Guten Tag zusammen,

kurz zu mir. Ich wohne in einer Eigentumswohnung in einem 3 Parteien Haus. Wir haben nur einen Wasserzähler.

Mein Problem: Ich möchte gerne, dass die Wasserkosten pro Kopf gerechnet werden. In unserer Teilungserklärung steht aber, dass alle Kosten durch 3 geteilt werden, und darauf setzt ein Nachbar. 

Mir kam zu Ohren, dass es gesetzlich festgelegt ist, dass die Wasserkosten pro Kopf gerechnet werden MÜSSEN. Stimmt das und wenn ja, wo steht das?

 

LG Andi