Guten Tag Ich werde aus meiner Dachgeschosswohnung ausziehen. Im MV vom 1.2. 2000 werden keine Quadratmeter angegeben. Nach einer neuesten Messung beträgt die anzurechnende Fläche, nach Abzug aller Schrägen 35,288 Quadratmeter. In der Nebenkostenabrechnung erscheint meine Wohneinheit aber mit 47 Quadratmetern. Die 10% Abweichung wird also noch überschritten. Habe ich die Chance auf Erstattung nicht nur bei den Nebenkosten sondern auch auf die zuviel gezahlte Miete? Gibt es Gerichtsurteile? Mir ist bekannt, daß ich max. 3 Jahre zurückrechnen darf. Ich wähnte mich immer im Glauben, Angabe in der Nebenkostenabrechnung ist gleich bewohnbare Größe der Wohnung. Vielen Dank im Voraus...