Laut §9 JuSchG macht sich bekanntermaßen jemand strafbar, der Alkohol an Minderjährige weitergibt. In einer Diskussion ist nun die Frage aufgekommen, ob es auch für einen Verkäufer strafbar ist, wenn er wissentlich Alkohol an einen Kaufberechtigten verkauft und dieser in an dann an Minderjährige und Nicht-Kaufberechtigte weitergibt. Ich meine so etwas mal gelernt zu haben, allerdings erinnere ich mich nicht mehr, ob das stimmt. Wenn ja, gibt es einen Paragraphen dazu in einem Gesetzbuch? Und welcher wäre das?