - sicher ist und dann bekommt man die Rechnung präsentiert. 7€ sind jetzt kein Weltuntergang... sollen die damit eine Party machen... aber ich stelle mir gerade vor was gewesen wäre, wenn ich z.B. 50€ drauf gelassen hätte, weil ich sie nicht bebraucht hätte... Das hätte dann schon wehgetan!

Ich meine, ich kann doch nicht wirklich Monat für Monat meine gesamt Kohle, bis auf das Geld zur Deckung der Fixkosten, vom Konto holen und daheim aufbewahren. Ich will auch die Möglichkeit haben, mal 20€ auf dem Konto zu lassen um, falls ich mal unterwegs bin und Geld brauche, ranzukommen!

Kann ich in einer laufenden Privatinsolvenz das P-Konto abschaffen oder ist es mir untersagt, weil ja mit einen normalen Girokonto dann keine "gelagerten" Geldbeträge mehr geblockt werden könnten und erst praktisch alles ab 1045,01€ einbehalten werden kann?

Schulden, kündigen, P-Konto, Pfändung, Privatinsolvenz
Pfändungsschutzkonto überschritten, Überweisung auf anderes Konto?

Hallo Leute,

ich habe ein P-Konto und habe leider am schluss des Monats vergessen die letzten 300€ wegzuüberweisen jez hab ich den Monat mit 300 begonnen... bekommen tu ich ausser bafög und halbwaisenrente eigtl nichts (zusammen 730) aber habe letzten monat einen nebenjob angefangen für den ich monat 280 ca bekomme. jetzt habe ich folürlichgendes problem, das ich diesen monat natürlich noch 730 am ende des monats bekomme, plus die 275 vom job, was bedeutet ich habe den monat insg aufs konto bekommen ca 1260, WEIL ich den monat ja mit den 300 gestartet habe die ich am Ende letzten monats vergessen habe zu überweisen.

Was kann ich jetzt tun...

  • kann ich auf Amtsgericht/Schuldnerberatung gehen und mir bescheinigen lassen das das geld (die 300 ) für den vorherigen Monat bestimmt waren, deswegen eigtl nicht weggehen dürfen weil sie mit dem Einkommen von diesem Monat ja nix zu tun haben?

  • kann ich mir Bafög oder Halbwaisenrente bsp. auf das Konto meiner Verlobten einzahlen lassen für einen Monat? Der in der Bank meinte, das wenn man eine aktive Pfändung hat, das eigtl nicht machen sollte, bzw wenn man ein Konto iwo eröffnet, man eigtl unterschreibt das man das konto alleinig nutzt und nicht für die umsätze dritter.. was könnte passieren wenn ich einen monat lang mein bafög auf ihr konto überweisen lasse? Kriegt Sie/Ich dann Ärger?

das sind so die 2 Ideen die ich habe, fällt sonst noch jmd was ein? Ich würde mich sehr um Hilfe freuen, ich bin Student und habe eine Whg zu zahlen und besitze wirklich fast nix. wenn mein Studium rum ist, kann ich endlich meine Schulden tilgen aber noch geht das eben nicht.

Vielen Dank im Vorraus für eure Ratschläge! LG

Schulden, Konto, P-Konto, Pfändung
Kann Gerichtsvollzieher Schulden der Tochter bei den Eltern pfänden?

Hallo! Ich habe ein etwas komplziertes Problem, für das ich Rat suche: 1. Unsere Tochter (19) wohnt seit Januar 2013 wieder bei uns im Eigenheim. Sie zog mit 18 auf eigenen Wunsch aus, um "die große freie Welt zu erobern" Soweit so gut. Bis auf die Tatsache, dass sie über jedes Maß lebte und jede Menge Schulden angesammelt hat - gearbeitet hat sie auch nicht..... Dabei ist u.a. eine Forderung der Stadt für Bussgelder in Höhe von fast 1000 EUR. Wie gesagt, seit Januar 2013 wohnt sie wieder bei uns. Wir wollten ihr noch einmal die Möglichkeit geben, sich aufzurappeln... und sie dabei gerne unterstützen - allerdings zu Bedingungen (wie z.B. Arbeit suchen, Bewerbung etc.) Alles soweit gut, sie hat einen Job, der nicht gut aber ausreichend bezahlt wird. Es reicht aber nicht, davon diese Forderungen zu zahlen. 150 € gibt sie für Esssen, wohnen usw ab. Jetzt waren wir mit ihr schon bei der Schuldnerberatung und z.Zt. wird geprüft, ob eine Privatinsolvenz in Betracht kommt.

