Moin, ich komme mir steuerlich so halb gebildet vor, daher bitte um kurze Bestätigung, dass mein Verständnis richtig ist...

Ich bin in 2010 als Besitzer einer kleinen Wohnung unter die Immobilienhaie gegangen;) Die Wohnung habe ich dann vermietet, ich habe die monatlichen Nebenkosten-Vorauszahlungen des Mieters erhalten und meinerseits einen monatlichen Betrag (leicht um IH-Rücklage und Verwalterkosten erhöht) an die WEG überwiesen.

Mein Verständnis wäre jetzt, dass ich die Endabrechnung des Jahres 2010, die irgendwann Mitte 2011 fertig sein wird, auch im Jahr 2011 in die Steuererklärung bringe, richtig? Andere Alternative wäre, dass ich mit der Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2010 noch warten muss, bis ich die Endabrechnung für 2010 im Jahr 2011 bekommen. Dies würde aber meinem Verständnis nach dem Zufluss- und Abflussprinzip widersprechen...

Vielen Dank für Eure Hilfe!