Ahoi!

Vor 2-3 Wochen habe ich in Berlin einen Strafezettel bekommen, weil ich nachts um halb 11, kurz vor Ende des Parkzeitraums, ohne Parkschein auf einem völlig normalen Parkplatz stand. Uhrzeit tut nix zur Sache. Habs nicht herausgefordert, hab das Schild dafür wirklich nicht gesehen. Aber schön, dass um die Uhrzeit noch die Hüter des Gesetzes auf Streife sind.

Auf dem "Knöllchen" steht eindeutig, dass eine Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt wurde und dass man die Angelegenheit unbürokratisch klären könne, in dem man das Verwarngeld sofort bezahlt und dabei das das umseitig genannte Aktenzeichen angibt.

Das Problem daran ist......es steht kein Betrag drauf. Und auch kein Aktenzeichen. Und da ich dort mit einem Mietwagen stand bedeutet das, dass die erst suchen müssen wer der Fahrzeughalter ist, dann Avis anschreiben und die stellen mir das mit 30€ in Rechnung. Das war mir von vornehrein klar. Deshalb habe ich auch versucht das direkt so zu regeln, dass ich nicht noch diesen unnötigen Betrag bezahlen muss.

So jetzt komme ich endlich zum Punkt. Sind die Ordnungsämter verpflichtet, wenn sie es schon angeben, dass Aktenzeichen direkt anzugeben, damit es unbürokratisch geregelt werden kann, so wie es auf dem Knöllchen angegeben ist? Weil wenn ja, würde ich denen zu gerne die 30€, die ich wohl umsonst zusätzlich zu der läppischen 10/15€ Strafe für Parken ohne Parkschein bezahlen muss, in Rechnung stellen.

Weiss da jemand genaueres?