Hallo und guten Tag,

folgender Tatbestand ist gegeben:

A lagert seit über einem Jahr Baumaterial auf dem Seitenstreifen einer Nebenstraße (unbefestigter Weg mit normaler Fahrspur und zwei Grünstreifen links und rechts, das letzte Grundstück in dieser Straße, Verkehrsbewegungen pro Tag 1, denn hinter dem Grundstück ist Acker). Dem Ordnungsamt ist dieser Umstand, durch regelmäßige Kontrollfahrten durch den Ort, seit dem Zeitpunkt der Anlieferung des Baumaterials bekannt.

Jetzt wurde durch das Ordnungsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Ist das nicht eigentlich bereits verjährt, da das Amt diese Lagerung seit längerer Zeit stillschweigend geduldet hat?

Grüße

Dirk