Nun stand heute plötzlich der gute Mann der Stadtkasse vor unserer Haustür und wollte zu unserer Tochter - die nicht da war. Wir sprachen mit ihm, erklärten vorab schon einmal, dass die Tochter anfängt sich zu berappeln - es aber nicht schaffen wird, die aufgelaufenen Forderungen zu zahlen. Wir sind dazu nicht in der Lage - ich beziehe eine kleine Rente, meine Frau ein kleines Gehalt, unser Sohn geht n. zur Schule und lebt auch noch bei uns. Es reicht, um ordentlich zu leben - aber große Sprünge wie Urlaub pp. sind natürlich nicht drin. Ist schon ok. Wir können unser kl. Reihenhaus halten und das ist gut. Nun sagte uns der GV, da unsere Tochter ein Zimmer bei uns bewohnt, kommt er beim nächsten Mal und wird pfänden? Und zwar auch bei uns, da nicht feststellbar ist, wem hier was gehört! Wir müssten dann beweisen, dass unsere Einrichtung, Geräte usw. auch uns gehören.....ansonsten sind sie weg! Puh, da brach der Schweiß aus. Nun zu meiner Frage: Ist es möglich, einen Mietvertrag mit unserer Tochter abzuschließen, indem festgeschrieben ist, dass sie 1 Zimmer z.B. 1 Etage, rechts, bewohnt - und sie Küchen- Badnutzung inkl. hat.? Somit würde der GV "nur" ihre Räume nach pfändbaren absuchen... und da hat sie wirklich nichts. Ja - und wir wären aus der Nummer raus, da es ja unsere Wohnung/ Haus ist und er nur bei ihr in die Räume darf. Wir wollen damit keinen steuerlichen Nutzen ziehen, niemanden "beschei...." - nur wir können und wollen auch nicht unser wirklich hart erarbeitetes Mobiliar / Geräte usw. für etwas verlieren, wofür wir doch nicht können...oder sehe ich da etwas falsch? Nun frage ich mich, wie kann ich so etwas gestalten? Klar soll die Tochter ihren Kram in Ordnung bringen - dass wolen und unterstützen wir. Aber wir wollen auch, dass es bei ihr bleibt und nicht zu unserem Problem wird. Wie, wenn möglich, kann ich so einen "Mietvertrag" aufsetzen? Aber auch KEINE steuerlichen Nachteile? So, dass aber trotzdem die Trennung ganz klar ist und alles rechtens ist?

Kinder, Steuern, Mietrecht, Vermietung, Unterhalt, Pfändung
Sparkasse - Bank - bucht nicht ab trotz Guthaben

