Hallo zusammen,

zunächste eine kurze Schilderung des Sachverhaltes:

Mir wurde vor einigen Wochen eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 StVO vorgworfen. Heute habe ich einen Anruf von der Polizeiinspektion erhalten, dass ein Bußgeldbescheid gegen mich ergangen ist und ich in die Dienststelle kommen soll, um das Bußgeld zu bezahlen. Ich habe wissen wollen, ob man mir den Bußgeldbescheid nicht einfach per Post zustellen (und ich die Geldstrafe per Überweisung begleichen) könne. Darauf antwortete man mir, dass dies nicht möglich sei, erklärte mir aber nicht was daran das Problem sein soll.

Daher meine Fragen an euch:

Stimmt es, dass ich zwingend zu der Dienststelle fahren muss, um den Bußgeldbescheid abzuholen und die Strafe zu bezahlen?

Kann ich nicht sogar nach § 51 OWiG "verlangen", dass mir der Bußgeldbescheid per Post zugestellt wird? Oder genügt bei einer derartigen Ordnungswidrigkeit eine telefonische Mitteilung, dass ein Bußgeldbescheid ergangenen ist, bereits der Formerfordernis?

Vielen Dank für eure Unterstützung!!