Ungesicherte Treppe in Mietwohnung - Mietminderung möglich?

Hallo, ich hätte einige Fragen zum Mietrecht bzw. ob ich eine Mietminderung bewirken kann. Seit Oktober 2011 bewohne ich eine 45 m² Wohnung( Erstbezug nach Renovierung), welche eine Empore beinhaltet, auf dieser befindet sich ein der Schlafbereich( muss also täglich genutzt werden). Bei der Wohnungsbesichtigung war noch keine Treppe zu dieser vorhanden, mein Vermieter hatte mir aber gesagt das ein offenes stufenRegal gestaltet wird,welches gleichzeitig die Treppe zur Empore bildet. Bei Einzug war das Regal auch fertiggestellt, allerdings ist dieses nicht mit einem Geländer gesichert( die Trittfläche ist gerademal 50cm breit und die Höhe der Empore liegt bei 2,30m, es handelt sich um lackiertes Holz, also eine sehr glatte Oberfläche). Ich habe meinen Vermieter mehrmals gebeten ein Geländer anbringen zu lassen, was er mir auch immer wieder verspricht- nur tut sich nichts. Ich bin bereits einmal auf der 3. letzten Stufe ausgerutscht und habe mich leicht verletzt, auch das habe ich dem Vermieter mitgeteilt. Nun habe ich immer die komplette Miete gezahlt, allerdings reicht es mir langsam mit den leeren Versprechungen, kann ich die Miete mindern?muss ich zuvor eine Mängelliste mit einer Frist zur Beseitigung dieser erstellen? Könnte ich evtl. mit dem Dazuziehen des Bauamtes drohen?( ich bin mir sicher das keine Bauabnahme durch solches vor meinem Einzug erfolgt ist). Bin für jede Antwort dankbar :)

Mietrecht
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