Hallo zusammen. Verstehe gerad nicht warum die Sparkasse trotz ca. 2500 euro auf dem Konto nichts abbucht und zurück gehen lässt. Zur Vorgeschichte: Ich hatte zwei Konten bei verschiedenen Banken. Das eine gibt es nicht mehr. Ich bin freiberuflich - da kam das Geld rauf. Bei der Sparkasse kam nie groß was rauf. Jetzt habe ich seit Januar, weil das andere nicht mehr vorhanden ist..alles auf die Sparkasse...Da ging es jetzt bis letzte woche auch alles ohne Probleme...Habe auch finanzielle Schwierigkeiten seit nem Jahr...das Finanzamt will viel Geld...hatte nen Kontopfändung bei der Bank...dann habe ich es umgeändert in nen P Konto...aber wieder aufgehoben, auch die Pfändung soweit ich weiß...und letzte woche kamen so 2800 euro drauf, konnte einiges abbuchen lassen, dann ab über 600 euro ging der rest zurück an abbuchungen...hab gedacht ich habe ne tägliche grenze und habe dann freitag abgewartet dann ging aber auch nichts...geld bekam ich auch nicht. karte kam aber wieder raus...am telefon konnte mir die dame nicht helfen...weil es nach 17 uhr war und keiner mehr vor ort war. heute war ich arbeiten...geld kam wieder rauf...aber das von gestern was ich probiert zu überweisen ging wieder zurück...das von letzter woche kam auch mit der post ..."ihren auftrag konnten wir leider nicht ausführen....bestätigungen gelten als widerrufen...." hab da echt sorge, dass ich das geld nicht mehr sehe...und nichts bekomme...selbst wenn da doch irgendeine pfändung wäre...tun die das nicht weiterleiten an das finanzamt zum beispiel...Weil per online banking steht der Betrag 2500 so rund im Haben da... Verstehe es nicht...Habe jetzt fast 8 Wochen auf das Geld warten bis jetzt alles mit einmal kam... mir steht doch auch monatlich was zu...und wenn ich doch aber 1 Monat nichts bekommen habe, weil "die" sich Zeit lassen ...und dafür den nächsten Monat doppelt soviel muss das doch irgendwie angerechnet werden...

Wer kennt sich denn da aus.Mache mir echt voll die Gedanken...

Schulden, Bank, Pfändung, Sparkasse, Abbuchung
Wie kann man sich bei einem Erbe vor Pfändung schützen?

Hallo,

ich habe jetzt ein großes Problem. Da meine (unsere) Mutter vor kurzen verstorben ist, sind meine 3 Geschwister und ich eine Erbengemeinschaft. Das Haus was wir zu viert zu gleichen Teilen geerbt haben wollen wir jetzt verkaufen.

Soweit mir bekannt ist, existiert kein Testament, so dass wir alle vier Geschwister zu gleichen Teilen erben.

In der nächsten Zeit werden wir Bescheid vom Gericht bekommen, wegen Erbscheine.

Bei mir ist da jetzt ein sehr großes Problem !

Durch meine Scheidung habe ich einen Trümmerhaufen von Schulden und dadurch auch einige Gläubiger mit Pfändungsurteilen und vollstreckbaren Titeln, auch habe ich schon vor Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben (war lange vor dem jetzigen Erbfall). In nächster Zeit habe ich vor entweder in die Privatinsolvenz zu gehen oder einen Vergleich mit den Gläubigern anzustreben. Ist aber noch keines von beiden in die Wege geleitet.

Meine Frage an Euch: Wie kann ich mich verhalten, das von meinem Erbteil (dürften so ca. 25000 Euro sein), das das vor den Gläubigern geschützt wird ?

Gibt es da eine Möglichkeit oder habt Ihr Tipps wie man das machen kann ?

Oder wenn es keine andere Möglichkeit gibt, wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag, wo die Gläubiger nicht herankönnen ?

Für Eure hilfreichen Tipps und Antworten bedanke ich mich. Ihr würdet mir sehr weiterhelfen.

Viele Grüße

Geld, Erbe, Pfändung
Frist für Kontofreigabe nach einer Kto.pfändung? Wie bekomme ich es schnellstens Frei..

Es lag eine Kontopfändung vor, der geforderte Betrag wurde durch die Kontoführende Online-Bank am Mittwoch beglichen. (Buchungstag war gestern gewesen lt. Kto.auszug) Nun gibt die Bank dem Schuldner aber erst wieder das Konto frei wenn Sie ein Schriftstück -> also die Freigabe das alles i.O. ist, durch den Gläubiger erhält. Selbst auf telef. drängen hin geben Sie es nicht frei, es steht der 1. eines Monats bevor wo alle lfd. Kosten abgehen werden. Dem Gläubiger wurde per Email der Zahlungsnachweis zu gemailt mit der Bitte um schnellstmögliche Kto.-freigabe. (FAX geht keins dran und per Telefon kommt ein blöder Spruch....typisch was man so über dieses RA Büro hier ebend im I-Net liest). Ebenfalls wurde gleiches Schreiben mit Kopie des Zahlungsnachweises an das zuständige Amtsgericht zugefaxt.

