Hallo!
Ich habe eine Frage wegen Einschaltung eines Anwaltes durch unsere Vermieterin.
Wir hatten eine Nebenkostenzahlung mit Frist bis zum 8. Juli 2011 zu zahlen, diese haben wir fristgerecht bezahlt (275 EURO). Wir hatten allerdings übersehen, dass eine zweite Rechnungsseite mit einer weiteren Forderung von 157 EURO beilag, die wir dementsprechend nicht bezahlten. Dann waren wir für 3 Wochen in Urlaub. Als wir zurückkamen, lag ein Schreiben vom Anwalt vom 13. Juli wegen Nichtzahlung der 157 EURO vor und einer Mahngebühr von 46,71 EURO, weil wir trotz Fristsetzung nicht bezahlt haben.
Meine Frage: Ist es rechtlich erlaubt, so kurz nach Fristende gleich einen Anwalt einzuschalten, ohne vorher nochmals zu mahnen oder Rücksprache zu halten? Wir haben bisher nie Probleme in dieser Richtung mit unserer Vermieterin gehabt. Die fehlende Überweisung war ein Versehen, weil in dem ganzen Berg der Unterlagen inklusive der ganzen Heizkostenabrechnung die zweite Forderung nicht auffiel.
Müssen wir die anwaltliche Mahngebühr wirklich zahlen?
Vielen Dank für Eure HIlfe!