  1. Gibt es eine gesetzl. Frist wann das Konto wieder freigegeben werden muss durch die Bank oder muß der Schuldner jetzt solange warten bis die Mühlen der Justiz/der Bürokratie gemahlen haben ???
  2. Kann er irgendwie die Freigabe des Konto´s über das Amtsgericht oder über den OGV bewirken ???

Den es sieht fast so aus, daß man den Gläubiger nicht direkt an die Strippe bekommt um die Dringlichkeit zu erwirken. Desweiteren hat der Schuldner gerade man noch 20 € in der Tasche und kommt dadurch nicht an das existierende neue Gehalt ran. (P-Konto geht nicht, da es sich um ein Tagesgeldkto. mit Verrg.kto. handelt)

Recht, Kontopfändung, Pfändung
Pfändungs- und Einziehungsverfügung - was passiert jetzt

Guten Tag zusammen. Ich hätte auch einmal eine Frage.

Zur Vorgeschichte:

Mein Mann und ich haben getrennte Konten und ein gemeinsames Konto für die Haushaltskosten (Miete, Strom usw.).

Ich habe von meinem Konto einen Dauerauftrag auf dieses Konto, mein Mann zahlt seinen Anteil Anfang des Monats meist bar ein.

Das Konto weist immer genau den Betrag auf, den wir brauchen um die Fixkosten zu decken. Es ist darum nach den ganzen Lastschriften und Daueraufträgen auf 0.

Mein Mann hat für die KFZ-Steuer die Einzugsermächtigung auf dieses Konto laufen (weiß der Geier warum) und natürlich wies das Konto keine Deckung auf - der vom Finanzamt abgebuchte Betrag ging wieder zurück. Es kam wenig später ein Schreiben vom Finanzamt mit der Anweisung, das Geld binnen einer Woche zu überweisen. Ich sagte ihm noch "Mach das. Denk dran." Er wollte es von seinem Konto überweisen.

Natürlich hat er es wie der Teufel so will vergessen... Jetzt trudelt hier (für mich aus heiterem Himmel) gestern eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung ein! Im Leben hatte ich mit so etwas noch nichts am Hut! Bin völlig außer mir!

Was geschieht denn da jetzt? Die Vefügung wurde wohl der Bank am 15.02. zugestellt. Nach dem, was ich so gegoogelt habe, wird diese Pfändung vier Wochen später wirksam oder wie ist das?

Es handelt sich ja "nur" um 133 € - d. h. wenn wir jetzt diesen Betrag auf dem Konto bereitstellen und die Bank das sofort (also schon vor Ablauf dieser 4 Wochen) an das Finanzamt weitergibt, ist das Ganze damit erledigt??

Meine Sorge ist vor allem die Sperrung des Kontos, wie kann ich mir sowas vorstellen - gehen denn unsere Abbuchungen weiterhin ab - oder fließt das ganze Geld, was wir dafür einzahlen, dann munter ans Finanzamt?? Ich habe keine Vorstellung davon.

Wie gehen wir strategisch am besten vor, wen rufen wir zuerst an - Bank? Finanzamt?

Ich habe es jetzt ja noch in der Hand, ich könnte einfach meinen Dauerauftrag auf das Gemeinschaftskonto stoppen, und mein Mann könnte mir - bis auf diese 133 €, die wir auf das gemeinsame Konto zur "Schuldentilgung" einzahlen würden - seinen Anteil auf mein Konto überweisen, damit wir zumindest die Miete über mein Konto zahlen können. Ob ich aber die ganzen Lastschriften (Strom, Internet etc.) so schnell auf mein Konto umgeschrieben kriege?? Der nächste 1. rückt rasch näher... Ich habe keine Lust, dass von dem dann möglicherweise gesperrten Konto die Lastschriften nicht abgehen und dadurch auch noch Kosten entstehen.

Ich nehme auch an, die Bank wird "not amused" sein und uns vielleicht das Konto kündigen wenn das Ganze durch ist? Gibt es einen Schufa-Eintrag?

Wie kooperativ ist das Finanzamt - wenn wir die bitten, die Verfügung aufzuheben (geht das überhaupt) - indem wir noch heute überweisen oder sowas?

Ich könnte wirklich ausrasten... Nur durch die Schlampigkeit meines Mannes haben wir jetzt so einen Mist am Hals!!

Finanzamt, Pfändung, Steuerschulden, Kontosperre
Schulden mit Ex-Mann, er zahlt nichts, jetzt kommt Gerichtsvollzieher wg. Eidesstattlicher Vers.

Hallo, 2005-2006 hat mein Ex-Mann ein Haus gekauft, wir haben den Kreditvertrag Höhe um die 150.000 Euro, jedoch gemeinsam unterschrieben, da sich keine Bank auf einen Alleinkreditnehmer einlassen wollte. Ich stehe jedoch nicht im Grundbuch drin. Bei der Eintragung beim Notar wollte ich mich absichern lassen, der sagte jedoch, dass er dann Schenkungssteuer zahlen müsse. Um dem zu entgehen sollten wir noch mindestens ein halbes Jahr warten. In diesem halben Jahr haben wir uns getrennt. 2008 war die Scheidung durch. (Keine Kinder aus dieser Ehe) Er zahlt seine Kreditraten nicht mehr, jetzt will die Bank das Geld von mir. Offen sind fast 15.000 Euro, die wollen von mir die Hälfte. Klar habe ich mit unterschrieben, aber ich sehe doch nicht ein für ihn sein Haus abzubezahlen. Ich komme leider nicht da raus. Wir haben noch einen weiteren Kredit aufgenommen, der wesentlich kleiner ausfällt (ca. 20.000 Euro. Eigentlich sollte der Anfang 2013 auslaufen. Da er seine Raten dort aber auch nicht zahlt, will auch diese Bank das Geld von mir sehen. Ich zahle da ja schon die Hälfte ab. Jetzt wollen die die ganze Rate. Ich lebe in einer Partnerschaft mit einem Kind (unter 2). Ich arbeite halbtags und verdiene unter der Pfändungsfreigrenze zzgl. Kindergeld. Jetzt kommt der Gerichtsvollzieher Ende des Monats vorbei und will das ich die Eidesstattliche Versicherung abgebe. Bei mir ist doch nichts zu holen. Aber ich lebe bei meinem Partner, der hat ein paar Wertgegenstände. Ich hoffe der will das nicht pfänden, er (mein Partner) hat ja nichts damit zu tun. Meine Tochter hat eine X-Box gewonnen, darf der die pfänden? Ich weiß nicht mehr weiter. Mir steigt alles über den Kopf. Wenn ich eine Privatinsolvenz machen würde, was passiert dann? Dann will die Bank doch trotzdem Geld sehen. Ich will aber auch nicht sein Haus mitfinanzieren. Warum können die nicht einfach das Haus zwangsversteigern. Das wäre mir viel lieber. Denn ich bin doch der Idiot. Mit unterschrieben und habe nichts davon. Ich kann ja kaum das Essen bezahlen, das übernimmt ja schon alles mein Partner. Bitte helft mir.

Kredit, Schulden, Eidesstattliche Versicherung, Gerichtsvollzieher, Partnerschaft, Pfändung
Schulden bei der Krankenkasse, kann sie das Gehalt pfänden?

Folgende Situation: ich habe bei der Krankenkasse einen beachtlichen Berg an Schulden. An den ich aber keine Schuld habe. Da ich die letzten 5 Jahre meine Mutter pflegte, konnte ich keiner Beschäftigung nachgehen. Die Krankenkasse wusste das. Trotzdem erhoben sie auf einmal meinen Monatlichen Beitrag von 135,50 auf ca. 650 Euro. Immer wieder schrieb ich ihnen, das ich weder Angestellt, und erst recht nicht Selbstständig bin, und ich die Erhöhung nicht annehme. Die Schreiben blieben unkommentiert. Durch die Verschlechterung des Zustandes meiner Mutter, schob ich ein erneutes Schreiben per Einschreiben, oder einen persönlichen Erscheinen immer vor mir her. Klar, das war schon meine Schuld, und hätte nicht sein müssen, aber wie gesagt, ich hatte einfach ganz anderen Sorgen. In den letzten 4 Jahren hatte ich von der Krankenkasse dann auch schon zweimal den Besuch des Gerichtsvollziehers. Diese gingen aber immer ohne „Beute“, da es bei mir eben nichts zu holen gibt. Mitte des Jahres musste ich dann endgültig meine Mutter in ein Pflegeheim geben, in dem sie dann vor 3 Wochen auch verstarb. Nun werde ich, wenn alles glatt geht, ab Januar wieder beschäftigt sein. Nun ist meine Frage, wenn ich dann wieder ein normales Einkommen habe, wird die Krankenkasse dann sofort mein Gehalt pfänden und soll ich somit in guter Voraussicht schon mal mein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen? Bis auf die Krankenkasse habe ich nirgends Schulden, bin nicht in der Schufa, und musste auch noch keine Eidesstattliche Versicherung ablegen. Und ich möchte auch, das das alles so bleibt. Oder kann ich der Krankenkasse mitteilen, das, sobald ich wieder Angestellt bin, jeden Monat was von meinen Schulden abtragen werde? Allerdings bin ich nicht bereit, die überteuerten Forderungen, also von 650 Euro, zu bezahlen, sondern nur die angemessenen monatlichen 135. Ob sich darauf die Krankenkasse einlassen wird?

Schulden, Krankenkasse, P-Konto, Pfändung
Pfändung durch Finanzamt - Selbständig - Existenzminimum von 1028 Euro sicher?!?

Hallo, ich bin selbständig - und habe einen großen Auftraggeber - und einige kleine private Kunden.

In geraumer Zeit steht eine Pfändung durchs Finanzamt wg . (Einkommenssteuer) ins Haus - und das Finanzamt wird sicher auf meinen Auftraggeber zugehen. (der auch schon Bescheid weiß, dass da was kommen wird)

Ist mir dann als Selbständige trotzdem das Existenzminimum von 1028,- Euro sicher?

Also muss der Auftraggeber soweit meine Rechnungen bezahlen bis zu dieser Grenze? Ich verdiene selbst nur knapp über 1000 Euro im Monat, weil ich nicht mehr brauche. Habe heute aktuell ein Pfändungschutzkonto eingerichtet - dass dieses Existenzminimum auf einen Konto gesichert werden kann?

Die Frage, die sich mir stellt ist - bin ich als Selbständige in dieser ExistenzminimumGrenze auch berücksichtigt? Denn in allen Foren wird immer nur vom AngstelltenVerhältnis gesprochen - nicht so von der Selbständigkeit. Ich habe sogar gelesen, dass das Finanzamt bei Selbständigen ab dem ersten Cent pfänden kann?!?!?!

Ich kann mir das kaum vorstellen, dass das Finanzamt ALLES holt, ab dem ersten Cent, den ich bei dem Auftraggeber jetzt in Rechnung stelle - und das solange macht, bis die Steuerschulden abgeglichen sind? Dann bleibt mir ja dann gar nix mehr zu "Über"leben - für Miete, Essen, KV etc.??

Danke für Antworten. :-))) freufreu - dringend

Steuern, Selbständigkeit, Finanzamt, Pfändung, sicher
Obergerichtsvollzieher und Haftbefehl bzgl. eidesstaatl. Versicherung - Rechtsfrage?

Hallo liebe Gemeintschaft,

eine Freundin hat ein Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid immer nicht aufgemacht und weg gepackt. Sie hatte mir gestern alle Briefe (ungelesen) in die Hand gedrückt damit ich Ihr helfen kann aus alldem raus zu kommen, insgesamt sind es in etwa 6000,-€ um die Forderung die es mir geht geht es aber um 1700,-€.

Der Obergerichtsvollzieher hat wohl ein Haftbefehl erwirkt, ich zitiere:

Haftbefehl in der Zwangsvollstreckungssache des unten genanntne Gläubigers gegen den nebentehenden bezeichneten Schulder (01.08.2011) (Eingang Obergerichtsvollzieher 15.08.2011)

Dann Auflistung des Termins zur Abgabe der eidesstaatl. Versicherung. wegen einer Forderung i.H.v 1508,-€ Vollstreckungsbereicht von "STADT" vom xx.xx.2011 AZ XXXX am 12.03.2011 an Schuldner zugestellt.

Auf Antrag d. Gläub. wird gegen den. Schuld.

die Haft angeordnet (§901 ZPO) um die Abgabe der eidestattlichen Versicherung gemäß X §807 ZPO zu erzwingen weil der Schuldner indem zur Ababe der eidesstatlich nVersicherung bestimmten Termin

X trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist und sich auch nicht ausreichend entschuldigt hat.

Auf Grund des Haftbefehls kann der Gläubier der Schuldners durch einen Gerichtsvollzieher verhaften lassen. Gläubiger vertreten durch: ANWALT XXX , XXX

Kann man jetzt noch irgendwie eine Ratenzahlung vereinbaren oder gegen entwirken? Es ist eine gute Freundin die gerade dabei ist aus Ihren Fehlern zu lernen und ich möchte Ihr versuchen aus dieser Lage herauszukommen.

Wäre um Tipps dankbar, der Gesamtbetrag kann Sie nicht ableisten möchte aber auch nicht das sie die eidestatliche Versicherung abgeben muss/soll.

Danke für eure Tips!

Schulden, Recht, Gericht, Mahnung, Pfändung
Wieviel darf gepfändet werden bei Unterhaltsrückstand

Hallo zusammen!

Ich habe da mal eine Frage. Ich stelle sie anhand eines Beispieles. Ein Mann hat ein uneheliches Kind. Er lebt nicht mit diesem Kind zusammen, ist verpflichtet, für das Kind Unterhalt zu bezahlen. Der Unterhalt ist auf 272,- Euro monatl. festgelegt. Den Unterhalt bezahlt er regelmäßig, hatte deswegen aber schon eine Lohnpfändung. Da der Mann zeitweise zu wenig verdient hat, musste er keinen Unterhalt bezahlen, deswegen ist ein Unterhaltsrückstand aufgelaufen.

So, ich weiß, dass beim Unterhalt das vorgezogene Pfändungsrecht gilt und man sich nicht an der normalen Pfändungstabelle orientieren kann, weil bei säumigem Unterhalt mehr gepfändet werden darf. Der Mann hat einen Pfändungsfreibetrag von ca. 1880 Euro (verheiratet, ein weiteres eheliches Kind). Das Jugendamt verlangt von dem Mann, dass er monatlich zusätzlich zum Unterhalt noch eine Zahlung auf den Unterhaltsrückstand leistet und droht mit einer Wiederaufnahme der Lohnpfändung, wenn er dies nicht tut. Der Mann streitet nun schon seit einem halben Jahr mit dem Jugendamt, welches behauptet, wenn der Mann nicht bald eine Zahlung auf den Rückstand leistet, würde das Jugendamt die Lohnpfändung wieder aufleben lassen und einen vom Jugendamt festgelegten Betrag pfänden.

Ich gehe mal davon aus, dass das Jugendamt den Betrag gar nicht festlegen darf, weil sowas doch normalerweise Sache vom Gericht ist. Meine konkrete Frage aber ist, ob beim Unterhaltsrückstand die Pfändungsfreibeträge wie bei einer normalen Pfändung gelten oder ob hier auch mehr gepfändet werden darf (wie bei einer Unterhaltspfändung)? Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar! Und ich hoffe, das Beispiel ist verständlich.

MfG

Unterhalt, lohnpfändung, Pfändung

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